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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]; Goeters, J. F. Gerhard [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (19. Band = Rheinland-Pfalz, 2, 1. Teilband): Die Reichsstädte Landau, Speyer und Worms - die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied - die Wild- und Rheingrafschaft - das Fürstentum Pfalz-Simmern - die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2008

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https://doi.org/10.11588/diglit.30659#0239
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Einleitung

8. Visitationsordnung 1. Januar 1597 (Text S. 284)
Im Bestand 60/23 des Speyerer Archivs befindet sich umfangreiches Material zu den beiden großen Visi-
tationen in Leiningen-Hardenburg 1597 und 1609. Die erste dieser beiden Visitationen wurde 1597 vom
Dürkheimer Superintendenten Wilhelm Eckstein (amt. 1593/94-1600) durchgeführt.30 Er verfasste dazu
eine eigene Ordnung, die mit einer ausführlichen Einleitung versehen, unterschrieben und auf den 1. Januar
1597 datiert wurde. Diese Einleitung weist den Text zwar eher als Vorschlag oder Entwurf aus, andererseits
besitzen wir aus dem Jahre 1597 im selben Aktenbestand ein ausführliches Visitationsprotokoll, so dass kein
Zweifel bestehen kann, dass Eckstein mit dieser Ordnung im selben Jahr eine Visitation durchgeführt
hat.31
Außerdem findet sich im genannten Konvolut ein Text mit dem Titel Officium der Superattenden-
ten.32 Dabei handelt es sich um eine vollständige Fassung des sonst nur als Fragment überlieferten Ent-
wurfes zur württembergischen Visitationsordnung von 1551.33
9. Visitations- und Täuferordnung 18. März 1609 (Text S. 298)
Die zweite leiningische Visitationsordnung ist in einem Entwurf und mehreren Abschriften erhalten. Im
Bestand des landeskirchlichen Archivs in Speyer (LkA Speyer 60/23) finden sich zunächst ein Text mit dem
Titel: Bedencken, eine nützliche unnd schleunige visitation christlicher kirchen und schulen furzumenen und zu
halten, uff verbesserung gestellt.34
Der Text ist undatiert und trägt auch keine Unterschrift. Er besteht aus einer fünfseitigen Einleitung,
die zum einen einen Überblick über die Visitationsfragen liefert, zum anderen eine Anleitung zum genauen
Vorgehen und zeitlichen Ablauf der Visitation bietet. Dann folgen die Visitationsfragen, die genau denen
entsprechen, die in der Folge offensichtlich die verbindlichen wurden, wie sie die Leiningische Ordnung von
1609 bietet.
Dieser Entwurf scheint 1609 in eine verbindliche Ordnung umgesetzt worden zu sein, als Gräfin Maria
Elisabeth, die Witwe des 1606 verstorbenen Emich XI., und ihr beider zu diesem Zeitpunkt (1609) noch
unmündiger Sohn, Graf Johann Philipp II., eine großangelegte Visitation der Grafschaft ins Werk setzten.
Im Speyerer Bestand finden wir dazu die eigentliche Visitationsordnung, die aus zwei Teilen besteht: I.
einer Instruction, d.h. einer Dienstanweisung für die Visitatoren, und II. einer ausformulierten, ausführli-
chen Frageliste (im Text ebenfalls mit Instruction überschrieben). Außerdem befinden sich in diesem Akten-
konvolut die beiden Anschreiben an den Fauth (Vogt) von Dürkheim (Text Nr. 9a) und an die beiden
Visitatoren, den Kanzler Dr. Tuschelin35 und den Superintendenten Mag. Rösner36 (Text Nr. 9e).
Im Bestand des Fürstlich Leiningischen Archivs in Amorbach befindet sich eine bis ins Schriftbild
genaue Dublette der Frageliste zur Visitation, dort zusätzlich mit einer Nebeninstruction, die Wiedertäuffer
betreffendt. Dieses Täufermandat ist in Amorbach in doppelter Ausfertigung enthalten, als Entwurf
(fol. 10r-15r) und als gesiegeltes Original (fol. 18r-22r). Ebenfalls findet sich eine Vollmacht für die Visi-
tatoren (Text Nr. 9b).
Dass diese Visitation tatsächlich stattgefunden hat, belegen die im selben Speyerer Aktenbestand erhal-
tenen zahlreichen und ausführlichen Visitationsprotokolle und die sich für einzelne Gemeinden ergebenen
Visitationsartikel, also die Vorschläge zur Verbesserung der festgestellten Missstände.

30 Aus Franken stammend, imm. 1580 in Heidelberg, bis
1583 Kaplan in Alzey, 1589 als Pfarrer in Brechtheim
belegt, 1593/94 Superintendent in Dürkheim, gest. 1600.
Vgl. Biundo, Pfarrerbuch 1968, Nr. 1072.
31 Das Visitationsprotokoll veröffentlicht in: Biundo,
Visitationsprotokoll, in: BlPfKG 13, 1937, S. 76-133.
32 LkA Speyer 60/23 fol. 107r-130v.

33 Vgl. Sehling, EKO XVI, S. 57. Der Text ist abge-
druckt bei: Bergholz, Superintendentenordnung 1551,
BWKG 105, S. 128-135.
34 LkA Speyer 60/23 fol. 92r-106v.
35 S.u. Fußnote 3 S. 299.
36 S.u. Fußnote 4 S. 299.

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