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Die Mark Brandenburg.
Königsberg in der Neumark.
Litteratur: Kehrberg, Abriss der Stadt Königsberg in der Neumark. Berlin 1724.
Zur 500jährigen Erinnerungsfeier an die am 9. October 1407 erfolgte Einweihung des Neubaues
der St. Marienkirche hat Superintendent Braune, Königsberg i. d. N. 1907, eine Festschrift
unter dem Titel „Evangel. Marienkirche und Gemeinde zu Königsberg i. d. N.“ herausgegeben.
Bereits 1532 wurde Lucas Friedrich als erster lutherischer Geistlicher der Pfarrkirche und
Inspektor der Kirchen und Schulen des Königsberger Kreises eingesetzt.
Bei Kehrberg wird neben einer gründlichen Geschichte der einzelnen Inspektoren und
Pfarrer auch das rechtliche Material verzeichnet. So soll im „Königsberger Kloster- und
Kirchenbuch“ eine Visitationsordnung von 1586 über Verbesserung des Gottesdienstes ein-
getragen sein, Officiale Pontani. Pontanus († 1613) war Inspektor seit 1581. Unter ihm
fanden von 1586 ab Synoden der Pastoren statt (S. 202). Leider ist die Ordnung nicht mehr
aufzufinden. Einen Auszug bietet Kehrberg, S. 191, der hier abgedruckt wird. (Nr. 34.)
Im Jahre 1587 traf man verschiedene Änderungen. Es wurde bestimmt, dass „über die
Mutter, so in den sechs Wochen ihre Kinder verloren“, auch der Segen „aus den Geschriebenen“
gesprochen wurde. Am Sonntag Judica wurde zuerst von den Schulknaben vor der Vesper-
predigt ein Stück des Catechismi mit den Fragstücken abgelesen. Auf Michaelis begann man
die Lectiones, wenn das Amt lateinisch gehalten wurde, deutsch zu lesen. Am 7. Sonntage
nach Trinitatis wurde an Stelle der Beichtformel des Inspektors Praetorius die von Pontanus
vorgeschriebene zuerst von den Knaben verlesen. Sonnabends vor dem 19. Sonntage nach
Trinitatis begann man statt der Vesper oder prophetischen Lection die Beichte und Fragestücke
wie des Sonntags abzulesen und statt des lateinischen Magnificat das deutsche und darauf nach
verlesenen Catechismo und Fragstücken, auch einen deutschen Gesang vor angehender Vesper-
predigt zu singen. Im Jahre 1588 wurde beschlossen, den „Früh-Müttern“ gegen Erlegung von
1 Reichsthaler den Kirchgang zu gestatten (Officiale Pontani). 1588 erging ein kurfürstlicher
Befehl wegen der dreimal täglich zu haltenden Betstunden. 1588 wurde für die Zulassung zum
Abendmahl ein Examen im Catechismus angeordnet (S. 197). 1589 wurde bestimmt, dass in
den Freitags-Predigten nach der Litanei gesungen wurde: Erhalt uns Herr u. s. w.
Auf der Visitation von 1580 hat Musculus die Pfarrer ermahnt, die Elevation und, „da
sichs schicken wollte“, auch die Demonstration in der Mittelmark nicht abzustellen und ihnen
gerathen, zugleich mit den Zuhörern sonntäglich das Abendmahl zu geniessen, was er thäte,
wenn er zu Hause wäre.
1595 hielt Pelargus eine Visitation ab und wiederholte dieselbe 1597 „wegen allerlei
Unrichtigkeiten“. 1595 erging ein kurfürstlicher Befehl wegen der Türken und „der Besessenen zu
Spandau, Friedberg und anderswo“, drei Wochen lang täglich bis zum Sonnabend besondere An-
dachten zu halten (besondere Lieder und Psalmen, biblische Lection und ein kurfürstliches Gebet).
1600 und 1603 fanden weitere Visitationen durch Pelargus statt.
Die Matrikeln stammen von 1580 und von 1597.
Vollständig erhalten sind im Pfarrarchive die Kirchenbücher von 1581 an in 45 starken
Bänden; sie enthalten die Trau- und Sterberegister und von 1591 ab auch die Abendmahlslisten.
Ebenso sind die Kirchen- und Hospitalrechnungen mit den Registern des grossen Kastens seit
1540 bezw. 1580 fast vollständig erhalten.
34. Gottesdienstordnung. Von 1586.
[Auszug. Nach Kehrberg, a. a. O. S. 191.]
1. Die vesperpredigten um 1 uhr nachmittags einzuhalten. 3. An statt des lateinischen Bene-
anzufangen. 2. Unter dem taufen mit singen dicamus etc. nach geendigten lektionen und ge-
Die Mark Brandenburg.
