Enge sachliche Berührungen finden sich zur Brandenburger Kirchenordnung von 154020 und zur
herzoglich sächsischen Kirchenordnung von 1539:
Kirchenordnunge zum anfang, für die pfarherrn in herzog Heinrichs zu Sachsen u. g.h. fürsten-
thum. 1539
Abdruck bei Sehling 1, S. 264-281, Abk.: Sachsen 1539.
Über die Entstehung dieser recht konservativen, auch die Elevation bewahrenden Ordnung - die
Bezeichnung als ,,simplicissima forma“ durch Matthias Erb21 irrt - ist nichts bekannt. Vielleicht darf
man aus der auffälligen Bevorzugung des im wesentlichen von Martin Butzer bearbeiteten Kölner
Reformationsbedenkens bei der wörtlichen Übernahme einzelner Stücke und aus dem Umstand, daß der
Straßburger Reformator, von Kurfürst Friedrich berufen, im März 1546 für kurze Zeit in Heidelberg
geweilt haben muß 22, schließen, daß dieser maßgeblich an der Abfassung der Ordnung, die freilich bereits
früher vorbereitet worden war23, beteiligt gewesen ist. Die Verkündung der Kirchenordnung in Bacha-
rach wird für den Tag Philippi Jacobi (d. i. 1. Mai) berichtet24.
Daß diese Kirchenordnung 1546 gedruckt worden sei25, ist unwahrscheinlich, durch die Überle-
gungen zum Druck der Neuburger Kirchenordnung von 1547 für Kurpfalz (unten zu Nr. 5) so gut wie
ausgeschlossen. Gegen einen Druck spricht auch der Umstand, daß dem Kaiser nur eine handschrift-
liche Kopie, nicht aber wie bei der späteren Polizeiordnung (Nr. 4) ein Druckexemplar zur Information
übersandt wurde.
Über die weiteren Reformationsmaßnahmen in der Kurpfalz sind wir nicht sonderlich gut, nur
durch vereinzelte und verstreute Nachrichten unterrichtet. Diese ergeben kein klares und abgerundetes
Bild. Im Mai scheint in Heidelberg ein Tag mit den Pfarrern, eine Art von vorläufiger Synode, statt-
gefunden zu haben. Auch eine Visitation, von der Kirchenordnung angekündigt, scheint wenigstens teil-
weise stattgefunden zu haben26. Näheres ist nicht bekannt. Butzers Beteiligung an einer Visitation ist
nur für Sickingensches, nicht also kurpfälzisches Gebiet nachweisbar21. Auch bezüglich der Klöster und
des Kirchenguts bzw. einer Inventarisierung desselben müssen Maßnahmen getroffen worden sein28,
ohne daß darin eine klare Linie sichtbar wird. Jedenfalls aber hat auch manches am alten Kirchenwesen
diese Zeit überdauert. Die Hauptschwierigkeit bestand darin, daß es Friedrich II. nicht gelang, einen
eigentlichen Reformator für die Pfalz und insbesondere für die Universität zu gewinnen. Melanchthon
erhielt im März 1546 einen Ruf nach Heidelberg, den er aber wegen schwacher Gesundheit und Unab-
kömmlichkeit in Wittenberg - Luther war eben gestorben - ablehnen mußte. Auch Martin Frecht in Ulm,
einst Heidelberger Professor, war nicht zu gewinnen. Schließlich erreichte der Kurfürst Ende Juli vom
Straßburger Rat die zeitweilige Überlassung des Paul Fagius für drei Monate. Heinrich Stoll wurde
zum Jahreswechsel 1546/47 auf kurfürstlichen Wunsch hin Rektor. Äber die Reformversuche der Uni-
versität, die schon 1545 ein Vorspiel haben, behinderte der Widerspruch der Artistenfakultät, die sich in
20 Vgl. dazu die Angaben oben bei der Stiftsordnung, S. 15.
21 Rott, Friedrich II., S. 61 Anm. 131.
22 Vgl. Rott, Friedrich II., S. 56-57, besonders S. 57 Anm. 122 gegen die Bedenken von Hasenclever, Die kur-
pfälzische Politik, S. 50—52, besonders S. 51 Anm. 113. Den Sachverhalt klärt Butzers eigenes Zeugnis bei M.
Lenz, Briefwechsel Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen mit Bucer, Bd. II. Leipzig 1887, S. 433.
23 Rott, S. 56 Anm. 121.
24 Wagner, S. 11—12 § 12—13; ebendort S. 12 § 14-15 eine Schilderung des Bacharacher Gottesdienstes nach dieser
Ordnung.
25 Wie Rott. S. 60 Anm. 130 vermutet.
26 Vgl.für beides Rott, S. 62-63 und dort Anm. 133.
27 Vgl. T. Schiess, Briefwechsel der Brüder Ambrosius und Thomas Blaurer, Bd. II. Freiburg i.B. 1910, S. 491
gegenRott, S. 62, der erstaunlicherweise an eine Visitation der Oberpfalz denkt.
