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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (2. Band = 1. Abtheilung, 2. Hälfte): Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meissen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reussischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften, die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein, und Stift und Stadt Quedlinburg, die Grafschaft Henneberg, die Mainzischen Besitzungen (Eichsfeld, Erfurt), die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das Erzbisthum Magdeburg und das Bisthum Halberstadt, das Fürstentum Anhalt — Leipzig: O.R. Reisland, 1904

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https://doi.org/10.11588/diglit.26561#0482

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468

Das Bisthum Halberstadt.

ihnen vom herrn Christo vertrauet ist, mit freuden
mögen vollenden, falsche lehre mit gebührlichem
ernst und eifer strafen und vorlegen, der kirchen
aber mit unartigen gezenke und mutwilligen dräu-
ungen verschonen.
Darauf können ferner die pastorn und lehrer
mit solchen oder derogleichen nötigen fragen
examinirt und gefragt werden,
1. Was gottes wort sei?
2. Was die summa sei unserer christlichen religion ?
3. Woher und aus was ursachen er wisse, das
die bücher der propheten und aposteln, welche
man nennet das alte und neue testament,
wahrhaftig gottes wort, und nicht weltliche
ungewisse bücher seind, dorin man die selig-
keit suchen und sich ganzlich darauf ver-
lassen möge ?
4. Woher das man erkenne und wisse, das nur
ein gott sei ?
5. Ob auch mehr dan ein gott sei?
6. Wie viel personen im göttlichen wesen?
7. Was für zeugnüsse von dreien personen?
8. Wie die drei personen zu unterscheiden?
9. Ob auch mehr personen zuzulassen ?
10. Wer gott der vater sei?
11. Wer gott der sohn sei?
12. Wer gott der heilige geist sei?
13. Wie eine person von der andern unterschieden
werde ?
14. Was einer jeden person eigenschaft sei?
15. Was einer jeden person ampt und wolthaten
gegen uns sei?
16. Was und wie viel naturen in Christo?
17. Was einer jeden eigenschaft sei?
18. Wie die persönliche vereinigung der göttlichen
und menschlichen natur in Christo geschehen?
19. Was communicatio itiomatum sei?
20. Wie man den willen gottes erkennen solle aus
dem gesetz und evangelium ?
21. Was die sünde sei und woher sie komme?
22. Was erbsünde sei?
23. Was für unterschied sei zwischen tot- und
täglichen sünden?
24. Was sünde sei wider den heiligen geist?
25. Was rechte busse sei?
26. Was gesetz und evangelium sei?
27. Was unter denselben für unterschied?
28. Was der freie wille sei?
29. Was er glaube von Christi verdienst?
30. Was der glaube sei?
31. Was gerechtigkeit des glaubens?
32. Ob und was für wichtige ursachen die stende
der augsburgischen confession
33. gehabt, darum sie billig das pabstum ver-
worfen und zur reinen evangelischen warheit
getreten ?
34. Was gute werke sein und welche?

35. Ob sie zur seligkeit nötig?
36. Ob auch moncherei, walfarten, heiligen dienst
gute werke sein?
37. Ob der ehestand ein göttlicher stand?
38. Ob die weltliche obrigkeit ein götlicher stand?
39. Wie sie das gemeine gebet halten?
Alhier sollen die kirchendiener auf den
dörfern und kleinen städten von unsern visitatorn
erinnert werden , das sie in den gemeinen gebet,
so allezeit nach der predigt geschicht, dem barm-
herzigen gott danken für die offenbarung und
erhaltung seines göttlichen worts, und darneben
bitten sollen , das er seine kirchen mit ihren
dienern, wächtern und hirten durch seinen heiligen
geist regieren und sie bei der rechtschaffenen
weide seines worts erhalten werde, dadurch der
glaube an ihnen gestärket, die liebe jegen alle
menschen in uns erwachse und zunehme, dos er
auch der weltlichen obrigkeit, den römischen
keiser, allen christlichen königen, churfürsten,
fürsten und herrn, insonderheit aber uns, als den
landes fürsten, auch dem ganzen hause Braun-
schweig und Lüneburg langes leben, bestendige
gesundheit und glückliche regierung, samt aller
zeitlichen und ewigen wohlfahrt, desgleichen allen
unsern räthen und dienern verstand, gnade, und
einigkeit verleihen wolle, die unterthanen nach
seinen göttlichen wort zu regieren, auf das die
gerechtigkeit gefordert, die bosheit gehindert und
gestraft werde, damit wir in stiller ruhe und guten
frieden, als christen gebühret, unser leben vollen-
strecken mögen, und wie sonst die formb des ge-
bets weiter pfleget zu geschehen etc.
Der 3. articul von sacramenten.
Was ein sacrament sei ?
Wie viel stück darzu gehören?
Warum die neben dem wort eingesetzet?
Was die tauf und ihre kraft sei?
Obs recht, das die kinder getauft werden?
Was das abendmahl Christi sei?
Worzu dasselbe nützlich?
Wie er die worte verstehe?
Was der papisten oppermesse sei?
Was er von der beicht und privat absolution,
item vom jüngsten gerichte und auferstehung der
toten halte ?
Bei diesen puncten der visitation die lehre
und sacrament belangende, ist höchst von nöten,
das alle pfarrhern und kirchendiener in unsern
stifte durch unsere verordente visitatorn treulich
vermahnet und angehalten werden:
Erstlich evangelia und epistolas dominicales
getreulich und ohne verseumbnüss zu predigen,
auch nach gelegenheit andere ganze schriften aus
der heiligen schrift darzu thuen, darneben die
biblia, augsburgische confession, derselben apologia,
 
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