Visitationsinstruktion 1542
lassen, eins bi sich, woe es die nottorft fordere,
zu behaltenh, und eins beim kasten zui bleiben
zu lassenk.
Zum neunden sollen sie die verfallen schulen
ufrichten, auch, das sie widerumb gebuet und
bestellet werden, verschaffen. Wo aber nichts
darzu gehort, wie zu besorgen, da sol man ihnen
aus den gutteren, so droben darzu verordenet,
eine zimliche besoldung machen, desglichen mit
den burgern handelen, das [sie] zu hulfe solcher
besoldung alle jar dem schulmeister von ihren
kindern ein deputat geben, damit der kaste, so
ahn das gnug zu geben haben wird, nicht so
hoch beschwert werden. Man mus aber auch
in dissem falle den burgern die burde nicht zu
schwer uflegen, damit allenthalben glicheit und
die pillicheit gehalten werde. Wen dan die be-
soldung verordenet, so wer gut, das von stund
ahn die schulen mit duchtigen gesellen versehen
wurden. Es sal auch durch den superintendenten
gemelten schulmeister eine ordenung, wie [sie]
sich in die kinderlar schicken sollen und mussen,
gestelt und itzo in disser visitation gelassen
werden10a.
Zum zhenden soll man sich erkunden, was vor
lehne, prebenden oder commenden in thumstif-
h behalten] K: halten.
i „Zu“ fehlt in K.
k Hiermit schließt K.
10a Eine solche Schulordnung ist nicht gefunden
worden.
11 Die Stiftskirche St. Blasii in Braunschweig
wurde 1172 von Heinrich d. Löwen gegründet
und von ihm und seinen Nachfolgern mit
Gütern ausgestattet. Nach der Teilung des
Herzogtums hatten die Herzöge der verschie-
denen braunschweigisch-lüneburgischen Häu-
ser gemeinsam den Patronat über das Stift
mit dem Recht der Präbendenverleihung. 1542
wurde das Stift vom Schmalkaldischen Bund
der Reformation zugeführt, nachdem der von
den 4 Patronen allein noch katholisch geblie-
bene Heinrich d. Jüng. aus seinem Land ver-
trieben worden war. Nach Heinrichs Rückkehr
1547 wurde die Kirche 1548 geschlossen. 1553
kamen alle 4 Patrone überein, daß dort künf-
tig ev. Gottesdienst gehalten werden sollte. —
Das Stift St. Cyriaci, vor Braunschweig auf
einem Berg gelegen, wurde 1068 eingeweiht
ten, stedten und dorfern sein, die man zu sti-
pendiis fur junge studenten verordenen konne,
und die aber doch vorhin examinirt, und ob sie
zu studeren geschicket, wol verstunden werden
sollen, und sollen forderlich zu der behuf, was
unserm freundlichen, lieben son zu S. Blasio und
Ciriaco zu Brunschweigk11 zukumpt, und der
stift zu Hamelen12 verordenet sein und bleiben.
Und die solche stipendie bruchen, sollen in-
wendig funf jaren baccalarii und in den volgen-
den drien jaren magister werden, sollen auch
caution thun, das sie sich an den ortern, davon
sie die stipendia haben, oder im furstenthum
brauchen lassen wollen, und wo sie die zeit ubel
zubringen und die stipendia unnutzlich verzeren
und man solch in der warheit erfaren wurde,
sollen der stipendia dieselbiegen beraubet sein.
Wir sehen auch vor guth an, das sie jerlich
aus den universiteten, da sie studieren, von ihren
preceptoribus ein gezeugnis ihres studierens und
wandels bringen und zeigen mussen, und wo sie
nhun mit sollichem gezeugnus ausbleiben wur-
den, sollen sie abermals ihres stipendiums enf-
setzt sein und andere damit belehnet werden.
Zum eilften sollen sie in allen klostern, stiften,
kirchen und pharren das heilthumb, wes des
und später von den braunschweigisch-lüne-
burgischen Herzögen mit vielen Gütern und
Einkünften bedacht. Auch hier hatten die
verschiedenen Herzöge der Teilfürstentümer
gemeinsam das Patronat inne. Nach der Rück-
kehr Heinrichs d. Jüng. 1545 wurde das Stift
von den ev. Bürgern der Stadt Braunschweig
zerstört. Vgl. Ph. J. Rehtmeyer, Der berühm-
ten Stadt Braunschweig Kirchen-Historie I.
1707, 84 ff. 31 ff.; III. 1710, 183 f. 203 ff. 168 f.;
J. Beste, Geschichte d. Braunschweigischen
Landeskirche. 1889, 56 f. 52 f.
12 Das Bonifaciusstift in Hameln soll der Le-
gende nach vom hl. Bonifacius gegründet
worden sein. Die erste Kirche brannte um
1200 ab. Ein neues Gotteshaus wurde bis
ca. 1400 errichtet. Vogtei und Schutzherr-
schaft hatte der Herzog inne. Vgl. Sprenger-
Reitzenstein, a.a. O. 266 ff.; bes. A. Brenneke
1, 25 ff. 116.
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lassen, eins bi sich, woe es die nottorft fordere,
zu behaltenh, und eins beim kasten zui bleiben
zu lassenk.
Zum neunden sollen sie die verfallen schulen
ufrichten, auch, das sie widerumb gebuet und
bestellet werden, verschaffen. Wo aber nichts
darzu gehort, wie zu besorgen, da sol man ihnen
aus den gutteren, so droben darzu verordenet,
eine zimliche besoldung machen, desglichen mit
den burgern handelen, das [sie] zu hulfe solcher
besoldung alle jar dem schulmeister von ihren
kindern ein deputat geben, damit der kaste, so
ahn das gnug zu geben haben wird, nicht so
hoch beschwert werden. Man mus aber auch
in dissem falle den burgern die burde nicht zu
schwer uflegen, damit allenthalben glicheit und
die pillicheit gehalten werde. Wen dan die be-
soldung verordenet, so wer gut, das von stund
ahn die schulen mit duchtigen gesellen versehen
wurden. Es sal auch durch den superintendenten
gemelten schulmeister eine ordenung, wie [sie]
sich in die kinderlar schicken sollen und mussen,
gestelt und itzo in disser visitation gelassen
werden10a.
Zum zhenden soll man sich erkunden, was vor
lehne, prebenden oder commenden in thumstif-
h behalten] K: halten.
i „Zu“ fehlt in K.
k Hiermit schließt K.
10a Eine solche Schulordnung ist nicht gefunden
worden.
11 Die Stiftskirche St. Blasii in Braunschweig
wurde 1172 von Heinrich d. Löwen gegründet
und von ihm und seinen Nachfolgern mit
Gütern ausgestattet. