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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0046

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Die Mark Brandenburg. Capitel III.

Regelmässige Zusammenkünfte der Geistlichen, Synoden genannt, sind uns mehrfach
überliefert. So für die Inspektion Arnswalde um 1560, vgl. Berg, Arnswalde im 16. Jahrh.
in Schriften des Ver. f. die Gesch. der Neumark. Heft 16 (Landsberg a. d. W. 1904, S. 65).
Seit 1600 kamen die General-Kirchen-Visitationen ab, so dass Seidel klagt, dass in
80 Jahren keine Kirchen-Visitation mehr gehalten worden sei. Visitationen einzelner Landes-
theile fanden übrigens in den ersten Regierungsjahren des Grossen Kurfürsten statt (vgl.
Holtze in Schriften des Ver. f. die Gesch. Berlins. 39 (1904) (20, 21).
Über die Kirchenbücher besitzen wir zwei werthvolle Publikationen. In Schriften des
Ver. f. die Gesch. der Neumark. (Landsberg a. d. Warthe.) 1900, gibt Schwartz die
Kirchenbücher der Neumark, der Kreise Oststernburg, Weststernburg, Züllichau, Schwiebus und
Crossen heraus. (Gilt auch als 1. Abth. der Veröffentlichungen des Ver. f. die Gesch. der
Mark Brandenburg.) Und in Schriften des Ver. f. die Gesch. der Mark Brandenburg (Veröffent-
lichungen des Ver. f. die Gesch. der Mark Brandenburg: Die Kirchenbücher der Mark Branden-
burg. 2. Abth. 1. Heft. Leipzig 1906) gibt Vorberg den ersten Theil der Kirchenbücher
der Mittelmark heraus.
Ich entnehme aus diesen tüchtigen Arbeiten Folgendes:
1. Für die Neumark. Kirchenbücher aus katholischer Zeit sind nicht vorhanden;
auch nicht aus der Zeit des Markgrafen Johann (1535—1571). Das erste erhaltene Kirchenbuch
ist das von 1573 für Züllichau. (Dass schon 1563 in Arnswalde ein Buch angelegt wurde, ist
bezeugt. Berg in Schriften des Ver. f. die Gesch. der Neumark. Lieft 16, S. 68, Anm.) Selbst
in den grösseren Städten, wie Landsberg und Königsberg, vergehen noch acht Jahre bis zur
Anlegung der Kirchenbücher.
Erst durch die General-Visitation von 1580 scheint ein grösseres Interesse für die Ein-
richtung erweckt worden zu sein. Die Consistorial- und Visitations-O. von 1573 hatte sie
ausdrücklich vorgeschrieben.
2. Für die Mittelmark. Hier finden sich aus dem 16. Jahrh. nur ganz wenige
Kirchenbücher: So von 1578 für Groben bei Ludwigsfelde, Gross-Beuthen; von 1583 für Berlin
(St. Georgen, Hospital St. Georg, St. Marien, St. Nicolai); von 1595 für Birkholz im Kreise
Niederbarnim; Schwanebeck bei Buch; von 1597 für Falkenhagen i. M.; von 1599 für Münche-
berg, Pfarrkirche St. Marien.
Schon die Kurfürstliche K.O. von 1540 ordnete an, dass die Pfarrer über die Getauften
und Getrauten ein Register halten sollten. Die Consistorial-O. von 1573, Abschn. 38, enthält
die ersten genaueren Anordnungen.
Ein Kirchenbuch für Lenzke von 1574 erwähnt Bardey, Gesch. von Nauen und Ost-
havelland. Rathenow 1892, S. 554.
Über das Kirchenbuch von Potsdam (seit 1596) s. unter Potsdam.
Die Kirchenbücher von Nauen sind 1695 verbrannt (Bardey, Gesch. von Nauen und
Osthavelland. Rathenow 1892).
Kurfürst Johann Georg verlieh der Priesterschaft in Städten und Dörfern des Arns-
walde’schen Kreises ein Privileg, „dass die hinterlassenen Wittwen und Kinder das Gnadenjahr
und alle Gefälle und Einkommen der erledigten Pfarre auf ein Jahr lang, wie solches an anderen
orten mehr gebräuchlich, unturbiret einnehmen und gebrauchen“ sollten, allerdings unter der
Bedingung, dass auch die circulares fratres das Jahr über einer um den anderen das erledigte
pfarramt in allem gebührlich versehen und versorgen“ sollten. Nach der Visitations-O. von
1573 hatten die Hinterbliebenen nur Anspruch auf das Gnadenhalbjahr. Die Nachfolger Johann
Georgs haben der Arnswalder Diöcese das Privilegium bestätigt, z. B. der Grosse Kurfürst am
27. 2. 1643 (Berg in Schriften des Ver. f. die Gesch. der Neumark. Heft 16, S. 81).
 
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