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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (2. Band = 1. Abtheilung, 2. Hälfte): Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meissen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reussischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften, die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein, und Stift und Stadt Quedlinburg, die Grafschaft Henneberg, die Mainzischen Besitzungen (Eichsfeld, Erfurt), die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das Erzbisthum Magdeburg und das Bisthum Halberstadt, das Fürstentum Anhalt — Leipzig: O.R. Reisland, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.26561#0270

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256 Die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein und Stift und Stadt Quedlinburg.

tag durchaus, inmassen auch in dieser loblichen
herschaft Honstein geschiehet, hochfeierlich halten:
Den christtag,’ samt den zweien folgenden
tagen Stephani und Johannis.
Den neuen jarstag.
Den tag der offenbarung Christi, den man
den tag der heiligen drei könige nennet.
Den tag der reinigung Mariae.
Den tag der verkündigung Mariae.
Der ostertag mit den zweien folgenden tagen.
Der tag der himmelfahrt Christi.
Der tag der heiligen pfingsten mit den zweien
nachfolgenden tagen.
Der tag Johannis des teufers.
Der tag visitationis oder heimsuchung Mariae.
Der tag Michaelis des erzengels.
Und soll auf einen jeden tag zweimal ge-
prediget und von allerhand arbeit denselben ganzen
tag stille gehalten werden.
Auf den dritten tag der treien hauptfeste als
auf Johannistag, in den heiligen weinachten, auf
den oster und pfingst dinstag soll nur ein mal
gepredigt werden.
Nachfolgende tage werden nur halb gefeiret:
Der tag des apostels S. Andreae.
Der tag des apostels S. Thomae.
Der tag der bekerung S. Pauli.
Der tag des apostels S. Matthiae.
Der grüne donnerstag.
Der charfreitag.
Der tag Philippi Jacobi.
Der tag Petri und Pauli.
Der tag Mariae Magdalenae.
Der tag S. Jacobi.
Der tag Bartholomaei.
Der tag Mathaei.
Der tag Simonis, und Judae.
Was nun die apostel tage anlanget, ist für
rathsam angesehen worden, das man darmit folgende
ordnung halte: fellet ein aposteltag auf einen son-
tag, so mag er gehalten werden, wie er fallet,
doch das man das gewonliche evangelium vormittage
predige, und das, so auf den aposteltag zu predigen
vorordenet, nach mittage handele.
Fellet ein aposteltag auf einen montag, dinstag,
mitwochen, donnerstag oder freitag, soll er auf
denselbigen tag gehalten, und vor mittage gefeiert
werden.
Fellet aber ein aposteltag auf einen sonabent,
so soll er auf den nechst folgenden sontag vor-,
leget und gehalten, und mit der predigt obgemelter
ordenung nach gepflogen werden.
So das fest annunciationis Mariae in der
marterwochen auf einen montag oder dienstag ein-
fellet, so soll es auf dieselbigen gehalten werden.
Fellet es aber auf den mittwochen, grünen

donnerstag, charfreitag oder oster abent, soll mans
(wie es die alten nennen) per anticipationem
zurück auf den palm-sontag feiern.
Es sollen auch allezeit die fest und apostel-
tage den sontag zuvor, darmit sich das volk dar-
nach zu richten, vorkündiget und abgesaget, dar-
neben vormeldet, welche ganz und welche halb
solen gefeiret werden. Weil es auch auf die
hauptfeste sehr unbequem ist, das in denselbigen
wirtschaften gehalten werden, so sollen hinfurt
dieselben auf solche feste genzlichen eingestellet
sein, und vom advent an bis auf den sontag
nach trium regum, desgleichen von invocavit, des-
gleichen in ostern fur quasimodogeniti, auch in
pfingsten fur den sontage trinitatis keine hochzeit
gestattet werden, welches man den leuten also
ansagen und verkündigen soll.
Von der kinderler.
Es ist offen und unleugbar, das grosser nutz
und frucht, ja merkliche craft aus treuer ernster
und fleissiger steter ubung des lieben heiligen
catechismi, durch gottes gnade und wirkung des
heiligen geistes geschaffet wirdet, beide bei alten
und jungen leuten, und fur ein solches notwen-
diges und sonderlich gottes werk zu achten, und
das die prediger fur die besten und nützlichsten
lerer und ausbund zu halten, so den catechismum
wol und fleissig trieben. Es ist nicht grosser
schein noch ruhm bei solchen, aber doch grosser
nutz und ist auch die notigste predigt, weil dar-
innen kurz begriffen ist die ganze schrift und kein
evangelium, darinnen man solches nicht leren
konte, Luth. tom. 4 Jen., pag. 2341) in pfat. sup,
Zachariam.
Demnach sollen unser prediger alle sontage
zue mittage den lieben catechismum selbst lehren,
predigen und üben, und keinem kirchnern befelen
oder vorrichten lassen; es sei dan, das es in einem
filial geschehen müsse.
Derogestalt das alle sontage eine predigt des
catechismi geschehe, erstlichen die zehen gebot
und alle funf heuptstucke ordentlich und richtig
nach einander traktiret und gehandelt werden, als
auf jeden sontag ein gebot, einen artikul des
glaubens, eine bitt des vater unsers, nach einander
einfeltig, ehrlich, kuerzlich und bescheiden, damit2)
die zuhorer daraus den rechten verstand fassen
und die wirkung dermassen empfinden und in
ihre herzen bilden konnen, damit sie sich dessen
in allen nothen, sonderlich in ihrem letzten kref-
tig und bestendiglich zu trosten haben, auslegen
und ercleren.

1) Ausg. Jen. 4, 233, 234.
2) „damit — zu trosten haben“ von Reichhelm’s
Hand an den Rand geschrieben.
 
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