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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (3. Band): Die Mark Brandenburg, die Markgrafenthümer Ober-Lausitz und Nieder-Lausitz, Schlesien — Leipzig: O.R. Reisland, 1909

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https://doi.org/10.11588/diglit.26784#0411

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Fürstenthum und Stadt Breslau.

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herrschaften). Über die staatsrechtlichen Verhältnisse der Standesherrschaften vgl. Rachfahl,
in Forsch. zur brandenburg-preuss. Geschichte X, S. 66 ff. Über die Zustände, welche die
Reformation vorbereiten halfen, vgl. Meyer, Studien zur Vorgeschichte der Reformation. Aus
schlesischen Quellen. München u. Berlin 1903; Arnold, Schlesien am Vorabende der Refor-
mation Correspondenzblatt des Ver. f. Gesch. der evang. Kirche Schlesiens 9, S. 65 ff. Die
Reformation gewann bald Eingang und verbreitete sich so schnell, dass der 1526 zur Re-
gierung gelangende Erzherzog Ferdinand sie nicht mehr zu unterdrücken vermochte. Allerdings
war auch der Einfluss der königlichen Gewalt um diese Zeit schon sehr geschwächt. Die
evangelische Kirche besass sowohl in den Erbfürstenthümern, als in den anderen Gebieten
Religionsübung und vielfach sogar schon eine Organisation und Verfassung. Charakteristisch
ist dabei das langsame Hinübergleiten in die neuen Formen. Das Bewusstsein, dass sich zwei
Kirchengemeinschaften von wesentlich anderem Grunde und darum auch anderer Ordnung
gegenüberstehen, ist hier erst ziemlich spät lebendig geworden (Eberlein, Silesiaca, S. 214).
Der Rath von Breslau kann sich noch 1523 dagegen verwahren, dass er mit Luther’s Schriften
etwas zu thun habe; der Herzog von Liegnitz will zwar die Lehre der heiligen Schrift ent-
sprechend gestaltet haben, aber ohne Berücksichtigung von Luther. Die freundlichen Be-
ziehungen der Träger und Führer der Reformation zu den Bischöfen von Breslau sind bekannt.
Noch lange haben die Liegnitzer Superintendenten Heinrich Dietrich und Georg Seiler die
iurisdictio des Bischofs anerkannt und das Recht zur Ordination ihm nicht bestritten. In Pless
wurde sogar noch 1592 die iurisdictio des Bischofs für die Entscheidungen in zweiter Instanz
anerkannt. Deshalb ist auch die Neubildung sehr allmählich vor sich gegangen. Die Zersplitterung
des Landes in viele Herrschaften, der häufige Wechsel der regierenden Familien, der bisweilen
zu katholischen Landesherren führte, bringt etwas Unsicheres in die ganze Entwicklung.
Die Quellen fliessen nur für einige Gebiete reichlicher. Für andere versagen sie ganz.
Dazu kommt, dass die geistlichen Schriftsteller sich mit besonderer Vorliebe mit den Lehr-
streitigkeiten befassen, die ja allerdings in Schlesien einen besonders breiten Raum eingenommen
haben, und darüber andere, für uns heute viel wichtigere Dinge vernachlässigen.
Die Reformation hatte sich unter König Ferdinand, Maximilian II. und auch Rudolf II. über
weite Gebiete Schlesiens ausgebreitet; die Gegenreformation, wie sie z. B. in Troppau 1560,
Grossglogau 1579, Polnisch-Wartenberg 1593, durch katholische Landesherren, sowie von den
Bischöfen von Breslau und Olmütz eingeleitet wird, drängt den Besitzstand bereits im 16. Jahr-
hundert wieder zurück.
Wir fassen bei unserer Darstellung die kirchlichen Verhältnisse des heutigen österreichi-
schen Schlesiens zugleich mit ins Auge.

Fürstenthum und Stadt Breslau.
Litteratur: Zahlreiche Aufsätze über Hess im Correspondenzbl. des Ver. f. d. Gesch,
der evang. Kirche Schlesiens (s. das Register am Schlusse des 5. Bandes) 6, S. 24 ff., 213 ff.;
8, S. 161 ff.; 9, S. 34 ff.; Küntzel, Lucas Pollio, Pastor primarius an St. Maria Magdalena
in Breslau (1567—1583), in Correspondenzbl. 6, S. 1 ff.; für Pollio: Correspondenzbl. 8, S. 188 ff.;
Jahrbücher der Schlesier, herausgegeben von Büsching. Bd. 3, 4 (Jahrb. der Stadt Breslau
von Nicolaus Pol: Pol geb. am 1. December 1564 zu Breslau, wirkte seit 1593 dort als Lehrer
und später als Prediger, † 1632); Eberlein, Die Verhandlungen der Schlesier, besonders
der Breslauer mit König Ferdinand, in den Jahren 1526 und 1527, in Ztschr. des Ver. f. Gesch,
u. Alterthum Schlesiens 36, S. 29 ff', (für die Anfänge der Reformation in Breslau); Weiss,
Chronik der Stadt Breslau. Breslau 1888. S. 831 ff'.; Klose, Reformationsgeschichte von
 
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