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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (2. Band = 1. Abtheilung, 2. Hälfte): Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meissen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reussischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften, die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein, und Stift und Stadt Quedlinburg, die Grafschaft Henneberg, die Mainzischen Besitzungen (Eichsfeld, Erfurt), die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das Erzbisthum Magdeburg und das Bisthum Halberstadt, das Fürstentum Anhalt — Leipzig: O.R. Reisland, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.26561#0303

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48. Visitations- und Consistorial-Ordnung. 1574. 1577.

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oft in ihrem ambt sich fahrlessig und säumlich
erzeigen.
Darneben nehmen auch allerlei ärgernüss,
schande und laster altäglich je mehr und mehr
überhand, so werden die sachen in ehen und
anderen vermischten händeln zusehentlich immer
je seltzamer und verwirrter. Da ist nicht müglich,
wie enge auch unsere herrschaft geacht werden
möchte, dass einer alleine den ganzen umbkreis,
als fast in die hundert pfarhern und diaconat noth-
dürftiglich übersehen, der zustände allenthalben
bericht und wissenschaft täglich oder zu einer
jeden begebung einnehmen, geschweige an allen
orten bequemen rath schaffen könte, es dürfte
wohl einer einigen pfarren bestallung mehr als
nur eines menschen vorsichtigkeit, raths und be-
denkens, wollen geschweigen so vieler pfarren
schul und anderer kirchendienste. Und sind
hierwieder mit fuegen die decanat, wie dieselben
bishero gestanden, nicht fürzuwenden, denn solche
von wegen eines, der dieser ding aller allein zu
walten gehabt, vielmehr vor überflüssig und un-
nötig geachtet als rechtschaffen beamptet gewesen.
Zum zehenden dringet uns solche notwege
des itzigen unseres superintendenten gelegenheit
selbst an die hand, dass ja jedermann offenbar,
mit was hohen und wichtigen sachen sich der-
selbige seins bücherschreibens und publicirens
halben beladen und noch zu beladen im werk.
Dieweil es denn nicht allein unsern, sondern der
ganzen und allgemeinen kirchen zu nutz und allem
besten (wie wir uns dann doch andern der heiligen
schrift verständigen leute unvorgegriffen versehen
wollen) gemainet, lassen wir uns dasselbige solchs
fals (gleichwohl uns unser einfältig doch christ-
lich bedenken und fernerer erfahrung vorbehalten)
nicht alleine gar nicht missfallen, sondern wir
sind auch gnädig gesinnet, dieweil es unmöglich
ist, dass dasselbige werk nicht entweder unser
kirchenverwaltungen oder die kirchenverwaltungen
solchs werk hindern solten, zu förderung dessen
ihnen seiner bürden zum theil zu entladen, damit
er seiner befohlenen pfarrkirchen umb soviel desto
gerühliger beiwohnen und seines von ihme nütz-
lichen und wohlgemeinten werk desto bequemer
abwarten könne, wie er denn zum öftermal sich
bede gegen uns selber und gegen andere leute
seiner obliegenden last beschweret und deren er-
leichtert zu werden begehret.
Zum eilften, haben wir uns gemelten unseres
itzigen superintendenten rath willen und zuthun
einen druker zu uns bekomen und solchen aus
allerhand ursachen gebührlich privilegirt und be-
freiet. Dieweil aber ein itliche obrigkeit kraft
des heiligen reichs ordnung für ihren drucker
und durch denselben publicirte schriften zustehen
und antwort zu geben schuldig, als lieget uns
Sehling, Kirchenordnungen. Bd. II.

unvermeidlich ob, auch desjenigen, was der super-
intendens oder einander daselbst ausgehen lest,
wissenschaft und obs räthlich bericht zu haben.
Dieweil wir aber hierzu für unsere person als ein
leie verständiger unparteiischer leute bedenkens
und raths bedürftig, hierinnen aber der super-
intendens besonders in seinen selbsteigenen
schriften zu urtheilen und richter zu sein parteiisch,
auch anderer leute schriften mehr als eines mannes
getreues und ordentlichen übersehen noth thut,
als wollen und müssen wir auch von deswegen
ein ordentlich consistorium haben, do tugliche,
treue, beeidete leute auf ihre pflicht sehen und
rathen, was uns hierinnen verantwortlich oder
nicht seie.
Zum zwölften, wenn ferner der superinten-
dens oder sonst jemandes anders auch etwas
ausserhalb unserer herrschaft drucken wolt lassen,
welches wir ihnen nicht zu verbieten, und käme
doch über kurz oder lang klage, das etwa nicht
christlich und recht damit gebaret, oder auch
sonsten verdächtige, irrige oder ärgerliche reden
darinnen, damit das ganze ministerium dieser herr-
schaft in argwohn kommen möchte, stunde solches
wie billig zu seiner verantwortung. Auf das uns
aber hierinnen, als ob wir durch die finger sehen,
zu publicirten irrthümben stillschweigen oder auch
jemand hierinnen den rucken zu halten gemeinet,
mit keiner billigkeit zu verweisen, müsten wir
warlich ein ordentlich einsehen, verhör und er-
kentnuss ermelter sachen vorwenden und gehen
lassen.
Do dienen aber nur nicht alleine politici zu,
sondern die geister der propheten, spricht Paulus,
die sind den propheten unterworfen (1. Cor. 14) und
geistliche sachen mussen geistlich, das ist nach in-
halt göttlichen worts gerichtet werden (1. Cor. 2).
Das ist aber dann gleich wohl mit leuten, die
ungefehrlich, gleich über querfeld darzugezogen,
auch nicht zu machen. Derwegen auch dieses
falls nötig, gewisse personen mit einem geleisteten
eide zu mehrerem ernst und ansehen hierzu zu
ordnen, auf dass wir auf solchen begebenden noth-
fall also gefast, dass er für gott, seiner kirchen
und jedermänniglich statt habe und demnach zu
verantworten sein.
Zum dreizehenden ist ein jeglicher böser
schein auch in weltsachen, geschweige in sachen
der kirchen regierung betreffend, laut göttliches
worts zum höchsten zu meiden und bringt in welt-
lichen regimenten nichts grössern schaden, als
neben andern eben der eigen-nutz, schenk-
nehmung und ansehung der personen, welches
aber vielmehr in kirchen geschäften so arg als
teufel selber. Nun wird aber schier allenthalben
an allen örten nicht ohne beschwerliche grosse
ergernuss leider im werk geprüstet, was kirchen
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