Kirchenordnung 1601
nen der kurtze befleissen. Nach volendeter predigt
und offentlicher bekentnuß der sünden sampt dem
gebet soll folgende vermanung bey dem tisch, da
man das nachtmal halten wil, langsam, verstandlich,
außtrücklich und ernstlich fürgelesen werden47.
[Folgt wörtlich das Abendmahlsformular aus
156348, mit ausgedrucktem Vaterunser und Glau-
bensbekenntnis. Gestrichen ist die Lesung während
der Kommunion. Vor der Kommunion findet sich
eine etwas abgewandelte Einfügung:]
49Hier soll der kirchendiener 50die communican-
ten vermahnen, daß sie ordentlich und in rechter
andacht zum tisch deß herren kommen, ihren glau-
ben offentlich zu bezeugen und zu stercken, und
darauf50 einem jeden vom brodt deß herren brechen,
51in die hand geben51 und im darreichen also52 spre-
chen49:
Vom gewalt der schlüssel und christlicher buß-
zucht53.
[Folgt der Kirchenzuchtsabschnitt aus 156354
mit zwei Varianten:]
... und der kirchen heil und notturft in der christ-
lichen gemein 55widerumb aufgerichtet und55 behal-
ten werde...
Derhalben 56und dieweil allbereit56 an jedem ort
nach gelegenheit und nothdurft desselben etliche er-
bare gottsfürchtige männer auß der gemeine 57ver-
ordnet sind57, welche von wegen und im nahmen der
gantzen gemein...
III.
Von andern kirchengebreuchen und
-handlungen
Von den festen und feyertagen.
58 An den feyertagen soll es gehalten werden wie
am Sontag. Diese feyertage aber sollen gehalten
werden:
47 Gfanz ähnlich 1563, vgl. oben S. 383.
48 Vgl. oben S. 383-387.
49-49 Aus 1563, vgl. oben S. 386.
50-50 Fehlt 1563.
51-51 Fehlt 1563.
52 Fehlt 1563.
53 Überschrift fehlt 1563; 1585: Vom christlichen
bann oder bußzucht, vgl. oben S. 387.
54 Vgl. oben S. 387-388.
Alle Sontage.
Der Christag sampt dem nehesten tag hernach,
Der Neue Jarstag,
Der Ostertag sampt dem nehesten tag hernach,
Die Himmelfart Christi,
Der Pfingstag sampt folgendem Montag dar-
nach58.
Was aber auf jedes fest auß Gottes wort gepredi-
get und für gebet gebrauchet werden soll, ist droben
fol. 859 und fol. 16960 angezeiget worden.
61Von kirchengesängen62 und -kleidung.
Soviel das singen der psalmen belangt, vermahnet
der apostel Paulus, daß es nicht allein mit dem
mund, sondern auch mit dem hertzen geschehen
[vgl. 1.Kor. 14, 15] und, das alles zur auferbauung
der kirchen dienen soll. Dieweil aber das hertz Gott
mit dem nicht loben kan, das es nit verstehet, so
wollen wir hiemit, das keine andere dann teutsche
psalmen in unsern kirchen gesungen 63und dieselben
nach gelegenheit der zeit und lehr gerichtet63 wer-
den.
Es sollen auch die kirchendiener erbarer und
züchtiger kleider in verrichtung der kirchenämpter,
wie auch sonst sich gebrauchen61.
Ordnung der 64eheverkündigung
und -einleitung64.
Dieweil der ehestandt ein heiliger, gottwolgefelli-
ger stand ist und ehrlich soll gehalten werden bey
allen, so soll er auch billich in der furcht Gottes hei-
liglich und ehrlich angefangen werden. Derwegen ein
christliche und löbliche ordnung ist, das die neuen
eheleute in der kirchen für der gemeine Gottes offent-
lich verkündiget und eingesegnet werden, damit sie
und andere, die schon zuvor im ehestande sind, von
solchem ihrem standt und beruf guten bericht, auch
trost im creutz, welches den eheleuten gemeinig-
55-55 Fehlt 1563. 56-56 Fehlt 1563.
57-57 Fehlt 1563.
58-58 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 397.
59 Vgl. oben S. 559.
60 Vgl. oben S. 569-572.
61-61 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 401.
62 1563: kirchengesang.
63-63 Fehlt 1563.
64-64 1563; eheeinleytung.
