Einleitung
Anfang der Reformation bezeichnet - womit nur die Einführung des reformierten Bekenntnisses gemeint sein
kann.
Zeitgleich wurden Johann Jakob Herrmann und Mag. Reinhard Susenbeth39 von Graf Wilhelm mit
einer Visitation der Grafschaft beauftragt. Das Protokoll verzeichnet die Namen und Gemeinden der Pfar-
rer, die dem Konfessionswechsel zustimmen bzw. ihn ablehnen, worauf Graf Wilhelm die Entlassung der
letzteren anordnet.40
Eine weitere Visitation wurde 1609 angeordnet. Dazu wurden ergänzende Vorschriften erlassen, die vor
allem die Kontrolle der Kirchenrechnungen41 und bestimmte Punkte der Polizeiordnung betreffen.
15. Visitationsartikel 17. Mai 1609 (Text S. 453)
16. Kirchenordnungsmandat 18. September 1619 (Text S. 454)
39 Der 1605 auch Pfarrer in Altstadt und Inspektor von
Hachenburg wird, vgl. Hofmann, Pfarreien, S. 35.
40 Abgedruckt bei: Dahlhoff, Geschichte, S. 63f. Hinzu-
weisen ist darauf, dass nach 1649 durch die als Vormund
regierende Gräfin Luise Juliane wieder lutherische Pre-
diger in der Grafschaft zugelassen wurden, vgl. Dahl-
hoff, Geschichte, S. 65.
41 Die Kirchenrechnungen sind teilweise erhalten im HStA
Wiesbaden 343-91 bis 343-113 und im Bestand 360
331
Anfang der Reformation bezeichnet - womit nur die Einführung des reformierten Bekenntnisses gemeint sein
kann.
Zeitgleich wurden Johann Jakob Herrmann und Mag. Reinhard Susenbeth39 von Graf Wilhelm mit
einer Visitation der Grafschaft beauftragt. Das Protokoll verzeichnet die Namen und Gemeinden der Pfar-
rer, die dem Konfessionswechsel zustimmen bzw. ihn ablehnen, worauf Graf Wilhelm die Entlassung der
letzteren anordnet.40
Eine weitere Visitation wurde 1609 angeordnet. Dazu wurden ergänzende Vorschriften erlassen, die vor
allem die Kontrolle der Kirchenrechnungen41 und bestimmte Punkte der Polizeiordnung betreffen.
15. Visitationsartikel 17. Mai 1609 (Text S. 453)
16. Kirchenordnungsmandat 18. September 1619 (Text S. 454)
39 Der 1605 auch Pfarrer in Altstadt und Inspektor von
Hachenburg wird, vgl. Hofmann, Pfarreien, S. 35.
40 Abgedruckt bei: Dahlhoff, Geschichte, S. 63f. Hinzu-
weisen ist darauf, dass nach 1649 durch die als Vormund
regierende Gräfin Luise Juliane wieder lutherische Pre-
diger in der Grafschaft zugelassen wurden, vgl. Dahl-
hoff, Geschichte, S. 65.
41 Die Kirchenrechnungen sind teilweise erhalten im HStA
Wiesbaden 343-91 bis 343-113 und im Bestand 360
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