Metadaten

Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Arend, Sabine [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (17. Band, 1. Teilband = Baden-Württemberg, 3): Schwäbisch Hall, Heilbronn, Konstanz, Isny und Gengenbach — Tübingen: Mohr Siebeck, 2007

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30656#0243
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Einleitung

darauf Peter Dietz22 Pfarrverweser, Lachmann erhielt die Predigerstelle. Spätestens seit 1524 predigte
Lachmann lutherisch und erhielt regen Zulauf unter der Bevölkerung.23 Am 21. Oktober 1525 unterschrieb
er zusammen mit anderen schwäbischen Theologen - darunter Erhard Schnepf - das von Johannes Brenz
verfasste Schwäbische Syngramma (Syngramma Suevicum)24 und bekannte sich damit unmissverständlich
zur lutherischen Abendmahlslehre. Am 16. November 1526 heiratete Lachmann die Heilbronnerin Barbara
Wißbronn.25
Die Heilbronner Bevölkerung war 1525 zu großen Teilen lutherisch.26 Der Rat verhielt sich einigen
reformatorischen Neuerungen gegenüber jedoch zwiespältig: Auf der einen Seite stellte er sich vor die
evangelischen Geistlichen seiner Stadt, als der Würzburger Bischof Konrad von Thüngen 1526 damit
drohte, die lutherischen Prediger wegen Ketzerei vor sein Gericht zu zitieren, auf der anderen Seite zögerte
er hinsichtlich Lachmanns Forderungen nach einem evangelischen Pfarrer und einer evangelischen Kir-
chenordnung.27

1. Ratsbeschluss zur Zulassung des evangelischen Abendmahls 30. Januar 1528 (Text S. 236)
2. Mandat zu Abendmahl und Katechismusunterricht [um 1. Mai] 1528 (Text S. 237)
Lachmann bemühte sich spätestens seit 1527 intensiv um die Einführung des evangelischen Abendmahls.
Der Rat erkundigte sich am 7. Januar 1528 in Schwäbisch Hall, ob dort das Abendmahl unter beiderlei
Gestalt ausgeteilt würde. Der Haller Magistrat antwortete, dass man es den Gläubigen frei ließe, in welcher
Form sie das Abendmahl nehmen wollten.28 Auf diese Antwort hin erließ der Heilbronner Rat am
30. Januar ein Mandat (Nr. 1), in dem er-in ebenso offener Haltung-das Abendmahl sub utraque neben
der altgläubigen Kommunion zuließ, biß der reichs- und punds tag vergeet, also so lange, bis eine generelle
Entscheidung der Religionsfrage auf Ebene des Reiches oder der Städtebünde29 getroffen werden würde.
Johann Lachmann genügte diese vage Haltung des Heilbronner Rates jedoch nicht. Er schrieb dem
Magistrat am 28. April desselben Jahres und forderte die strikte Einführung des evangelischen Abendmahls
in der Stadt. Dieser antwortete zustimmend, er sei entschlossen, das er nunmer die sach angreyff, das abent-
mall Cristi zu halten, den begerenden personen das hochwurdig sacrament zu raichen under baider gestalten.30
Mit dem Mandat von Anfang Mai 1528 (Nr. 2) erklärte der Rat, dass das Abendmahl nach dem Vorbild
Wittenbergs, Nürnbergs, Nördlingens und anderer Städte in beiderlei Gestalt ausgeteilt werden solle. Der
hierfür anzustellende Geistliche sollte auch die Kranken besuchen und Katechismusunterricht halten.31
Hatte sich der Heilbronner Rat im Januar 1528 lediglich dazu bereit erklärt, das evangelische Abend-
mahl als Alternative zur altgläubigen Eucharistiefeier zuzulassen, so sprach er sich mit dem neuen Mandat
vom Mai entschieden für die generelle Einführung des evangelischen Abendmahls aus, war also an der
Verdrängung der altgläubigen Eucharistie interessiert. Das erste evangelische Abendmahl wurde am 7. Mai

22 Zu Peter Dietz siehe Schmolz, 450 Jahre, S. 143.
23 Zu Johann Lachmann (1491-1539) siehe Weckbach,
Bangen, S. 71; von Rauch, Lachmann; Bossert,
Lachmann; Schmolz, 450 Jahre, S. 59, 139-143; Jung,
Lachmann, S. 73-91.
24 Abdruck bei Brenz, Frühschriften 1, S. 222-278; vgl.
UB Heilbronn IV, S. 260; Schmolz, 450 Jahre, S. 193.
25 UB Heilbronn IV, S. 330, vgl. Schmolz, 450 Jahre,
S. 182.
26 Zu den Ereignissen des Bauernkrieges in Heilbronn siehe
Weckbach, Erschütterung, S. 49-56; Schmolz,
Geschichte, S. 48f.; ders., 450 Jahre, S. 59f., 150-176;

von Rauch, Bauernkrieg; Dürr, Chronik, S. 93-95;
Mistele, Bevölkerung, S. 95-110; Bossert, Lach-
mann, S. 44-76; Jung, Lachmann, S. 82-84.
27 Brecht/Ehmer, Reformationsgeschichte, S. 159; vgl.
auch UB Heilbronn IV, S. 26.
28 UB Heilbronn IV, S. 407f.; vgl. Schmolz, 450 Jahre,
S. 194, vgl. oben, S. 23; Weckbach, Bangen, S. 65f.
29 Siehe oben, Anm. 3.
30 UB Heilbronn IV, S. 415-417; vgl. Schmolz, 450 Jahre,
S. 194.
31 Vgl. Schmolz, 450 Jahre, S. 195.

223
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften