Einleitung
Unregelmäßigkeiten zu melden hatten.126 Die Konstanzer Bürger empörten sich gegen dieses System der
gegenseitigen Bespitzelung, und seit 1541 startete man mehrere Versuche, die in der Zuchtordnung genann-
ten Maßnahmen zu lockern.127 Ambrosius Blarer sah hingegen sein Ziel, die Zuchtordnung in ihrer
ursprünglich radikalen Form in Konstanz umzusetzen, gescheitert.128Die Zuchtordnung von 1531 wirkte
sich nicht nur auf die Konstanzer Stadtgemeinde, sondern auch auf andere Reformationszentren aus, nicht
zuletzt deshalb, weil Blarer sie überallhin mitnahm und sie damit zum Vorreiter zahlreicher anderer Zucht-
und Kirchenordnungen der oberdeutschen Reformation machte,129 wie etwa denjenigen in Kempten und
Ravensburg.130
4. Die Konsolidierung der Reformation 1532-1548
Die Phase der evangelischen Neuordnung des Kirchen- und Sozialwesens in Konstanz kam mit der umfas-
senden Zuchtordnung von 1531 zu einem Abschluss und leitete die Phase der Konsolidierung der Refor-
mation in der Bodenseestadt ein.131
9. Mandat zur Feiertagsheiligung 12. August 1531 (Text S. 410)
10. Abschaffung der Klöpfleinsnächte 13. Dezember 1535 (Text S. 411)
11. Abschaffung des Neujahrsansingens 5. Januar 1544 (Text S. 412)
12. Verbot, Hunde während des Gottesdienstes in der Kirche herumlaufen zu lassen 21./23. Dezember 1537
(Text S. 413)
13. Strafen gegen Hunde, die während des Gottesdienstes in der Kirche herumlaufen 10. März 1543
(Text S. 414)
Zur Stabilisierung der Konstanzer Reformation erließ der Rat ab 1531 zahlreiche Mandate, die die Inhalte
der Zuchtordnung (Nr. 8) wiederholten, bekräftigten oder ergänzten. Neben dem bereits am 12. August
1531 erlassenen Mandat, während der Predigt keine Esswaren zu verkaufen (Nr. 9), ging der Konstanzer
Rat gegen Volksbräuche vor, da er befürchtete, dass diese mit „unsittlichen“ Handlungen einhergingen.
Hierzu gehörten etwa die in den Klöpfleinsnächten üblichen Bräuche (Nr. 10). Als Klöpfleinsnächte wurden
die Abende der letzten drei Donnerstage im Advent bezeichnet, an denen arme Leute und Kinder bei den
126 Dobras, Sittenzucht, S. 89-101.
127 Dobras, Konstanz, S. 124ff.; ders., Ratsregiment,
S. 207-218; ders., Sittenzucht, S. 102-105; Hauss,
Zuchtordnung, S. 61f.; ders., Blarers Zuchtordnung,
S. 120; Köhler, Ehegericht II, S. 115-117; Schiess,
Briefwechsel II, Nr. 911; Moeller, Zwick, S. 134f.
128 Hauss, Zuchtordnung, S. 65.
129 Moeller, Zwick, S. 134 Anm. 43 unter Verweis auf
Köhler, Ehegericht II, S. 127 (Esslingen), S. 162f.
(Memmingen), S. 188f. (Lindau), S. 215 (Isny), S. 325
(Kempten), S. 335 (Ravensburg). Der Einfluss auf
andere Reichsstädte ist zusammengefasst bei Hauss,
Blarers Zuchtordnung, S. 122-125; ders., Zuchtordnung,
S. 73-76; Dobras, Ratsregiment, S. 190-196; Buck/
Fabian, Reformationsgeschichte, S. 154.
130 Dobras, Konstanz, S. 106.
131 Rublack, Einführung, S. 66, 88.
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Unregelmäßigkeiten zu melden hatten.126 Die Konstanzer Bürger empörten sich gegen dieses System der
gegenseitigen Bespitzelung, und seit 1541 startete man mehrere Versuche, die in der Zuchtordnung genann-
ten Maßnahmen zu lockern.127 Ambrosius Blarer sah hingegen sein Ziel, die Zuchtordnung in ihrer
ursprünglich radikalen Form in Konstanz umzusetzen, gescheitert.128Die Zuchtordnung von 1531 wirkte
sich nicht nur auf die Konstanzer Stadtgemeinde, sondern auch auf andere Reformationszentren aus, nicht
zuletzt deshalb, weil Blarer sie überallhin mitnahm und sie damit zum Vorreiter zahlreicher anderer Zucht-
und Kirchenordnungen der oberdeutschen Reformation machte,129 wie etwa denjenigen in Kempten und
Ravensburg.130
4. Die Konsolidierung der Reformation 1532-1548
Die Phase der evangelischen Neuordnung des Kirchen- und Sozialwesens in Konstanz kam mit der umfas-
senden Zuchtordnung von 1531 zu einem Abschluss und leitete die Phase der Konsolidierung der Refor-
mation in der Bodenseestadt ein.131
9. Mandat zur Feiertagsheiligung 12. August 1531 (Text S. 410)
10. Abschaffung der Klöpfleinsnächte 13. Dezember 1535 (Text S. 411)
11. Abschaffung des Neujahrsansingens 5. Januar 1544 (Text S. 412)
12. Verbot, Hunde während des Gottesdienstes in der Kirche herumlaufen zu lassen 21./23. Dezember 1537
(Text S. 413)
13. Strafen gegen Hunde, die während des Gottesdienstes in der Kirche herumlaufen 10. März 1543
(Text S. 414)
Zur Stabilisierung der Konstanzer Reformation erließ der Rat ab 1531 zahlreiche Mandate, die die Inhalte
der Zuchtordnung (Nr. 8) wiederholten, bekräftigten oder ergänzten. Neben dem bereits am 12. August
1531 erlassenen Mandat, während der Predigt keine Esswaren zu verkaufen (Nr. 9), ging der Konstanzer
Rat gegen Volksbräuche vor, da er befürchtete, dass diese mit „unsittlichen“ Handlungen einhergingen.
Hierzu gehörten etwa die in den Klöpfleinsnächten üblichen Bräuche (Nr. 10). Als Klöpfleinsnächte wurden
die Abende der letzten drei Donnerstage im Advent bezeichnet, an denen arme Leute und Kinder bei den
126 Dobras, Sittenzucht, S. 89-101.
127 Dobras, Konstanz, S. 124ff.; ders., Ratsregiment,
S. 207-218; ders., Sittenzucht, S. 102-105; Hauss,
Zuchtordnung, S. 61f.; ders., Blarers Zuchtordnung,
S. 120; Köhler, Ehegericht II, S. 115-117; Schiess,
Briefwechsel II, Nr. 911; Moeller, Zwick, S. 134f.
128 Hauss, Zuchtordnung, S. 65.
129 Moeller, Zwick, S. 134 Anm. 43 unter Verweis auf
Köhler, Ehegericht II, S. 127 (Esslingen), S. 162f.
(Memmingen), S. 188f. (Lindau), S. 215 (Isny), S. 325
(Kempten), S. 335 (Ravensburg). Der Einfluss auf
andere Reichsstädte ist zusammengefasst bei Hauss,
Blarers Zuchtordnung, S. 122-125; ders., Zuchtordnung,
S. 73-76; Dobras, Ratsregiment, S. 190-196; Buck/
Fabian, Reformationsgeschichte, S. 154.
130 Dobras, Konstanz, S. 106.
131 Rublack, Einführung, S. 66, 88.
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