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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0032

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Die Mark Brandenburg. Capitel II.

Superintendentur Fehrbellin: Matrikel von 1543 für Fehrbellin.
Superintendentur Wilsnack: Matrikeln von 1543 für Gumtow, Jederitz, Söllenthin, Stüdenitz.
Superintendentur Nauen. Matrikel von 1542 für Nauen.
Superintendentur Potsdam I: Matrikel von 1543 für Geltow.
Superintendentur Potsdam II: Matrikeln von 1543 für Bornim, Cladow, Döberitz, Fahr-
land, Falkenrehde, Kärtzow, Uetz, Seegefeld, Wustermark.
Superintendentur Prenzlau I: Matrikeln von 1543 für Bergholz, Gollnitz, Schönwerde.
Superintendentur Strasburg: Matrikel von 1544 für Strasburg.
Superintendentur Strausberg: Matrikeln von 1543 für Gielsdorf, von 1542 für Grünow,
Hohenstein, Prötzel, Rehfeld, Strausberg, Welsigkendorf, Zinndorf.
Superintendentur Wriezen: Matrikeln von 1540 für Ranft, von 1544 für Friedland, von
1540 für Lüdersdorf, Schulzendorf, Reichenberg, Reetz.
Superintendentur Königs-Wusterhausen: Matrikeln von 1543 für Gräbendorf, Wassmann-
dorf, Teugnitz.

III. Das Interim. Die Visitationen von 1551 ff. Lokal-Visitationen.
Die Zeit des Interims war für Brandenburg eine gefahrvolle. Umsomehr als Kurfürst
Joachim offen für die Einführung desselben eintrat, im Gegensatze zu seinem Bruder Johann.
Droysen, Gesch. der preuss. Politik I, 2, 227. Der Kurfürst verlangte die Unterschrift des
Interims, und nur die Geistlichkeit der Städte Berlin und Brandenburg hat sich ernstlich — wenn
auch vergebens — bemüht, die Wiedereinführung der katholischen Ceremonien zu verhindern.
Vgl. auch Kawerau, Johann Agricola’s Antheil an den Wirren des Augsburger Interims, in
Ztschr. f. preuss. Gesch. 17, 398.
Auch in Brandenburg waren es die Stände, welche nach Visitationen verlangten. So auf
den Landtagen von 1549 und 1550. Endlich im Jahre 1551 fand die zweite kurmärkische General-
Visitation statt. Sie hatte wesentlich die Regelung finanzieller Dinge im Auge. Die von den
Visitatoren erlassenen Abschiede bringen vielfach nur Zusätze und Abänderungen zu den Ab-
schieden von 1540/41. Man vergleiche unter Gardelegen und Tangermünde. Diese zweite Visitation
von 1551 scheint überhaupt keine besonders tiefgreifende gewesen zu sein. Sie wird daher
auch von vielen Schriftstellern bei der Aufzählung der Märkischen Visitationen fortgelassen.
Vielleicht hängt dies auch damit zusammen, dass sie nicht nur zeitlich dem Interim nahesteht,
sondern wohl auch den Zweck verfolgte, diejenigen Bestimmungen der alten K.O., welche dem
Interim entsprachen, wieder mehr einzuschärfen. So wird sie z. B. von Seidel, in seinen aus
dem Jahre 1658 stammenden Bemerkungen zur Consistorial-O. von 1573, gar nicht genannt.
(Vgl. Holtze in Schriften des Ver. f. die Gesch. Berlins. 39 [1904], S. 13 ff., 19 ff.)
Visitations-Rezesse von 1551 s. unter Arendsee, Gardelegen, Tangermünde, Stendal,
Seehausen, Salzwedel, Werben.
Ich nenne noch die Anordnungen der kurfürstlichen Visitatoren wegen der Pfarre zu Crevese
vom 8. Nov. 1551 (abgedruckt bei Riedel I, 16, S. 386—388); sie werden unter Crevese abgedruckt.
Von 1553 stammt auch ein Visitations-Abschied für das Dorf Bagow, welcher sich,
3 ½ Blatt stark, in einer Abschrift aus dem 17. Jahrh. im Consistorial-Archiv Berlin, Altstadt-
Brandenburg , spec. a. Bagow, erhalten hat und demjenigen von 1558 für das Dorf Kleptow
ähnelt (s. unter Bagow und Kleptow).
Im Zusammenhange mit dieser zweiten Visitation finden sich auch angelegte Matrikeln.
Ich nenne aus den Beständen des Consistorial-Archivs zu Berlin:
Superintendentur Cöln-Land: Matrikel von 1551, „von den Dörfern, so von Teltow aus visitirt
worden“ (z. B. Tempelhof, Rixdorf, Steglitz, Zehlendorf, Gross-Ziethen, Klein-Beeren, Gross-Beeren.)
Superintendentur Altstadt-Brandenburg: Matrikel von 1553 für Bagow.
 
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