Metadaten

Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]; Bergholz, Thomas [Oth.]; Goeters, J. F. Gerhard [Oth.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (19. Band = Rheinland-Pfalz, 2, 1. Teilband): Die Reichsstädte Landau, Speyer und Worms - die Grafschaften Leiningen, Sayn und Wied - die Wild- und Rheingrafschaft - das Fürstentum Pfalz-Simmern - die Grafschaft Pfalz-Veldenz (Nachtrag) — Tübingen: Mohr Siebeck, 2008

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.30659#0413
License: Free access  - all rights reserved
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
13. Kirchenordnung 1590

Von den Unterthanen.
Gebet dem Keyser, was deß Keysers ist, und
Gott, was Gottes ist, Matth. 22.44 So seyt nun auß
Noth unterthan nicht allein umb der Straff willen,
sondern auch umb deß Gewissens willen, derhalben
müsset ihr auch Schoß geben, denn es sind Gottes
Diener, die solchen Schutz sollen handthaben. So
gebt nun jederman, was ihr schüldig seyt, Schoß,
dem der Schoß gebürt, Zoll, dem der Zoll gebürt,
Furcht, dem die Furcht gebürt, Ehr, dem die Ehr
gebürt, Rom. 13.45
So ermahne ich nun, daß man für allen Dingen
zu erst thue, Bitte, Gebett, Fürbitt und Dancksa-
gung für alle Menschen, für die Könige und für alle
Obrigkeit, auff daß wir ein gerühlichs und stilles Le-
ben führen mögen in aller Gottseligkeit und Ehr-
barkeit. Dann solches ist gut, darzu auch angenemm
für Gott, unserm Heyland, 1. Timoth. 2.46
Ermahne sie, daß sie den Fürsten und der Ob-
rigkeit unterthan und gehorsamb seyn. Tit. 3.47
Seyt unterthan aller Menschlichen Ordnung
umb deß Herren willen. Es sey dem König als |49|
dem Obersten oder den Hauptleuten als den Ge-
sandten von ihm zur Rache uber die Ubelthäter und
zu Lob den Frommen. 1. Petri 2.48
Den Ehemännern.
Ihr Männer, wohnet bey euwern Weibern mit
Vernunfft und gebet dem Weibischen als dem
schwüchsten Werckzeug seine Ehre als Miterben der
Gnaden deß Lebens, auff daß euwer Gebett nicht
verhindert werde. 1. Petri 3.49
Ihr Männer, liebet euwere Weiber und seyt nicht
bitter gegen sie. Colos. 3.50
Den Eheweibern.
Die Weiber seyen unterthan ihren Männern als
dem Herrn, wie Sara Abraham gehorsam war und

44 Mt 22,21.
45 Röm 13,5-7.
46 1Tim 2,1-3.
47 Tit 3,1.
48 1Petr 2,13f.
49 1Petr 3,7.
50 Kol 3,19.

hieß ihn Herr, welcher Töchter ihr worden seyt, so
ihr wolthut und nicht so schüchter seyt. 1. Pet.
3.51
Den Eltern.
Ihr Vätter, reitzet euwere Kinder nicht zum
Zorn, daß sie nicht scheuw werden, Sondern ziehet
sie auff in der Zucht und Ermahnung zum Herrn.
Eph. 6.52 |50|
Den Kindern
Ihr Kinder, seyt gehorsam euwern Eltern in dem
Herrn, denn das ist billich. Ehre Vatter und Mutter,
das ist das erste Gebott, das Verheissung hat, nem-
lich daß dirs wolgehe und lang lebest auff Erden.
Eph. 6.53
Den Knechten, Mägden, Taglöhnern und Arbeytern
etc.
Ihr Knechte, seyt gehorsam euwern Leiblichen
Herren mit Furcht und Zittern in Einfältigkeit eu-
weres Hertzens als Christo selbst, nit mit Dienst al-
lein für Augen als Menschen zu Gefallen, sondern
als die Knecht Christi, das ihr solchen Willen Gottes
thut von Hertzen mit gutem Willen.
Last euch düncken, daß ihr dem Herren und
nicht den Menschen dienet, und wisset, was ein jeg-
licher Guts thut, das wirdt er entpfangen, er sey
Knecht oder Freyer. Eph. 2.54 Col. 3.55
Den Haußherren und Hausfrauwen.
Ihr Herren, thut auch dasselbig gegen ihnen und
lasset euwer dräuwen und wisset, daß ihr |51| auch
einen Herrn im Himmel habt, und ist bey ihm kein
Ansehn der Person. Eph. 6.56
Der gemeinen Jugendt.
Ihr Jungen, seyt den Alten unterthan und be-

51 1Petr 3,6.
52 Eph 6,4.
53 Eph 6,1-3.
54 Eph 6,5-8.
55 Kol 3,22-24.
56 Eph 6,9.

393
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften