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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (17. Band, 1. Teilband = Baden-Württemberg, 3): Schwäbisch Hall, Heilbronn, Konstanz, Isny und Gengenbach — Tübingen: Mohr Siebeck, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30656#0353
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Einleitung

tinerkloster Alpirsbach ausgetreten war. Blarer hielt sich zu dieser Zeit mit öffentlichen Predigten noch
zurück, griff aber publizistisch in die Diskussion ein und vergrößerte damit den reformatorischen Zirkel in
der Stadt.24
Nicht nur der Konstanzer Humanistenkreis zeigte sich den reformatorischen Ansichten gegenüber auf-
geschlossen, auch Bischof Hugo von Hohenlandenberg25 hatte bis Anfang 1522 nicht eindeutig Stellung
gegen die Reformation bezogen. Erst Ende des Jahres, nachdem klar geworden war, dass die evangelische
Bewegung keine Episode bleiben würde, versuchte er, Wanners evangelische Predigt zu unterbinden.26 Jetzt
machte auch der Rat seine Position deutlich, indem er sich hinter Wanner stellte, dies jedoch vor allem
deshalb, um Ruhe und Ordnung in der Stadt zu wahren. Der Bischof versuchte, den Prediger zum Rücktritt
von seinem Amt zu bewegen. Da dies nicht gelang, wurde Wanner auf Befehl Erzherzog Ferdinands am
16. Januar 1524 entlassen. Der Rat protestierte nicht. Obwohl die Bürger die Weiterbeschäftigung des
Predigers verlangten und bereit waren, ihn aus eigener Tasche zu entlohnen, wurde der altgläubige Domi-
nikanerprediger Antonius Pyrata2' an seine Stelle gesetzt.28

3. Die Einführung der Reformation 1524-1531

1. Reformationsratschlag für den Städtetag in Ulm 24. November 1524 (Text S. 347)
In den folgenden Jahren wandte sich der Konstanzer Rat immer entschiedener der Reformation zu.29 Im
Juli 1523 stellte er Bartholomäus Metzler30 als Prediger im Großspital an,31 im September versuchte er,
Ambrosius Blarer als Prediger bei den Augustinern unterzubringen,32 und Ende 1524 sind konkrete Vor-
stellungen zur evangelischen Neuordnung des Konstanzer Kirchenwesens erkennbar.
Für den 6. Dezember 1524 wurde ein Städtetag nach Ulm einberufen, auf dem die Teilnehmer ihre
religionspolitischen Ziele und insbesondere eine gemeinsame Linie gegenüber dem Kaiser festlegen wollten.
Auf Anordnung des Konstanzer Rates arbeiteten Ambrosius Blarer, Johannes Wanner sowie zwei Ratsher-
ren einen Ratschlag aus, der dem Abgesandten für den Städtetag, dem Zunftmeister Jakob Zeller, mitge-
geben wurde.33 Der Text wurde auf dem Ulmer Städtetag wahrscheinlich nicht verhandelt, aber die for-
mulierten Ziele wirkten sich in den folgenden Jahren auf die Kirchenpolitik des Konstanzer Rates aus.34
Der Reformationsratschlag basiert auf der Feststellung, dass Papst und Konzilien zur Reform der
Kirche nicht fähig seien, weshalb die weltliche Obrigkeit diese Aufgabe in die Hand nehmen müsse. Sämt-
liche kirchlichen Belange sollten von bischöflichem Einfluss unabhängig gemacht und stattdessen dem Rat

24 Rublack, Einführung, S. 18f.; Brecht/Ehmer, Re-
formationsgeschichte, S. 63; Dobras, Konstanz, S. 40-
43; ders., Ratsregiment, S. 35f.
25 Gatz, Bischöfe 1448-1648, S. 306-308.
26 Vgl. Rublack, Einführung, S. 16.
27 Zu Antonius Pyrata siehe ebd., S. 248-250.
28 Ebd., S. 20-26; Dobras, Konstanz, S. 44f.; ders., Rats-
regiment, S. 39; vgl. Buck/Fabian, Reformationsge-
schichte, S. 243-248; Brecht/Ehmer, Reformations-
geschichte, S. 63.
29 Rublack, Einführung, S. 24f.; Dobras, Konstanz,
S. 45ff.

30 Zu Bartholomäus Metzler siehe Rublack, Einführung,
S. 208 Anm. 17.
31 Ebd., S. 228 Anm. 57.
32 Ebd., S. 229 Anm. 58; Jenny, Blarer, S. 128-139.
33 Buck/Fabian, Reformationsgeschichte, S. 147 vermu-
ten, dass Hans Wellenberg und Gorgius Kern die beiden
Ratsherren waren; vgl. Vögeli, Schriften II/I, S. 643
Anm. 3. Zur Vorgeschichte des Reformationsratsschlags
siehe Rublack, Situation, S. 322-324.
34 Dobras, Konstanz, S. 53.

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