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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0235

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Visitations-Abschied für Frankfurt von 1600.

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märkischen Agenda“, darauf folgen „Intonationen
mit Antworten der Gemeinde, Collecten und Ge-
bete“ (32 Seiten Druck), sodann die „Collecten
aus der Märkischen Agenda von 1572“, sodann
„Collecten aus Schraderi Kirchen-Formular“ ;
darauf folgt die „Trauungs-Liturgie“ (die nichts
besonderes bietet), „Einsegnung der Sechswöch-
nerinnen in ihrem Kirchgang“ (wie in der Märki-
schen Agenda von’ 1572; hinzugefügt ist noch
„Kirchgang der Wöchnerin, welchen die kindleins
bald nach der taufe gestorben sind“, sowie „Kirch-
gang der wochnerin, so tote leibesfrucht zur welt
gebracht oder die kinder für der taufe weg-
gestorben sind“).
Beim begrebnussen werden an etlichen
orten diese lectiones für den thüren
abgelesen, sonderlich bei denen vom
adel aufm lande.
Lectio I. (1. Thessalon. Cap. 4, V. 13—18.)
Lectio II. (Job. Cap. 5, V. 25—29.) Lectio III.
(Joh. Cap. 11, V. 21—27.)
Angabe und Besprechung der Materien für
Grabpredigten. Begräbniss-Gebete.
Forma ordinandi presbyteros, wie sie
zu Frankfurt an der Oder gebraucht wird
Ihr geliebte unsers herrn Jesu Christi, nach-
dem diese person hie gegenwärtig erstlich von
gott, der hohen majestät, und darnach auch von
der obrigkeit, als durch die von gott verordente
mittel zum kirchen- und predigtamt berufen, von
uns bittet und begehret die ordinirung und ein-
setzung zu solchem amt, wir aber nach erforderung
unseres berufs und überantworteter macht und
gewalt von gott und seiner kirchen, auch von
wegen christlicher liebe, ihm in dem fall zu
dienen bereit und willig, wollen wir im namen
des herrn jetzund das hohe und göttliche werk
anfahen und diese person, welche in fleissiger
erforschung zum kirchenamt tüchtig und geschickt
befunden worden, ihrem begehren nach vollköm-
liche macht und gewalt mit unserem und eurem
gebet mit auflegung unser hände, nach dem ge-
brauch der apostolischen und ersten kirchen über-
reichen und geben, gotts wort lauter und rein
ohn alle menschliche zusetzunge, auch ausser-
halben aller irrthum und ketzereien zu predigen,
die sacramente nach einsetzung und befehl des
herrn Christi zu verreichen, auch aller ämter der
kirchen zu gebrauchen und zu unterstehen.
Zuvor aber wollt ihr neben dieser person aus
gottes wort anhören, was von diesem amt zu
wissen nützlich und dienlich, wie und von wem
dasselbige gestiftet und eingesetzt, wie hoch das

über alle ämter erhoben und was für personen zu
diesem amt berufen und erfordert sollen werden,
was sie auch endlich in diesem ihren beruf thun
und ausrichten sollen.
Folgen: Ephes. Cap. 4, V. 8, 11, 12, 13
(bis zu „Erkentniss des sohnes gottes“), 1. Thimo.
Cap. 3, V. 1—7, 2. Thimo. Cap. 4, V. 1—5.
Nachdem wir nun aus gottes wort mit ein-
ander angehört haben, was allenthalben vom
kirchen- und predigtamt zu wissen und uns in
diesem unsern fürnehmen dienstlich, wollen wir
nun diese person, an welcher wir keinen mangel
wissen, als demjenigen, so wir jetzund aus dem
heiligen Paulo verlesen, entgegen, mit auflegung
unser hände, mit euerm und unserm gebet, zum
kirchen- und predigtamt ordiniren und einsetzen,
alle macht und gewalt, so der herr Christus seiner
kirchen und derselben diener überantwortet und
hinter sich gelassen hat, überantworten und vol-
kömlich überreichen.
Hic imponunt ipsi manus,
So nehmen wir dich an zu einem diener
Christi und prediger seines heiligen evangelii und
geben dir mit auflegung unserer hände nach dem
apostolischen und ersten kirchengebrauch voll-
kommene macht und gewalt, gottes wort öffentlich,
lauter und rein, ohne und ausserhalben mensch-
licher satzunge, irrthum und ketzereien, fleissig
und treulich zu predigen; ferner überantworten
wir dir auch hiermit gleiche macht und gewalt
des herrn Christi, die sünden zu lösen und zu
binden, die heiligen sacramente zu verreichen und
andere gebräuchliche amter der kirchen Christi
dich zu unterstehen und zu gebrauchen, mit
unserer treuen und ernsten vermahnung, dass du
dir dieses amt wollest aufs höchste und mit ganzem
ernst lassen befohlen sein, dass du der gemeine
des herrn Christi mit reiner lehr und gutem
christlichen leben wollest treulich und fleissig vor-
stehen und vorgehen, das alles geben und über-
reichen wie dir in dem namen des vaters u. s. w.
(Folgt ein Gebet.)
So gehe nun hin und weide die heerde
Christi, so dir befohlen ist, und sehe wohl zu,
nicht gezwungen, sondern williglich, nicht um
schändliches, gewinnes willen, sondern von herzen-
grund, nicht, als die über das volk herrschen,
sondern werde ein vorbild der heerde, so wirst
du, wenn der erzhirte erscheinen wird, die un-
verwelkliche cron der ehren empfahen.
Indes aber warte deines amtes fleissig, wie
du nun von gott dazu berufen bist, dass du ein
treuer diener Jesu Christi sein solt, seinen heiligen
namen zu fördern mit reiner lehre des hl. evan-
 
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