3. Teil der Kirchenordnung, die Katechismuspredigten der beiden Ausgaben von 1543, hin. Aber dieser
3. Teil fehlt in den bekannten Exemplaren des Nachdrucks von 1547, so daß wohl geschlossen werden
muß, daß er nicht in den Nachdruck aufgenommen wurde. Sachlich bedeutsame Varianten gegenüber
dem Vorbild von 1543 begegnen nur beim Abendmahlsgottesdienst und bei der Krankenkommunion.
1547 entfernt aus der Vorlage das Konsekrationsgebet, die feierliche Elevation der Elemente über den
Kopf des Pfarrers - es bleibt nur die Erhebung der Elemente während der Rezitation der Einsetzungs-
worte vor die Brust des Pfarrers bestehen - und ein lateinisches Gebet nach der Kommunion im Abend-
mahlsgottesdienst. Die Krankenkommunion ist erheblich vereinfacht. Wir bieten in unserem Textauszug
nur diese vom Vorbild differierenden Parteien dar. In diesen Änderungen stellt die Kirchenordnung
einen reformatorischen Fortschritt über die bisher erlassenen Ordnungen hinaus dar. Sonst haben wir
über die näheren Umstände der Entstehung dieser Kirchenordnung, auch über ihre Einführung keinerlei
Zeugnisse. Die Einführung muß sogar zweifelhaft bleiben.
Denn schon am 19. Dezember 1546 hatte sich Friedrich II. in Schwäbisch Hall dem siegreichen
Kaiser unterwerfen müssen, der, nachdem Friedrich noch einen vergeblichen Vermittlungsversuch zwi-
schen den Kriegsparteien unternommen hatte, durch die Entsendung eines kurpfälzischen Hilfskontin-
gents zum Schmalkaldischen Bundesheer sehr erzürnt war. Das mit dem Kaiser getroffene Abkommen -
Friedrich mußte das Amt Boxberg an des Kaisers Parteigänger Albrecht von Rosenberg abgeben, das
erst Friedrich III. 1561 für die Kurpfalz wiedergewann - ließ freilich die kirchlichen Verhältnisse zum
Kummer des päpstlichen Nuntius unberücksichtigt. Aber der Elan des Kurfürsten in seinen reforma-
torischen Maßnahmen war gebrochen.
Bis zum Augsburger Reichstag von 1548 bleiben die kirchlichen Verhältnisse in der Pfalz in der
Schwebe, Friedrich selbst vermeidet noch auf dem Reichstag den Besuch der Messe und hört evangelische
Predigten. Dann aber nimmt auch Kurpfalz das Interim an, wobei der Kurfürst sich besonders für die
Freigabe des Laienkelches und der Priesterehe einsetzt. Am 17. August 1548 wird das Interim in Heidel-
berg verkündet, der Kurfürst und seine Gattin sowie der Hof wohnen anschließend der ersten Messe bei,
am 7. September erfolgt die Verkündigung in Bacharach. 1549 wird auch die Fronleichnamsprozession
in Heidelberg erneuert. Trotz gelegentlicher Befehle, so 1549 im Amt Bacharach und in der Oberpfalz,
bleibt der vorherrschende Eindruck, daß die Durchführung des Interims in der Kurpfalz alles andere als
streng gewesen sein kann. Die evangelische Bewegung im Lande bleibt ungebrochen. Zu ihrem Mittel-
punkt wird mehr und mehr der in Weinheim residierende Ottheinrich.
1549-1551 erwirkt der Kurfürst in langen Verhandlungen vom Papst die Inkorporation zahl-
reicher, zumeist von Ordensleuten verlassener Klöster in die Universität zur Aufbesserung der Ein-
künfte der Professoren und zur Stiftung eines Collegium Sapientiae für bedürftige Pfälzer Studenten,
das 1555 eröffnet wird und später die Pflanzstätte des evangelischen Pfarrerstandes in der Kurpfalz
werden sollte. 1551 schweben Verhandlungen über die Beteiligung der Universität am Konzil. Und doch
versucht Friedrich in diesen Jahren vergeblich, nacheinander die Protestanten Frecht, Fagius und
später wieder einmal Melanchthon für die Universität zu gewinnen. Ende 1553 schon wird in Heidel-
berg wieder der evangelische Gottesdienst in einer einzelnen Kirche freigegeben. In den Jahren 1553-1555
mehren sich die Aufstellungen von evangelischen Predigern und einzelne Eingriffe in Kloster- und
Kirchenverhältnisse. Friedrich II., seit 1553 mit anderen süd- und westdeutschen Fürsten im Heidel-
berger Fürstenverein gegen den Kaiser in einem Defensivbündnis vereint, entwickelt nun ein besonders
enges Verhältnis zu dem eifrig evangelischen Herzog Christoph von Württemberg. Schon zur Zeit des
Augsburger Reichstags von 1555 und dann in der Folgezeit operiert er wieder an der Seite der Prote-
stanten. Der Religionsfriede gibt ihm freie Hand zu entscheidenderen Schritten, die über die kirchliche
Unordnung in seinen Landen hinausführen sollen. So erbittet er im Herbst 1555 von Herzog Christoph
Kopien der kirchlichen Verordnungen in Württemberg, die ihm am 17. Dezember 1555 von diesem zu-
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3. Teil fehlt in den bekannten Exemplaren des Nachdrucks von 1547, so daß wohl geschlossen werden
muß, daß er nicht in den Nachdruck aufgenommen wurde. Sachlich bedeutsame Varianten gegenüber
dem Vorbild von 1543 begegnen nur beim Abendmahlsgottesdienst und bei der Krankenkommunion.
