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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0283

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Hospitalordnung für Prenzlau von 1582. Rathenow. Reetz (Neumark).

263

45. Hospitalordnung.
[Auszug aus dem St.-A. Berlin,
[Es sind drei Arten von Armen zu unter-
scheiden: 1. die Hausarmen, denen der Rath ge-
stattet , mit einem bestimmten Abzeichen zu ge-
wissen Tagen zu betteln; 2. „die sondersiechen
am elenden häuslein“. Diese beiden Gruppen
sollen sich für die freiwilligen Gaben, die sie
erhalten, dankbar erweisen; auch, wenn sie
können, „sich zu der ernte oder wo man sie sonst
gebraucht, gegen einen ziemlichen pfennig ge-
brauchen lassen“. Die dritte Gruppe bilden die-
jenigen, die sich in den drei Hospitalien ein-
gekauft haben „und zusammen in einer commun
unter ihrem vorordenten vorsteher leben“. Für
diese dritte Gruppe ist die besondere Ordnung
gegeben. Jedem Kirchendiener ist ein bestimmtes
Spital zugewiesen. Morgens um acht wird ein
Stück aus der Bibel verlesen.]
. . . Zum 4. sollen die eleemosinarii, wenn

. Vom August 1582.
Rep. 16, III, p. 4e, Bl. 52 ff.]
man pro pace schlecht, des mittags um 11 uhr
aufs wenigst das gewönliche gebetlein „Verleih
uns frieden gnädiglich“ sprechen und dasselbe
dreimal wiederholen, auch die gewönliche collecta
auf dem versicul „Gott gieb uns fried in deinem
land etc.“ halten und was sonst ferner ihrer an-
dacht ist, mit einander beten.
Zum 5., wenn man zur vesper läutet, dieweil
hier sonst keine vesper gehalten, sollen sie daheim
in ihrem convent die fünf hauptstück des heiligen
catechismi aufs wenigste schlecht und ohne alle
auslegung zur confession wiederholen und sprechen
und mit dem abendgebet .schliessen.
Zum 6., damit sie für alle christen und land
etc. richtig beten, sollen sie die litanei öfters,
sonderlich mittwochs und freitags mit einander
mit herz und mund zu sprechen, sich nicht be-
schweren. . . .

Rathenow.
Litteratur: Wagener, Denkwürdigkeiten der Stadt Rathenow, Berlin 1803; Riedel
I, 7, S. 405.
Protokoll und Abschied der ersten Visitation von 1541 sind abgedruckt bei Riedel I,
VII, S. 455 ff. (St.-A. Berlin, 47, 15).
Die Matrikel von Rathenow von 1577 liegt im Consist.-Archiv Berlin, Sup. Rathenow,
Spec. m. 1.
Der Abschied vom 17. Sept. 1578 im Consist.-Archiv Berlin, Berlin-Land, Gen. Nr. 1,
Bl. 293—333, enthält ganz überwiegend finanzielle Dinge, so dass er nicht abgedruckt wird.
Der Visitations-Abschied von 1600 ist ebenda, Gen. 1 und Spec. m. 2 zu finden.

Reetz (Neumark).
Vgl. Berg, Arnswalde im 16. Jahrh. in Schriften des Vereins f. Gesch. der Neumark,
Heft 16 (Landsberg a. d. W. 1904).
Reetz gehörte zur Inspektion Arnswalde. Erster Pfarrer war Johannes Krause. Darüber,
wie für den Gottesdienst noch lange Zeit katholische Formen massgebend blieben, vgl. Berg,
a. a. O. S. 65 ff.
Ein Visitations-Rezess von 1580 ist überliefert (s. Berg, S. 79, 87).
Die Matrikel von 1540 liegt im Consist.-Archiv Berlin, Sup. Wriezen, Spec. 1. 2.
Im St.-A. Berlin, Rep. 42, Nr. 57, finden sich verschiedene Stücke aus der Übergangs-
zeit; darunter ein Arrangement bezüglich des Jungfrauenklosters zu Reetz durch Markgrafen
Johann von Küstrin, vom Tage Margarethae 1552.
 
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