Königsberg in der Neumark.
Litteratur: Kehrberg, Abriss der Stadt Königsberg in der Neumark. Berlin 1724.
Zur 500jährigen Erinnerungsfeier an die am 9. October 1407 erfolgte Einweihung des Neubaues
der St. Marienkirche hat Superintendent Braune, Königsberg i. d. N. 1907, eine Festschrift
unter dem Titel „Evangel. Marienkirche und Gemeinde zu Königsberg i. d. N.“ herausgegeben.
Bereits 1532 wurde Lucas Friedrich als erster lutherischer Geistlicher der Pfarrkirche und
Inspektor der Kirchen und Schulen des Königsberger Kreises eingesetzt.
Bei Kehrberg wird neben einer gründlichen Geschichte der einzelnen Inspektoren und
Pfarrer auch das rechtliche Material verzeichnet. So soll im „Königsberger Kloster- und
Kirchenbuch“ eine Visitationsordnung von 1586 über Verbesserung des Gottesdienstes ein-
getragen sein, Officiale Pontani. Pontanus († 1613) war Inspektor seit 1581. Unter ihm
fanden von 1586 ab Synoden der Pastoren statt (S. 202). Leider ist die Ordnung nicht mehr
aufzufinden. Einen Auszug bietet Kehrberg, S. 191, der hier abgedruckt wird. (Nr. 34.)
Im Jahre 1587 traf man verschiedene Änderungen. Es wurde bestimmt, dass „über die
Mutter, so in den sechs Wochen ihre Kinder verloren“, auch der Segen „aus den Geschriebenen“
gesprochen wurde. Am Sonntag Judica wurde zuerst von den Schulknaben vor der Vesper-
predigt ein Stück des Catechismi mit den Fragstücken abgelesen. Auf Michaelis begann man
die Lectiones, wenn das Amt lateinisch gehalten wurde, deutsch zu lesen. Am 7. Sonntage
nach Trinitatis wurde an Stelle der Beichtformel des Inspektors Praetorius die von Pontanus
vorgeschriebene zuerst von den Knaben verlesen. Sonnabends vor dem 19. Sonntage nach
Trinitatis begann man statt der Vesper oder prophetischen Lection die Beichte und Fragestücke
wie des Sonntags abzulesen und statt des lateinischen Magnificat das deutsche und darauf nach
verlesenen Catechismo und Fragstücken, auch einen deutschen Gesang vor angehender Vesper-
predigt zu singen. Im Jahre 1588 wurde beschlossen, den „Früh-Müttern“ gegen Erlegung von
1 Reichsthaler den Kirchgang zu gestatten (Officiale Pontani). 1588 erging ein kurfürstlicher
Befehl wegen der dreimal täglich zu haltenden Betstunden. 1588 wurde für die Zulassung zum
Abendmahl ein Examen im Catechismus angeordnet (S. 197). 1589 wurde bestimmt, dass in
den Freitags-Predigten nach der Litanei gesungen wurde: Erhalt uns Herr u. s. w.
Auf der Visitation von 1580 hat Musculus die Pfarrer ermahnt, die Elevation und, „da
sichs schicken wollte“, auch die Demonstration in der Mittelmark nicht abzustellen und ihnen
gerathen, zugleich mit den Zuhörern sonntäglich das Abendmahl zu geniessen, was er thäte,
wenn er zu Hause wäre.
1595 hielt Pelargus eine Visitation ab und wiederholte dieselbe 1597 „wegen allerlei
Unrichtigkeiten“. 1595 erging ein kurfürstlicher Befehl wegen der Türken und „der Besessenen zu
Spandau, Friedberg und anderswo“, drei Wochen lang täglich bis zum Sonnabend besondere An-
dachten zu halten (besondere Lieder und Psalmen, biblische Lection und ein kurfürstliches Gebet).
1600 und 1603 fanden weitere Visitationen durch Pelargus statt.
Die Matrikeln stammen von 1580 und von 1597.
Vollständig erhalten sind im Pfarrarchive die Kirchenbücher von 1581 an in 45 starken
Bänden; sie enthalten die Trau- und Sterberegister und von 1591 ab auch die Abendmahlslisten.
Ebenso sind die Kirchen- und Hospitalrechnungen mit den Registern des grossen Kastens seit
1540 bezw. 1580 fast vollständig erhalten.
34. Gottesdienstordnung. Von 1586.
[Auszug. Nach Kehrberg, a. a. O. S. 191.]
1. Die vesperpredigten um 1 uhr nachmittags einzuhalten. 3. An statt des lateinischen Bene-
anzufangen. 2. Unter dem taufen mit singen dicamus etc. nach geendigten lektionen und ge-