28 Rott, S. 63; Bossert in ZGO 59 NF 20 (1905), S. 63;Wagner, S. 13 § 17.
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herzoglich sächsischen Kirchenordnung von 1539:
Kirchenordnunge zum anfang, für die pfarherrn in herzog Heinrichs zu Sachsen u. g.h. fürsten-
thum. 1539
Abdruck bei Sehling 1, S. 264-281, Abk.: Sachsen 1539.
Über die Entstehung dieser recht konservativen, auch die Elevation bewahrenden Ordnung - die
Bezeichnung als ,,simplicissima forma“ durch Matthias Erb21 irrt - ist nichts bekannt. Vielleicht darf
man aus der auffälligen Bevorzugung des im wesentlichen von Martin Butzer bearbeiteten Kölner
Reformationsbedenkens bei der wörtlichen Übernahme einzelner Stücke und aus dem Umstand, daß der
Straßburger Reformator, von Kurfürst Friedrich berufen, im März 1546 für kurze Zeit in Heidelberg
geweilt haben muß 22, schließen, daß dieser maßgeblich an der Abfassung der Ordnung, die freilich bereits
früher vorbereitet worden war23, beteiligt gewesen ist. Die Verkündung der Kirchenordnung in Bacha-
rach wird für den Tag Philippi Jacobi (d. i. 1. Mai) berichtet24.
Daß diese Kirchenordnung 1546 gedruckt worden sei25, ist unwahrscheinlich, durch die Überle-
gungen zum Druck der Neuburger Kirchenordnung von 1547 für Kurpfalz (unten zu Nr. 5) so gut wie
ausgeschlossen. Gegen einen Druck spricht auch der Umstand, daß dem Kaiser nur eine handschrift-
liche Kopie, nicht aber wie bei der späteren Polizeiordnung (Nr. 4) ein Druckexemplar zur Information
übersandt wurde.
Über die weiteren Reformationsmaßnahmen in der Kurpfalz sind wir nicht sonderlich gut, nur
durch vereinzelte und verstreute Nachrichten unterrichtet. Diese ergeben kein klares und abgerundetes
Bild. Im Mai scheint in Heidelberg ein Tag mit den Pfarrern, eine Art von vorläufiger Synode, statt-
gefunden zu haben. Auch eine Visitation, von der Kirchenordnung angekündigt, scheint wenigstens teil-
weise stattgefunden zu haben26. Näheres ist nicht bekannt. Butzers Beteiligung an einer Visitation ist
nur für Sickingensches, nicht also kurpfälzisches Gebiet nachweisbar21. Auch bezüglich der Klöster und
des Kirchenguts bzw. einer Inventarisierung desselben müssen Maßnahmen getroffen worden sein28,
ohne daß darin eine klare Linie sichtbar wird. Jedenfalls aber hat auch manches am alten Kirchenwesen
diese Zeit überdauert. Die Hauptschwierigkeit bestand darin, daß es Friedrich II. nicht gelang, einen
eigentlichen Reformator für die Pfalz und insbesondere für die Universität zu gewinnen. Melanchthon
erhielt im März 1546 einen Ruf nach Heidelberg, den er aber wegen schwacher Gesundheit und Unab-
kömmlichkeit in Wittenberg - Luther war eben gestorben - ablehnen mußte. Auch Martin Frecht in Ulm,
einst Heidelberger Professor, war nicht zu gewinnen. Schließlich erreichte der Kurfürst Ende Juli vom
Straßburger Rat die zeitweilige Überlassung des Paul Fagius für drei Monate. Heinrich Stoll wurde
zum Jahreswechsel 1546/47 auf kurfürstlichen Wunsch hin Rektor. Äber die Reformversuche der Uni-
versität, die schon 1545 ein Vorspiel haben, behinderte der Widerspruch der Artistenfakultät, die sich in
20 Vgl. dazu die Angaben oben bei der Stiftsordnung, S. 15.
21 Rott, Friedrich II., S. 61 Anm. 131.
22 Vgl. Rott, Friedrich II., S. 56-57, besonders S. 57 Anm. 122 gegen die Bedenken von Hasenclever, Die kur-
pfälzische Politik, S. 50—52, besonders S. 51 Anm. 113. Den Sachverhalt klärt Butzers eigenes Zeugnis bei M.
Lenz, Briefwechsel Landgraf Philipps des Großmütigen von Hessen mit Bucer, Bd. II. Leipzig 1887, S. 433.
23 Rott, S. 56 Anm. 121.
24 Wagner, S. 11—12 § 12—13; ebendort S. 12 § 14-15 eine Schilderung des Bacharacher Gottesdienstes nach dieser
Ordnung.
25 Wie Rott. S. 60 Anm. 130 vermutet.
26 Vgl.für beides Rott, S. 62-63 und dort Anm. 133.
27 Vgl. T. Schiess, Briefwechsel der Brüder Ambrosius und Thomas Blaurer, Bd. II. Freiburg i.B. 1910, S. 491
gegenRott, S. 62, der erstaunlicherweise an eine Visitation der Oberpfalz denkt.
28 Rott, S. 63; Bossert in ZGO 59 NF 20 (1905), S. 63;Wagner, S. 13 § 17.
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