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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (18. Band = Rheinland-Pfalz, 1): Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, die Grafschaften Pfalz-Veldenz, Sponheim, Sickingen, Manderscheid, Oberstein, Falkenstein und Hohenfels-Reipoltskirchen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2006

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https://doi.org/10.11588/diglit.30658#0640
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Sponheim

sche Kirchenordnung ein letztes Mal nachdrucken ließ.16 Auch in den Sponheimischen Texten des späten 16.
und frühen 17. Jahrhunderts wird immer die Fortgeltung der Sponheimischen Kirchenordnung ausdrücklich
genannt - womit natürlich die pfalz-zweibrückische von 1557 gemeint ist; z. B. in der Ordnung von
1590/91.17
Ein großer Teil der Mandate und Anordnungen ist uns nur aus Abschriften aus dem 18. Jahrhundert
erhalten, als nämlich die beiden betroffenen Kanzleien wegen der Verhandlungen zur Teilung der Grafschaft
die Archive und die alten Akten und Urkunden nach Texten zur Stärkung ihrer jeweiligen Position durch-
forsteten. 1753 wurde in Zweibrücken eine ausführliche Darstellung der Problematik erarbeitet unter dem
Titel: Vestgegründete Geschicht-, Gesetz- und Vertragmäßige Vertheidigung der alleinigen Evangelischen Kir-
chen-Rechten des Hochjürstlichen Haußes Pfaltz-Zweybrücken in der mit dem catholischen hochfürstlichen Hauß
Baaden-Baaden gemeinschaftlichen Hinderen Graffschafft Sponheim.18
Im Anhang enthält diese Abhandlung zahlreiche alte Ordnungen und Verträge aus dem 15., 16. und 17.
Jahrhundert, darunter auch zahlreiche Dubletten sowie einige nur hier überlieferte Abschriften zu den von
uns abgedruckten Texten.19 Eine ähnliche Schrift existiert aus dem Jahr 1756: Documentirte kurtze Nachricht
von dem Religionszustande und Kirchenwesen in der H[intern] Grafschafft Sponheim.20
Auch diesem Text sind Abschriften der wichtigsten alten Akten, die das Kirchenwesen betreffen, bei-
gegeben, darunter auch eine Kurzfassung der Kirchenordnung (in der Ausgabe von 1570). Die badische
Kanzlei antwortete mit einer Darstellung ihrer Sicht der Dinge, die sogar gedruckt wurde mit dem Titel:
Unpartheyische Untersuchung, was es mitem Religions-Zustande, wie auch mit den Rechten Circa Sacra in der
zwischen dem Hochfürstlichen Hause Baden und dem Hochfürstlichen Hause Pfalz-Zweybrücken gemeinschaft-
lichen hintern Gravschaft Sponheim vor eine Beschaffenheit habe. Carlsruhe 1775, gedruckt bey Michael Makl-
ort.
Auch diese Schrift bietet im Anhang eine große Anzahl von Kopien alter Dokumente.

2. Visitationsrelation 1560 (Text S. 635)
Schon im Jahre 1557 war von Herzog Friedrich II. von Simmern, dem nachmaligen Kurfürst Friedrich III.,
eine erste Visitation der Hinteren Grafschaft angekündigt worden.21 Angesichts der Ergebnisse dieser zwei-
ten Visitation von 1560, etwa bzgl. des katastrophalen Pfarrerexamens22 oder der nach wie vor mangelhaf-
ten finanziellen Ausstattung der Pfarrstellen, scheint jene erste allerdings wenig bis gar keinen Erfolg
gehabt zu haben. Erst 1559, nach dem Wechsel der pfälzischen Anteile an der Grafschaft in die Hand
Herzog Wolfgangs, kam wieder Bewegung in die Angelegenheit: Nach der Veröffentlichung seiner neuen
Kirchenordnung 1557 und einer großen Visitation in den Zweibrücker Ämtern 1558 nahm Wolfgang mit
dem ebenfalls evangelisch gesinnten Gemeinherren Philibert von Baden Kontakt auf.23 Mit der Visitation
beauftragt wurden der Zweibrücker Pfarrer Cunman Flinsbach24 und der Trarbacher Prediger Heinrich
Henning; ihnen zur Seite traten die jeweiligen Amtleute. Die Visitatoren benutzten dabei, wie im Vorwort
ausdrücklich erwähnt wird, die zweibrückische Visitationsordnung von 1558.25 Die Visitation begann Ende

16 Ein Exemplar dieses Nachdrucks von 1720 im Archiv
der Evgl. Kirchengemeinde Birkenfeld.
17 S.u. Text Nr. 8 S. 648.
18 LHA Koblenz 33-5882.
19 LHA Koblenz 33-5883.
20 LHA Koblenz 33-7179.
21 Schreiben von Friedrich an den Trarbacher Oberamt-
mann, LHA Koblenz 33-6068; vgl. Engelbert/En-
gelbert, Visitation, S. VII.

22 In den 27 besuchten Gemeinden wurde der theologische
Wissensstand von 18 Pfarrern als so gering eingestuft,
dass die Visitatoren ein weiteres Examen nach sechs
Monaten verlangten.
23 Zu Philibert von Baden vgl. Bergholz, Baden, in:
Sehling, EKO XVI, S. 483.
24 Zu Flinsbach vgl. Teil Zweibrücken, S. 27, Fußnote 46.
25 Vgl. Text 8a im Teil Pfalz-Zweibrücken, S. 265.

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