1547 entfernt aus der Vorlage das Konsekrationsgebet, die feierliche Elevation der Elemente über den
Kopf des Pfarrers - es bleibt nur die Erhebung der Elemente während der Rezitation der Einsetzungs-
worte vor die Brust des Pfarrers bestehen - und ein lateinisches Gebet nach der Kommunion im Abend-
mahlsgottesdienst. Die Krankenkommunion ist erheblich vereinfacht. Wir bieten in unserem Textauszug
nur diese vom Vorbild differierenden Parteien dar. In diesen Änderungen stellt die Kirchenordnung
einen reformatorischen Fortschritt über die bisher erlassenen Ordnungen hinaus dar. Sonst haben wir
über die näheren Umstände der Entstehung dieser Kirchenordnung, auch über ihre Einführung keinerlei
Zeugnisse. Die Einführung muß sogar zweifelhaft bleiben.
Denn schon am 19. Dezember 1546 hatte sich Friedrich II. in Schwäbisch Hall dem siegreichen
Kaiser unterwerfen müssen, der, nachdem Friedrich noch einen vergeblichen Vermittlungsversuch zwi-
schen den Kriegsparteien unternommen hatte, durch die Entsendung eines kurpfälzischen Hilfskontin-
gents zum Schmalkaldischen Bundesheer sehr erzürnt war. Das mit dem Kaiser getroffene Abkommen -
Friedrich mußte das Amt Boxberg an des Kaisers Parteigänger Albrecht von Rosenberg abgeben, das
erst Friedrich III. 1561 für die Kurpfalz wiedergewann - ließ freilich die kirchlichen Verhältnisse zum
Kummer des päpstlichen Nuntius unberücksichtigt. Aber der Elan des Kurfürsten in seinen reforma-
torischen Maßnahmen war gebrochen.
Bis zum Augsburger Reichstag von 1548 bleiben die kirchlichen Verhältnisse in der Pfalz in der
Schwebe, Friedrich selbst vermeidet noch auf dem Reichstag den Besuch der Messe und hört evangelische
Predigten. Dann aber nimmt auch Kurpfalz das Interim an, wobei der Kurfürst sich besonders für die
Freigabe des Laienkelches und der Priesterehe einsetzt. Am 17. August 1548 wird das Interim in Heidel-
berg verkündet, der Kurfürst und seine Gattin sowie der Hof wohnen anschließend der ersten Messe bei,
am 7. September erfolgt die Verkündigung in Bacharach. 1549 wird auch die Fronleichnamsprozession
in Heidelberg erneuert. Trotz gelegentlicher Befehle, so 1549 im Amt Bacharach und in der Oberpfalz,
bleibt der vorherrschende Eindruck, daß die Durchführung des Interims in der Kurpfalz alles andere als
streng gewesen sein kann. Die evangelische Bewegung im Lande bleibt ungebrochen. Zu ihrem Mittel-
punkt wird mehr und mehr der in Weinheim residierende Ottheinrich.
1549-1551 erwirkt der Kurfürst in langen Verhandlungen vom Papst die Inkorporation zahl-
reicher, zumeist von Ordensleuten verlassener Klöster in die Universität zur Aufbesserung der Ein-
künfte der Professoren und zur Stiftung eines Collegium Sapientiae für bedürftige Pfälzer Studenten,
das 1555 eröffnet wird und später die Pflanzstätte des evangelischen Pfarrerstandes in der Kurpfalz
werden sollte. 1551 schweben Verhandlungen über die Beteiligung der Universität am Konzil. Und doch
versucht Friedrich in diesen Jahren vergeblich, nacheinander die Protestanten Frecht, Fagius und
später wieder einmal Melanchthon für die Universität zu gewinnen. Ende 1553 schon wird in Heidel-
berg wieder der evangelische Gottesdienst in einer einzelnen Kirche freigegeben. In den Jahren 1553-1555
mehren sich die Aufstellungen von evangelischen Predigern und einzelne Eingriffe in Kloster- und
Kirchenverhältnisse. Friedrich II., seit 1553 mit anderen süd- und westdeutschen Fürsten im Heidel-
berger Fürstenverein gegen den Kaiser in einem Defensivbündnis vereint, entwickelt nun ein besonders
enges Verhältnis zu dem eifrig evangelischen Herzog Christoph von Württemberg. Schon zur Zeit des
Augsburger Reichstags von 1555 und dann in der Folgezeit operiert er wieder an der Seite der Prote-
stanten. Der Religionsfriede gibt ihm freie Hand zu entscheidenderen Schritten, die über die kirchliche
Unordnung in seinen Landen hinausführen sollen. So erbittet er im Herbst 1555 von Herzog Christoph
Kopien der kirchlichen Verordnungen in Württemberg, die ihm am 17. Dezember 1555 von diesem zu-
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