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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (2. Band = 1. Abtheilung, 2. Hälfte): Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meissen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reussischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften, die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein, und Stift und Stadt Quedlinburg, die Grafschaft Henneberg, die Mainzischen Besitzungen (Eichsfeld, Erfurt), die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das Erzbisthum Magdeburg und das Bisthum Halberstadt, das Fürstentum Anhalt — Leipzig: O.R. Reisland, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.26561#0352

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338

Die Grafschaft Henneberg.

Der 3. tag nach dem hohenfest.
Zu Marisfeld
helt man frue predigt um 5 uhr oder
1. Nachmittage umb 12 uhr nach dem acto wie
drunden vom sontag.
Zu Schmehem
helt man messe ungeverlich halb acht uhr.
2. Nach dem acto wie droben vom hohenfest zu
Marisfeld.
Von feiertagen.
Was für feiertage in m. Viti Diterichs agenden
verzeichnet werden gehalten, wie sie gefallen
allermas nach dem acto von hohen festen, so com-
municanten vorhanden, vormittage und hernach
mit ihren evangeliis und episteln.
Von dem sontag.
Helt man vesper zu Marisfeld umb 3 uhr.
Nach dem acto von der vesper der hohenfest.
Den 1. und 3. sontag.
So communicanten vorhanden helt man mess
umb 1 uhr.
Vor dem text des evangelii wird aufder canzel
dem volk die heubtstück christlicher lehr vor-
gesaget. Sonst helt man den actum in allermass
wie von hohenfesten geschrieben.
Desgleichen wirt auch gehalten den 2. sontag
zu Dilstadt und den vierten zu Schmehen.
Predigt des 1. und 3. sontags
zu Marisfeld, so keine communicanten vorhanden,
umb 1 uhr.
1. Singt man einen deudschen psalm, dem evan-
gelio oder episteln desselbigen sontags gemes.
2. Lieset man die gewonliche epistel.
3. Singet man einen deudschen psalm.
4. Das deudsche patrem.
5. Sagt man dem volk von der canzel die stück
christlicher lehr vor.
6. Lieset man den text des evangelions mit einer
einfeltigen auslegung auf 3 virteil einer stund.
7. Betet man für allerlei noth der ganzen christen-
heit.
8. Singt man: Erhalt uns herr etc. oder: Es
wolt uns gott etc.
9. Volget eine collecten aus dem evangelio, wie
die in m. Viti Diterichs postillen beschrieben,
mit der benediction.
Diese ordnung wird auch zu Dilstadt den 2. und
zu Schmehem den 4. sontag gehalten.
Mittags predigt des 1. und 3. sontags
zu Marisfeld umb 11 uhr.

1. Singt man einen deudschen psalm.
2. Lieset man ein capitel nach ordnung der
biblien mit der summarien viti Diterichs.
3. Singt man: Gott der vater won uns bei etc.
4. Sagt man den kindern ein stück fur aus dem
catechismo zwei oder 3 mal repetirt mit seiner
einfeltigen auslegung, weil solchs zuvor gar
nicht mer mit ihnen getrieben wurden.
5. Werden die kindlein nach einander durch
den pfarherr und kirchner verhört.
6. Darnach betet man wider die feind götlichs
worts.
7. Singt man das stück aus dem catechismo,
welchs ihnen itzo vorgesagt wurden.
8. Beschleust man mit der collecten und bene-
diction.
Von den werktagen.
Vom end des sommers bis zu pfingsten werden
wochenlich 2 predigten gehalten eine auf den
dinstag, die ander am freitage. Von pfingsten
bis zu end der ernten wirt nur eine predigt am
freitag gehalten, so doch das alle freitag nach-
mittags umb 4 uhr im catechismo unterrichtet
und befraget werden die kinder.
Predigt am dinstag zu Marisfeld umb 6 uhr.
1. Singt man einen deudschen psalm.
2. Darnach den glauben.
3. Lieset man den text auf der canzel aus der
epistel des vergangene sontags mit erclerung
auf ein halbe stunde.
4. Betet man fur allerlei noth der ganzen
christenheit.
5. Singt man: Erhalt uns herr etc.
6. Darauf eine collecten sambt der benediction.
Am freitage umb 6 oder 7 uhr
helt man den actum mit dem gesang und collecten
wie am dinstag. Allein das man etliche episteln
Pauli, welche der zeit und ort am bequemesten,
mit der zeit ausleget.
Zur kinderlehr am freitag zu nacht um 4 uhr.
1. Singt man einen deudschen psalm.
2. Lieset man ein capitel nach ordenung der
biblien mit der summarien.
3. Sagt man den kindern die einfeltigen wort
der heubtstück fur mit repetirung des stücks
am sontag gehandelt.
4. Werden die kinder nacheinander verhöret.
5. Betet man umb erhaltung des götlichen worts.
6. Singt man: Erhalt uns herr etc.
7. Darauf volget eine collecten sambt dem segen.
 
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