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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0284

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264

Die Mark Brandenburg.

Ruppin.
Litteratur: Dietrich, Histor. Nachricht von den Grafen zu Lindo und Ruppin, nebst
Anhang von den Predigern in Neu-Ruppin. Berlin 1725; Bratring, Die Grafschaft Ruppin.
Berlin 1800; Heydemann, Die ev. Prediger Neu-Ruppins. Neu-Ruppin 1867; Bittkau, Ältere
Geschichte der Stadt Neu-Ruppin. Neu-Ruppin 1887, S. 66 ff.; Derselbe, Einf. der Reformation
in Neu-Ruppin. Neu-Ruppin 1891.
Die Darstellung der Reformationsgeschichte s. auch bei Riedel I, 4, S. 243 ff.
Über die erste Visitation von 1541 s. das Protokoll im St.-A. Berlin, 47, 15, Ma. 136.
Dort findet sich auch der erste Abschied, von Weinlöben’s Hand geschrieben, abgedruckt bei
Riedel I, 4, S. 370—378. Eine Beschreibung des ersten Visitations-Rezesses bei Bittkau,
Einführung u. s. w., S. 27 ff. Ebenda S. 45 ist eine Besprechung des zweiten Visitations-
Rezesses von 1558. Der zweite Abschied vom Sonnabend nach Fabiani und Sebastiani, 22. Januar,
1558 ist im Consist.-Archiv zu Berlin (Sup, Neu-Ruppin, Spec. 1, Nr. 1) aufbewahrt und wird
hier erstmalig (auszugsweise) abgedruckt. (Nr. 46.)
Eine Visitation in Ruppin und Umgegend fand 1581 statt.
Zur Geschichte der Reformation finden sich interessante Stücke im St.-A. Berlin, R. 47,
Q. R. 2. So eine Eingabe des Rathes an die Visitatoren mit genauer Angabe der nach An-
sicht des Rathes der Verbesserung bedürftigen Punkte, von 1541; eine Reihe weiterer Schreiben
des Rathes, das Visitations-Protokoll u. s. w.

46. Abschied für Neu-Ruppin vom 22. Januar 1558.
[Auszug aus dem Consist.-Archiv Berlin, Sup. Neu-Ruppin, Spec. s, Nr. 1.]

Der Abschied handelt zunächst von Annahme
der Pfarrer, von Verweisung der schweren Straf-
fälle an das Consistorium zu Cöln, und jährlicher
Rechnungslegung. Alle drei Jahre sollen die
zwei ältesten Kastenvorsteher ausscheiden und
neue an ihre Stelle verordnet werden. „Do auch
die 42 fl., welche dem kasten von der landsehaft
jerlich gegeben werden, desgleichen die 20 fl.,
daran die kastenherrn wegen des calands allhie
gewiesen, item die 18 scheffel vom papenwinkel,
wenn der beseet wird, item die 15 gr. von der
grossen klocke, so offte die zum begrebnis ge-
leutet wird, auf der rechnung gelassen“ u. s. w.
Die Landpfarrer sind alle Quartal einmal zu
citiren, zu examiniren und haben zu predigen.
Hochzeiten sollen nicht im Advent und zur Fasten-
zeit stattfinden, auch nicht an hohen Festtagen;

Wochenmärkte, die auf hohe Festtage fallen, sind
auf den Nachmittag oder folgenden Tag zu ver-
schieben. Trauung Unbekannter. Schule. Den
Vierzeitenpfennig soll der Rath durch einen Diener
neben dem Küster einziehen. Bei Hochzeiten
opfern die Bräute und Jungfrauen, bei ihrem
Kirchgange die Weiber, am Altare. Das soll so
bleiben. Stipendien. Abgabe zur Erhaltung des
Consistorii und Fiskals oder Generalprokurators.
Aufbesserung der Einkommen. Der Küster besorgt
die Jungfrauenschule. Das Schulgeld beträgt 8 gr.
im Quartal. Hospital. Armenkasten.
[Es folgen einige Stücke von anderen Händen
geschrieben, die wohl auch in den Rahmen dieser
Visitation gehören. Sie betreffen das Privilegium
Fori der Geistlichen, Zurückweisung von Ueber-
griffen der Patrone.]

Salzwedel-Altstadt.
Litteratur: Beckmann, Histor. Beschreibung der Mark. Berlin 1751—1754; Pohl-
mann, Geschichte von Salzwedel. Halle 1810. Archiv f. preuss. Geschichte (Ledebur) 6,
S. 300; Müller, a. a. O. S. 258 ff.; Riedel I, 16, S. 281; Danneil, Kirchengeschichte
von Salzwedel. Halle 1842. Mit einem Urkundenbuch; Derselbe, Verschiedene Gymnasial-
programme, 1822, 1824, 1830, 1831, 1838, 1841, 1844; Müller-Parisius, a. a. O.
Der Probst Wolfgang von Arnim (1529—1546) stimmte 1538 in der Tagung der Land-
stände zu Berlin der Kirchenverbesserung zu. 1539 vereinigte er sich mit dem Magistrate zur
 
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