Metadaten

Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (2. Band = 1. Abtheilung, 2. Hälfte): Die vier geistlichen Gebiete (Merseburg, Meissen, Naumburg-Zeitz, Wurzen), Amt Stolpen mit Stadt Bischofswerda, Herrschaft und Stadt Plauen, die Herrschaft Ronneburg, die Schwarzburgischen Herrschaften, die Reussischen Herrschaften, die Schönburgischen Herrschaften, die vier Harzgrafschaften: Mansfeld, Stolberg, Hohenstein, Regenstein, und Stift und Stadt Quedlinburg, die Grafschaft Henneberg, die Mainzischen Besitzungen (Eichsfeld, Erfurt), die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen, das Erzbisthum Magdeburg und das Bisthum Halberstadt, das Fürstentum Anhalt — Leipzig: O.R. Reisland, 1904

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.26561#0493

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Aschersleben. 102. Kirchen-Agenda, derer sich der rath mit dem ministerio verglichen, anno 1575. 479

Von der metten.
Man soll allezeit winter und sommer umb
fünf uhr leuten.
1. Erstlichen singet man das venite oder in-
vitatorium.
2. Darnach ein psalmen mit einer antiphon.
3. Sol ein knabe die lateinische epistel lesen.
4. Sol ein ander psalm mit einer andern
antiphon gesungen werden.
5. Darauf lieset ein knabe das evangelium
latine.
6. Sol ein ander psalmus mit einer andern
antiphon gesungen werden, das also in diesen
festen drei psalmen zur metten gesungen werden.
7. Darauf folget die lectio der episteln und
evangelii teutsch.
Dieses soll nun also gehalten werden allein
den ersten tag des festes.
Hierauf soll nun weiter gesungen werden.
8. Das responsorium figural.
9. Das te deum laudamus auch figural.
10. Darauf die collecta de festo.
Letztlichen soll mit dem benedicamus be-
schlossen werden.
Von der messe.
Damit soll es nun durchaus gehalten werden,
wie an den sontagen, allein das in den gesängen
und im lesen auf das fest gesehen, gefiguriret,
und die praefatio latine nur den ersten tag ge-
sungen werde.
Wie man es mit den nachmittags
predigten halten soll.
Da soll ein viertel nach zweiten geleutet
werden.
1. Nach dem leuten soll der custos drei
teutsche psalmen singen de festo.
2. Darauf folget die predigt.
3. Nach der predigt helt man die preces
vespertinas, wie sonsten am sontage, doch also,
das man das fest halte und figurire, auch soll
man alhier guete achtung haben, das ein delectus
puerorum, die da lesen sollen, gehalten werde,
und das man de festo lese etc.
Uber die drei heubtfeste, sollen auch in dieser
christlichen gemeinde diese nachfolgende gehalten
werden.
1. Circumcisionis domini.
2. Epiphanias domini.
3. Purificationis Mariae.
4. Annunciationis Mariae.
5. Ascensionis domini.

6. Johannis baptistae.
7. Visitationis Mariae,
8. Michaelis.
In diesen festen soll es durchaus, wie an
sontagen gehalten werden, allein das mit singen
und predigen auf die fest gesehen und figurirt
werde.
a) Allein ist zu merken, wan das festum
annunciationis Mariae in der marterwochen felt,
das es auf den palmensontag frue soll gehalten
werden, dan des sontags evangelium auch im ad-
vent geprediget werde.
Nachmittage fehret man mit der historia pas-
sionis fort.
b) Die 3 feste, als purificationis Mariae,
Johannis baptistae und visitationis Mariae, sollen
zur vesper predigt die drei cantica: Nunc dimittis,
Benedictus, et Magnificat [fehlt etwa: gesungen
und das evangelium], welches auf ein jedes festtag
gehöret, explicirt werden.
c) Diese 2 festa, als ascensionis Christi und
Michaelis werden die predigten nachmittage, wie
dan den sontag vor Margaretae, des jahrmarkts
halber unterlassen.
d) Es soll auch der cantor die sontage nach
diesen festen die sequentien in der kirchen singen.
Von den festis apostolorum.
Andreae, Thomae, Matthiae, Philippi
Jacobi, Petri et Pauli, Jacobi, Bartho-
lomaei, Matthaei, Simonis et Judae:
Sollen in unser gemeine fruehe eine predigt
und das officium gehalten werden vormittage
alleine. Die arbeitsleute aber mögen ein jeder
seiner hantierung warten, wie bishero, das es also
angefangen, das es des sommerszeit halbwege
sieben, des winters halbwege achte, wie es den in
allen wochenpredigten gehalten, alles geendiget
werde.
Wan auch ein apostelfest in wochen kumbt,
auf den montag, dinstag, oder mitwochen, dieselbe
predigt thue der diacon, so da wöchener ist, der
ander aber helt das ambt und die dienstags
ordinaria concio, so darauf das fest felt.
Kompt es aber auf den donnerstag oder frei-
tag, so prediget der pfarher und wird die donners-
tagspredigt, wen das fest nicht darauf felt, unter-
lassen.
Wan aber das fest auf einen sonnabent felt,
so wird es vorlegt bis auf den sontag nachmittage.
Weil auch der tag Jacobi apostoli in der ernten
kompt, pflegt man das fest, wan es auf einen frei-
tag oder sonnabent gefelt, auf den nechsten son-
tag darnach nachmittage zuhandeln.
Auch sollen die zwo trefliche und tröstliche
evangelia, als auf Mariae Magdalenae, Luc. am 7.
und conversionis Pauli nicht ubergangen werden,
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften