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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Arend, Sabine [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (17. Band, 1. Teilband = Baden-Württemberg, 3): Schwäbisch Hall, Heilbronn, Konstanz, Isny und Gengenbach — Tübingen: Mohr Siebeck, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30656#0255
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Einleitung

ordnung solle also, wie sie uffs pappir gepracht, fürgenommen werden. Johann Straub sollte die Ordnung am
kommenden Sonntag auf der Kanzel verkünden. Ebenso wurde die Hochzeitsordnung öffentlich verle-
sen.132 Diese Kirchen- und Hochzeitsordnung ist nicht überliefert. Sie bildet jedoch eine Vorstufe für die
Kirchenordnung, die am 25. Dezember 1603 veröffentlicht wurde und die in einer Abschrift von Max
Duncker erhalten ist.133 Im Gegensatz zu der umfangreichen Kirchenordnung von 1543 stellt sich der mit
„Newe Kirchen Ordnung de anno 1603“ überschriebene Text wesentlich kürzer dar. Im Vorwort erwähnt
der Heilbronner Rat als Aussteller, dass die Ordnung zuverhiettung unnd abschneidung aller handt Confusion,
zerritlikait unnd unordnung in unser Kirchen, under unsern Kirchendienern der Predigten unnd ander dinst
aufgerichtet worden sei. In sieben Abschnitten traf er Regelungen (1.) zur Predigt während der Woche, (2.)
zu Leichenpredigten, Taufen, Eheeinsegnungen und zum Abendgebet, die der wöchentlich wechselnde Heb-
domadarius versehen sollte, (3.) zur Predigt an den Feiertagen und (4.) an hohen Festtagen, (5.) zum
Abendmahl und zur Passionspredigt während der Karwoche, (6.) zur Versehung der Kranken sowie (7.) zur
Länge der Predigt, die auf eine Dreiviertelstunde begrenzt wurde. Die einzelnen Abschnitte sind teilweise
äußerst kurz gehalten und legen den Schluss nahe, dass die Kirchenordnung von 1603 als eine Ergänzung
zur Ordnung von 1543 zu verstehen ist.
1627 wurde nochmals eine umfangreiche Kirchenordnung erlassen, die ebenfalls in Dunckers Manu-
skripten überliefert ist.134 Gegenüber sämtlichen bis dahin ausgearbeiteten Heilbronner Gottesdienst- und
Kirchenordnungen kommen 1627 erstmals auch Regelungen zur Kirchenverwaltung zum Tragen. So enthält
die Ordnung Abschnitte zur Anstellung und Ordination der Kirchendiener, zur Visitation in den Dörfern,
zur Kirchenzucht sowie zu Sittengerichten. Daneben umfasst sie erstmals Artikel zu den Taufpaten, zur
Nottaufe und zum Eheaufgebot. Sehr ausführlich ist jedoch auch hier wieder die Regelung der Predigten
während der Woche sowie an Festtagen dargestellt. Diese Ordnung, die während des Dreißigjährigen Krie-
ges entstand, nimmt in den Gebetstexten sowie bei der Durchführung der Visitation mehrfach Bezug auf
das aktuelle politische Geschehen.135

132 Ebd., p. 559: Die Hochzeittordnung ist auch in schrifften
verfast fürgelegt, welche uff nechsten Sontags solle uffm
Rhatgang verlesen werden.
133 StadtA Heilbronn HS 4. Zur Überlieferungsgeschichte
und zur Person von Max Duncker siehe oben, S. 232 und
Anm. 106.

134 StadtA Heilbronn HS 4.
135 Da die Ordnung von 1627 stammt und damit über den
zeitlichen Rahmen dieses Editionswerks hinaus reicht,
kann sie an dieser Stelle nicht abgedruckt werden. Die
Edition erscheint bei Arend, Heilbronner Kirchenord-
nung.

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