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nen der kurtze befleissen. Nach volendeter predigt
und offentlicher bekentnuß der sünden sampt dem
gebet soll folgende vermanung bey dem tisch, da
man das nachtmal halten wil, langsam, verstandlich,
außtrücklich und ernstlich fürgelesen werden47.
[Folgt wörtlich das Abendmahlsformular aus
156348, mit ausgedrucktem Vaterunser und Glau-
bensbekenntnis. Gestrichen ist die Lesung während
der Kommunion. Vor der Kommunion findet sich
eine etwas abgewandelte Einfügung:]
49Hier soll der kirchendiener 50die communican-
ten vermahnen, daß sie ordentlich und in rechter
andacht zum tisch deß herren kommen, ihren glau-
ben offentlich zu bezeugen und zu stercken, und
darauf50 einem jeden vom brodt deß herren brechen,
51in die hand geben51 und im darreichen also52 spre-
chen49:
Vom gewalt der schlüssel und christlicher buß-
zucht53.
[Folgt der Kirchenzuchtsabschnitt aus 156354
mit zwei Varianten:]
... und der kirchen heil und notturft in der christ-
lichen gemein 55widerumb aufgerichtet und55 behal-
ten werde...
Derhalben 56und dieweil allbereit56 an jedem ort
nach gelegenheit und nothdurft desselben etliche er-
bare gottsfürchtige männer auß der gemeine 57ver-
ordnet sind57, welche von wegen und im nahmen der
gantzen gemein...
III.
Von andern kirchengebreuchen und
-handlungen
Von den festen und feyertagen.
58 An den feyertagen soll es gehalten werden wie
am Sontag. Diese feyertage aber sollen gehalten
werden:
47 Gfanz ähnlich 1563, vgl. oben S. 383.
48 Vgl. oben S. 383-387.
49-49 Aus 1563, vgl. oben S. 386.
50-50 Fehlt 1563.
51-51 Fehlt 1563.
52 Fehlt 1563.
53 Überschrift fehlt 1563; 1585: Vom christlichen
bann oder bußzucht, vgl. oben S. 387.
54 Vgl. oben S. 387-388.
Alle Sontage.
Der Christag sampt dem nehesten tag hernach,
Der Neue Jarstag,
Der Ostertag sampt dem nehesten tag hernach,
Die Himmelfart Christi,
Der Pfingstag sampt folgendem Montag dar-
nach58.
Was aber auf jedes fest auß Gottes wort gepredi-
get und für gebet gebrauchet werden soll, ist droben
fol. 859 und fol. 16960 angezeiget worden.
61Von kirchengesängen62 und -kleidung.
Soviel das singen der psalmen belangt, vermahnet
der apostel Paulus, daß es nicht allein mit dem
mund, sondern auch mit dem hertzen geschehen
[vgl. 1.Kor. 14, 15] und, das alles zur auferbauung
der kirchen dienen soll. Dieweil aber das hertz Gott
mit dem nicht loben kan, das es nit verstehet, so
wollen wir hiemit, das keine andere dann teutsche
psalmen in unsern kirchen gesungen 63und dieselben
nach gelegenheit der zeit und lehr gerichtet63 wer-
den.
Es sollen auch die kirchendiener erbarer und
züchtiger kleider in verrichtung der kirchenämpter,
wie auch sonst sich gebrauchen61.
Ordnung der 64eheverkündigung
und -einleitung64.
Dieweil der ehestandt ein heiliger, gottwolgefelli-
ger stand ist und ehrlich soll gehalten werden bey
allen, so soll er auch billich in der furcht Gottes hei-
liglich und ehrlich angefangen werden. Derwegen ein
christliche und löbliche ordnung ist, das die neuen
eheleute in der kirchen für der gemeine Gottes offent-
lich verkündiget und eingesegnet werden, damit sie
und andere, die schon zuvor im ehestande sind, von
solchem ihrem standt und beruf guten bericht, auch
trost im creutz, welches den eheleuten gemeinig-
55-55 Fehlt 1563. 56-56 Fehlt 1563.
57-57 Fehlt 1563.
58-58 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 397.
59 Vgl. oben S. 559.
60 Vgl. oben S. 569-572.
61-61 Wörtlich aus 1563, vgl. oben S. 401.
62 1563: kirchengesang.
63-63 Fehlt 1563.
64-64 1563; eheeinleytung.
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