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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (2. Band = 1. Abtheilung, 2. Hälfte): Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meissen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reussischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften, die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein, und Stift und Stadt Quedlinburg, die Grafschaft Henneberg, die Mainzischen Besitzungen (Eichsfeld, Erfurt), die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das Erzbisthum Magdeburg und das Bisthum Halberstadt, das Fürstentum Anhalt — Leipzig: O.R. Reisland, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.26561#0123

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Herrschaft und Stadt Plauen.

Hilfsmittel: Oertel, Zuverlässige Historie aller Herren Pastoren und Superintendenten
der kurfürstl. sächs. Stadt Plauen i. V. seit der Reformation. Schneeberg 1747. 80 ; Falke,
Die Erwerbung der Voigtlande durch Kurfürst August. Archiv für sächs. Gesch. 3 (1865),
S. 137 ff.; Burkhardt, Geschichte der Kirchen-Visitationen; Gebhardt, Thüring. Kirchen-
geschichte; Johann Müller, in Mittheilungen des Alterthumsvereins zu Plauen i. V. Plauen
1880, 1882, 1887; Derselbe, Historische Wanderungen durch Plauen, in Voigtländ. Anzeiger
und Tageblatt. 1880. Nr. 146 und 147.
Archive: Ernestinisches Gesammtarchiv zu Weimar; Fürstliches Archiv zu Gera.
I. Der Theil des Vogtlandes, welcher jetzt zum Königreich Sachsen gehört, bildete
ursprünglich unter böhmischer Lehnshoheit das Stammland der Vögte von Plauen. Diese er-
warben 1426 den Titel der Burggrafen zu Meissen. Einen Theil ihres Gebietes erwarb Friedrich
der Strenge 1357, ein anderer Theil wurde 1466 den sächsischen Kurlanden einverleibt. 1543
belehnte der römische König Ferdinand den Kurfürsten Johann Friedrich mit der vogtländischen
Stadt und Herrschaft Plauen (in Gesammtbelehnung mit Herzog Moritz). ln Folge der Nieder-
lage des Kurfürsten Johann Friedrich erklärte Karl V. die vogtländischen Herrschaften: Plauen,
Pausa, Voigtsberg, Oelsnitz, Adorf, Neukirchen, Schöneck und Mühltroff für heimgefallene Lehen
Böhmens, und König Ferdinand belehnte 1549 damit den böhmischen Oberkanzler Heinrich IV.,
Burggrafen von Meissen, welcher somit die vogtländischen Herrschaften seinem Hause zurück-
erwarb. Herzog, jetzt Kurfürst Moritz, begnügte sich mit der Anwartschaft auf die etwa ledig
fallenden Reussischen Lehen. Heinrich IV. starb 1554. Seine Söhne, Heinrich V. und VI.,
regierten gemeinsam, ersterer in Gera, letzterer in Plauen residirend. Heinrich VI. schloss
am 13. März 1556 mit Kurfürst August einen Vertrag zu Annaberg ab, der den Verlust der
Vogtlande einleitete. Vgl. das Nähere bei Falke, a. a. O. S. 141 ff., 241 ff.
II. Die kursächsischen Visitatoren visitirten im Anfange des Jahres 1529 die Ämter Voigts-
berg, Plauen, Weida und die Herrschaft Ronneburg. Burkhardt S. 158 ff. Abdruck der Protokolle
aus Weimar, Ernestin. Ges.-Arch., Ji. Nr. 2 durch Joh. MüIler, in: Mittheilungen des Alterthums-
vereins für Plauen. 1887. S. 1 ff. Unter den Protokollen der Visitation im Archiv zu Weimar be-
findet sich auch ein Bericht über die in Plauen eingehaltene Ordnung der Ceremonien (vgl. Bd. I,
S. 47), die offenbar von den Visitatoren nicht beanstandet wurde. Dieselbe ist zum ersten Mal
abgedruckt von Joh. Müller in den Mittheilungen des Alterthumsvereins zu Plauen, II
(Plauen 1882), S. 78 ff. Angehängt ist dieser Ordnung ein Catalogus lectionum scholae,
welcher von Joh. Müller, a. a, O., 1880, S. 39 publicirt ist. (Zur Geschichte der Schulen in
 
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