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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0372

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352

Die Mark Brandenburg.

Die Matrikeln von 1574 und für Alt-Wriezen von 1577 finden sich im Consist.-Archiv
Berlin, das Protokoll von 1600 ebendort- 1580 wurde das Gnadenjahr verliehen. Über die
Visitation von 1600 s. Ulrich, S. 211.
Im Consist.-Archiv Berlin, Sup. Wriezen, Spec. 1, Nr. 1, finden sich für Wriezen:
1. Registratur der Visitation von 1543 in Urschrift und Reinschrift; 2. Abschied der Visitation
von 1574, Sonntags nach Catharinae, der aber nichts besonderes bietet; 3. Abschied von 1600,
untersiegelt und unterschrieben von Pfull, Pelargus, Koppen, Heyder.

Wittstock.
Aus der ersten Visitation von 1541 ist nichts bekannt. 1550 nimmt der Rath einen
evangelischen Prediger an. 1551 schliesst der Rath mit dem Domkapitel zu Havelberg einen
Vertrag über die Bestellung ihres evangelischen Predikanten. 1588 tritt das Kapitel zu Havel-
berg das Patronat über die Pfarrkirche an den Rath ab, s. Riedel I, 1, S. 436 ff.
Die Abschiede von 1581 und 1600 sind aufbewahrt im Consist.-Archiv Berlin, Sup.
Wittstock, Spec. 1, Nr. 1, vgl. oben S. 23, 25.
Allerlei Einzelsachen liegen im St.-A. Berlin, R. 47, W. 1. Die Matrikel von 1600
findet sich im Consist.-Archiv Berlin.

Wusterhausen a. d. Dosse.
Litteratur: Altrichter, Geschichte der Stadt Wusterhausen a. d. Dosse. Neu-Ruppin
1888. S. 98 ff.
Der erste Abschied erging 1541. Er ist abgedruckt bei Riedel I, 4, S. 403—406.
Altrichter erwähnt S. 115 eine Visitationsordnung von 1558 über Chorrock und Elevation,
ohne genauere Angaben.
Die Abschiede von 1541, 1558 und 1600 sind im Consist.-Archiv Berlin, Sup. Wuster-
hausen, Gen. 1, aufgehoben. Der Abschied von 1558 stimmt in seinen allgemeineren Be-
stimmungen mit denjenigen für Havelberg und Perleberg fast ganz überein. Er wird daher
nur auszugsweise abgedruckt. (Nr. 66.)

66. Visitations-Abschied der Stadt Wusterhausen a. d. Dosse. Vom 25. Januar (Dienstags, Conversionis Pauli) 155S.
[Auszug aus dem Consist.-Archiv Berlin, Sup. Wusterhausen, Gen. Nr. 1.]

[Dieser Abschied enthält ähnliche Bestimmungen
wie diejenigen für Havelberg’, Lenzen, Perleberg,
Neu-Ruppin u. s. w. Für die Armen wird „unter
der predigt“ mit dem Säcklein gesammelt. Bei
Begräbnissen sollen die Verwandten des Ver-
storbenen in den Armenkasten etwa 1 a^ oder
mehr einlegen. Folgende Abschnitte werden erst-
malig abgedruckt:]
Von besoldungen und unterhaltung der
kirchen- und schuldiener. Vom pfarrer.
Nachdem des pfarrers einkommen alhie in
dem abschiede der ersteren visitation ordentlich

und stuckweise gesatzt, lassen es die visitatores
nochmals dabei bleiben.
Weil aber itzo angezogen worden, dass die
leute den vierzeitenpfennig schwerlich ausgeben,
dessgleichen dem pfarrer den korn und fleisch-
zehendt, davon der abscheidt der ersten visitation
meldet, entziehen, oder aber ine denselbigen an
ungelegene orter stehen lassen und nichts guts
geben, auf das aber dem pfarrer mege sein ge-
wonlich einkommen, wie vor alters, vor full
folgen, ordnen die visitatores, das der rath alhie
soll einen bescheidenen diener neben dem kuster
umschicken, den vierzeitenpfennig nachbarlang
 
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