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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (2. Band = 1. Abtheilung, 2. Hälfte): Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meissen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reussischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften, die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein, und Stift und Stadt Quedlinburg, die Grafschaft Henneberg, die Mainzischen Besitzungen (Eichsfeld, Erfurt), die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das Erzbisthum Magdeburg und das Bisthum Halberstadt, das Fürstentum Anhalt — Leipzig: O.R. Reisland, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.26561#0292

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Die Grafschaft Henneberg.

läufigkeit der Ceremonien das Missfallen des Fürsten erregt haben, er rief seinen Bruder ab.
Die Theologen beriethen aber weiter und arbeiteten einen Entwurf aus.
In einem Schreiben vom 4. Juli 1560 überreichten die Theologen dem Fürsten ihren
Entwurf, indem sie zugleich Bedenken über die Idee der Agenden-Gesetzgebung überhaupt
äusserten. Auf Befehl des Fürsten hätten sie beständig über die Veränderung der Ceremonien
nachgedacht und ihre Gedanken jetzt zu Papier gebracht. Sie gäben aber zu bedenken, dass
jetzt eine Synode aller protestirenden Stände im Werke sei und dabei auch Gleichförmigkeit
der Ceremonien beschlossen werden solle; man möge lieber mit Sonderplänen bis dahin warten.
Wenn aber der Fürst auf seinem Plane beharre, schlügen sie ihm die von ihnen gestellte
Agende vor.
Schreiben und Agende finden sich im Original im Henneberg. Gem.-Archiv IV, B. 2,
Nr. 6. (Die Agende hat auch Juncker, Ehre schon benutzt, dagegen nicht das Schreiben.)
Das Schreiben ist unterfertigt von: M. Christophorus Vischer, Superintendent, M. Mauritius
Carolus, Pfarrer zu Meiningen, M. Basilius Unger, Pfarrer zu Schleusingen, Hieronymus Pfnorus,
Pfarrer zu Schmalkalden, Martinus Keyser (Caesar), Pfarrer zu Wasungen, Hieronymus Steiger,
Pfarrer zu Breitungen, Wilhelm Usleuber, Pfarrer zu Roes oder Rosa, Wolfgang Prasius, Pfarrer
zu Northeim. [Johann Holland, Pfarrer zu Sulzfeld, steht nicht unter dem Originalschreiben,
wohl aber unter der Kirchen-Ordnungselbst.]
Die Agende wurde aber vom Fürsten nicht beliebt. Er hatte allerlei auszusetzen.
Seine Bedenken sind in einem Akte des Henneberg. Gem.-Archivs aufgezeichnet. Er wünschte
Abschaffung der Vesper, des Gesanges der Einsetzungsworte, da Christus auch nicht gesungen
habe, des Exorcismus, der Chorröcke, Vereinfachung der Ceremonien und des Gottesdienstes;
auch möchten die Altäre dergestalt verändert werden, dass der Priester dem Volke nicht den
Rücken zuwende; alle heidnischen und papistischen Bilder sollten abgeschafft, nur biblische Bilder
geduldet werden. Also auch hier war es die vorgeschlagene Regelung der Ceremonien, welche
den Fürsten bestimmte, den Fischer’schen Entwurf zum zweiten Male abzulehnen. Fischer habe,
schreibt der Fürst einmal, „zu grossen hohen pompen jederzeit sonderlich lust gehabt“. Natür-
lich fühlte sich Fischer wegen dieser erneuten Ablehnung schwer verletzt und suchte aus Eifer-
sucht die weiteren Pläne des Fürsten zu durchkreuzen.
Dieser nahm zunächst von der Ausarbeitung der Agende Abstand. Er sammelte einstweilen
weiteres Material. So kam er zunächst auf die Idee, sich genau über die in seinem Lande ge-
handhabten gottesdienstlichen Formen zu unterrichten. Er liess deshalb im Jahre 1562 eine Visi-
tation abhalten, in welcher jeder Pfarrer zu berichten hatte: wie, wo und was er predige. Die
Superintendenten liessen diese Berichte schriftlich erstatten und legten sie dem Fürsten vor.
Aus gleichem Anlasse und in gleicher Weise wurde zum zweiten Male im Jahre 1566 verfahren.
Dieses grosse Material befindet sich im Henneberg. Gem.-Archiv. Wir haben oben das Nöthige
daraus mitgetheilt. Für die Ausarbeitung seiner eigenen Agende hielt aber der Fürst die Zeit
immer noch nicht für gekommen.
Am 1. März 1568 schrieb er an seinen Bruder, Grafen Poppo von Henneberg auf Burg-
breitungen, dem er eine Bergwerks-Ordnung zur Begutachtung überschickt hatte und der darauf
in seiner Antwort neben einer Bergwerks-Ordnungauch die Abfassung einer Kirchen-Ordnung,
„nachdem man sich bishero mit andern fremden beholfen“, als dringend wünschenswerth be-
zeichnet hatte: „Wie dann e. l. wissen, dass wir vor der zeit auch einen ungefehrlichen begriff
einer kirchenordnung auf ferne berathschlagung zu verfassen und mit rath anzurichten allbereit
im werk gewesen. Es sind aber durch etlich personen mehr aus begirde, ihren eigenen glimpf
bei anderen leuten zu suchen und uns einen unglimpf aufzulegen, dann der sachen nothdurft
zu befördern, solche verhinderung eingeworfen worden,“ dass er — der Fürst — davon Abstand
genommen habe; die gegenwärtige Zeit mit ihren Streitigkeiten halte er nicht für geeignet,
 
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