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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (18. Band = Rheinland-Pfalz, 1): Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, die Grafschaften Pfalz-Veldenz, Sponheim, Sickingen, Manderscheid, Oberstein, Falkenstein und Hohenfels-Reipoltskirchen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2006

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https://doi.org/10.11588/diglit.30658#0727
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Einleitung

2. Die Grafschaft Hohenfels-Reipoltskirchen

Die kleine reichsfreie Herrschaft Reipoltskirchen, zwischen Meisenheim und Kaiserslautern gelegen,
gehörte seit dem 13. Jahrhundert den Grafen von Hohenfels. Über die Einführung der Reformation ist nur
bekannt, dass sich Graf Johann II. 1548 dem Interim beugte. Die Visitation der beiden Pfarrer durch
kurmainzische Abgesandte 1550 ergab, dass sie beide zwar geweihte Priester, aber verheiratet waren und
das Abendmahl unter beiderlei Gestalt austeilten.15
1568 starb Johann II. und kurz zuvor heiratete sein Sohn Wolfgang Philipp Amalia, die älteste Tochter
Johanns von Daun-Falkenstein. Auch er hat das lutherische Bekenntnis in seiner Herrschaft eingeführt,
allerdings ist offen, ob mit der kurpfälzischen oder der zweibrückischen Kirchenordnung.

15 Das Visitationsprotokoll abgedruckt bei Faulenbach,
Quellen, S. 219.

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