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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0237

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Gardelegen.

217

Gardelegen.
Litteratur: Schultze, Auf- und Abnehmen der Stadt Gardelegen. Stendal 1668;
Baucke, Mittheilungen über die Stadt und landräthlichen Kreis Gardelegen. Stendal 1832,
S. 36 ff.; Parisius in Jahresberichten des Altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte
und Industrie zu Salzwedel. 20. Jahresbericht, Heft 1 (1884), S. 22 ff., Heft 2 (1885), S. 1 ff.,
in Jahrb. f. brandenburg. Kirchengeschichte, S. 236 ff.; Bartsch, Die Abschiede der 1. luther.
General-Kirchen- und Schul-Visitation 1540/1541. Herausgegeben 1868 auf Veranlassung des
Altmärk. Vereins; Riedel, Cod. diplom. I, 6, S. 166.
Archive: St.-A. Berlin; St.-A. Magdeburg; Kirchen-Archiv Gardelegen.
Zu den Anfängen der Reformation in Gardelegen vgl. Parisius in Jahresbericht 20,
Heft 2, S. 1 ff. Zwei Geistliche konnten sich zur Annahme des Chorrocks nach der Kirchen-
ordnung von 1540 nicht bequemen und zogen fort. Der Rath zu Gardelegen bat in einem Schreiben
vom 20. Dezember 1540 den Kurfürsten um eine Abschrift der neuen Kirchenordnung und erwartete
die Visitatoren, welche von Stendal nach Berlin zurückgekehrt waren, s. Riedel I, 6, S. 166.
Die kurfürstlichen Visitatoren visitirten hier im September 1541. In Magdeburg St.-A., Cultus-
Archiv Gardelegen, 120 b, ist das Weinlöben’sche Conzept zum Abschied auf bewahrt. Den
Abschied vgl. bei Bartsch, a. a. O., und die Ergänzungen bei Parisius, Jahresber. 20, Heft 1,
S. 22. (Nr. 27.) In Magdeburg 120 a ist das Weinlöben’sche Conzept zum Visitations-Protokoll
von 1541, und 120 c davon eine Abschrift aufgehoben, beide ohne den Abschied. S. auch St.-A.
Berlin, 47, G. 1.
Der Abschied der zweiten Visitation von 1551 ist ebenfalls bei Bartsch abgedruckt.
Er bringt nur einige Zusätze zu dem von 1541. Weinlöben hat eigenhändig zu seinem Conzept
für 1541 (Magdeburg 120b) hinzugeschrieben: In der Visitation A° 51 ist an diesen abschied
nichts verendert, sondern alleine inhalts inliegenden zettel u. schrift den kirchendienern andere
besoldung gesetzt. Actum Gardelegen, Sonnabends nach Dionysii 51.
Erwähnung verdienen verschiedene Aufzeichnungen des Bürgermeisters Bierstedt (geb.
1542, gest. 1597), z. B. vom Jahre 1590 über eine Ordnung der Vertheilung der Geschäfte
unter die Geistlichen, welche der Visitationsabschied von 1579 bestätigt hatte, sowie eine
Anordnung über Sonntagsheiligung von 1590. Vgl. Jahresber. des Altmärk. Vereins 21, Heft 2
(1887). Erstere, die distributio concionum etc., hatte Bierstedt wohl zusammen mit seinem
Freunde und früheren Collegen, dem Superintendenten Scharlach, aufgezeichnet und mit einer
lateinischen Anweisung für die Geistlichen versehen. Sie ist bei Schultze, a. a. O. S. 85—89,
und wird hier abgedruckt. (Nr. 28.)
Der Abschied der dritten Visitation von 1579 ist nicht erhalten; dagegen findet sich
in Magdeburg, a. a. O. 120d, die sehr interessante Ordnung einer Fraternität der Pfarrer:
Constitutiones inspectoris ministrorum et pastorum villanorum in sede Garleviana, confirmatae
per. generaliss. (!) Marchiae superit. D. D. Andream Musculum in prima (!) visitatione Ano
Di 1579 die 15. Junii. Sie wird hier erstmalig abgedruckt. (Nr. 29.)
Ähnliche, aber nicht übereinstimmende Constitutiones finden sich für Tangermünde.
Im St.-A. Berlin, R. 47, G. 1, befindet sich ein Schreiben des Musculus an den Kur-
fürsten, welches sich auf diese Visitation bezieht.
Vier Punkte der Visitationsordnung von 1579 druckt Schultze, S. 91, ab. Darnach
geschieht hier der Wiederabdruck. (Nr. 30.)
Es sei noch Folgendes aus Schultze mitgetheilt. Der Superintendent Riseberg
hat vier Jahre lang seine Wochenpredigten aus Luther’s Predigten über die Epistel in
Corinther abgelesen. Man lese die Schilderung eines ersten freien Predigtversuches, S. 91.
Sehling, Kirchenordnungen. III. 28
 
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