Metadaten

Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Bergholz, Thomas [Oth.]; Goeters, J. F. Gerhard [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (19. Band = Rheinland-Pfalz, 2, 1. Teilband): Die Reichsstädte Landau, Speyer und Worms - die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied - die Wild- und Rheingrafschaft - das Fürstentum Pfalz-Simmern - die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2008

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30659#0141
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
Einleitung

Kurfürsten, die Wiederaufrichtung der vorherigen Bestimmungen durch: Schon am 27. Juni mussten Bür-
germeister und Rat im kurfürstlichen Feldlager versprechen, die 13 Artikel aufzuheben und die Rachtung
von 1519 neu zu besiegeln.39 Zwar konnte der Rat die Aufnahme neuer Verhandlungen erreichen, die sich ein
weiteres Jahr hinzogen, musste aber in der sog. Letzten Rachtung vom 18. April 1526 die Rückgabe aller
Kirchen im Stadtgebiet mit Ausnahme von St. Magnus an die Altgläubigen einräumen.40

3. Vom Bauernkrieg bis zum Interim

Die häufigen Abwesenheiten Bischof Heinrichs, der gleichzeitig Bischof von Utrecht und seit 1541 auch von
Freising war, erlaubten dem Rat dennoch in Religionsfragen einige Freiheiten. Mit Berufung auf den
Abschied des Speyerer Reichstags von 1526 wurden weitere Maßnahmen ergriffen, wie 1527 die Beschlag-
nahme des Barfüßerklosters und seine Umwandlung in eine städtische Schule:
Mittwoch nach Matthiae Apostoli hat ein rhat Matthis von Schönberg befolhen, dem münch im Barfüser
kloster zu sagen, das ein rhat der jungen kinder schul in das kloster in ir convent stuben geordnet, und das er sich
der gesellschafft mit kegeln, damit die kinder in ihrer lehr dardurch nit verhindert würden, forter enthielt.41
Einer der ersten Lehrer wurde vielleicht Friedrich Baur.42 In der Frage der obrigkeitlichen Besitzrechte am
Kloster konnte sich aber der Stadtrat nicht durchsetzen und schloss 1539 mit den Franziskanern einen
Kaufvertrag.43 Die übrigen Klöster und Stifte blieben gemäß der letzten Rachtung bestehen.
1527 verschärfte sich der Konflikt mit den Täufern: Jakob Kautz, Ludwig Hätzer, Melchior Rink und
Hans Denck legten in 7 Artikeln ihre Lehre dar, die die beiden Pfarrer Ulrich Preu, vormals Stiftsherr an St.
Andreas, und Johann Freiherr zu widerlegen suchten.44 Aber auch ihre Antwort wurde von den Straßburger
Theologen, die vom Stadtrat als Richter angerufen worden waren, verworfen. Die führenden Täufer muss-
ten die Stadt räumen,45 aber auch Preu und Freiherr scheinen abgezogen zu sein, denn gleichzeitig kam
Leonhard Brunner aus Straßburg auf Empfehlung Bucers und Hedios als Prediger nach Worms und wurde
zum ersten städtischen Prediger an St. Magnus bestellt.46 Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass die
Anstellung Brunners und das Verschwinden47 der früheren reformatorischen Prediger aus den Akten der

38 Heinrich von der Pfalz, reg. 1523-1551.
39 Vgl. Boos, Monumenta III, S. 633.
40 Vgl. Keilmann, Bistum, S. 165.
41 Zorn-Wilcksche Chronik StadtA Worms 1-B-7 S. 590,
abgedruckt bei Becker, Beiträge, S. 51.
42 Vgl. Konersmann, Spezifika.
43 Vgl. Zorn-Wilcksche Chronik, p. 590. Die offizielle Über-
schreibung des Besitzes durch den Orden mit päpstlicher
und kaiserlicher Konfirmation an die Stadt gegen Zah-
lung von 730 Gulden erfolgte 1539, vgl. Becker, Bei-
träge, S. 65-70.
44 Beide Schriften in der Zorn-Wilck’schen Chronik, p.
591-597; abgedruckt bei Becker, Beiträge, S. 41-44.
Im gleichen Jahr erschien auch die ebenfalls von Hätzer
und Denck verfasste Wormser Prophetenübersetzung,

die erste ihrer Art, die durch philologische Gründlichkeit
bestach und zahlreiche Auflagen erlebte, vgl. Koners-
mann, Kirchenregiment, S. 281, Todt, Kleruskritik,
S. 297-320.
45 Vgl. Keilmann, Bistum, S. 167. Die Täuferbewegung
scheint aber noch bis nach 1530 aktiv gewesen zu sein,
vgl. Konersmann, Kirchenregiment, S. 282f.
46 Vgl. Keilmann, Bistum, S. 166; Weckerling, Brun-
ner, S. XXIII.
47 Die Namen der ersten Generation der evangelischen
Wormser Prediger tauchen in den Akten nicht mehr auf
und auch die Zornsche Chronik macht, mit Ausnahme zu
Maurus, der Prediger in Darmstadt wurde, keine Anga-
ben über ihren Verbleib; vgl. Becker, Beiträge,
S. 47-54.

121
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften