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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0234

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Die Mark Brandenburg.

gnaden vergeben, mein herz mit dem heiligen
geist erneuern, als ich auf sein gottlich wort
glaube und vertraue. Dieweil ihr dann vom herrn
Christo befehl habet, allen bussfertigen ihre sünde
zu vergeben, so bitte ich euch durch Christum,
ihr wollet mich mit gottes wort unterrichten und
trösten, im namen Jesu Christi die vergebung
der sünden sprechen, seinen leib und blut im
sacrament zu stärkung meines glaubens verreichen,
ich wil mit gottes hülfe mein leben besseren.
Eine kurze beicht für einfältige, arme
und kranke leute.
Ich bin ein armer sünder, gottes zorn und
der ewigen verdamniss schuldig, ich tröste mich
der heiligen fünf wunden meines heilandes Jesu
Christi und seines theueren blutes, welches er für
mich vergossen hat, und bitte, ihr wollet mich
darauf von meinen sünden absolviren , ich wil
mich hinfüro durch hülf des heiligen geistes bessern
und frömmer werden.
Junge und einfältige leute examinirt
und fragt man im beichtstuhl auf diese
weise.
[Folgen „Etliche Fragstücke mit ihren ant-
worten für die, so zum Sakrament gehen wollen“,
aus dem kleinen Catechismus Luthers. Fast wört-
lich, nur sind noch mehr Fragen eingefügt, um
den lutherischen Abendmahlsstandpunkt zu be-
tonen, z. B. die Fragestücke: „Wie kan Christi
leib und blut im sacrament gegenwärtig sein und
von uns gegessen und getrunken werden“; ferner:
„Warum hältst du so fest über die worte der
einsetzung“ ; ferner: „Ist doch Christus gen
himmel gefahren und sitzet zu der rechten gottes,
wie kan dann sein leib und blut auf erden und
im abendmahl sein?“ Die Absätze im kleinen
Catechismus Luthers von „Was sollen wir thun,
wenn wir seinen leib essen u. s. w.“ bis zum
Schlusse fehlen, dafür fügte Goltz die Fragen ein:]
Glaubest du, dass ich macht habe, vom
herrn Christo, dir deine sünde zu ver-
geben?
Ja, ich glaube es etc., Joh. 20.
Willst du auch hinfüro durch hülfe des
heiligen geistes dein leben bessern und
frömmer werden?
Ja, ich habe es in meinem herzen also be-
schlossen, gott helfe meiner schwachheit durch die
kraft des heiligen geistes.

Der priester spricht ferner:
Sieh zu, dass du solches nicht allein mit dem
munde zusagest, sondern auch im herzen also
meinest und mit der that erfüllest, denn was du
alhier im beichtstuhl angelobest und zusagest, das-
selbige sagest du gott zu, denselben kann niemand
betriegen.
Und weil du deine sünde erkennest und be-
kennest, läst dir dieselbe leid sein, verlässest dich
von herzen auf die gnade gottes, des himmlischen
vaters, und auf das theuere verdienst Jesu Christi
und suchest trost und vergebung der sünden in
gottes wort und predigtamt, als kann dir auch um
Christi willen trost und rath widerfahren, denn
gott spricht: [folgen Ecech. 33, Vers 11, Joh. 3,
Vers 16, Joh. 6, Vers 10, Act. 10, Vers 43,
1. Timot. 1, 1. Joh. 1.].
Hierauf will ich dich nun von deinen sünden
an Christi statt absolviren und das sacrament des
altars verreichen. Und wenn du zum tische des
herrn gehen und hl. sacrament emfangen wilt,
sprich in deinem herzen: Gott sei mir armen
sünder gnädig, gieb mir deinen heiligen geist in
mein herze, dass ich das hl. sacrament würdiglich
empfangen, meinen schwachen glauben stärken,
mein blödes gewissen trösten, mein leben bessern,
und ewig selig werden möge. Solches verleihe
mir um Jesu Christi willen. Amen.
Alhie leget der priester dem confitenten die
hand aufs haupt und spricht: Und als ein diener
gottes und auf befehl meines herrn Jesu Christi
spreche ich dich los von allen deinen sünden, im
namen gottes des vaters, gottes des sohnes und
gottes des heiligen geistes. Gehe hin im friede
und sündige hinfort nicht mehr.
So jemand offentliche todsünde begangen,
dardurch die christliche gemeinde geärgert worden,
geschiehet neben der privatabsolution auch eine
publica denunciatio von der canzel ungefehr mit
solchen worten : [Nachdem der sünder absolvirt
sei, solle ihm die gemeinde auch verzeihen, und
nach dem 8. gebot zu decken und entschuldigen.
Ein jeder sehe auf sich selbst und wer stehet,
der sehe zu, dass er nicht auch falle. Wer
weiss, welcher unter uns der beste und grösste
sünder ist.].
[Folgt die Liturgie einer Krankencommunion.]
Zu unterschiedenen zeiten und sonderlich auf
den hohen festen werden auch die praefationes
fur der administration des abendmahls gesungen,
an etlichen orten lateinisch, an etlichen deutsch,
folgendermassen :
[Folgen die lateinischen praefationes für die
verschiedenen festtage; sodann Vater unser und
die Einsetzungsworte mit Noten. Darauf folgt
die „Vermahnung an die communicanten aus der
 
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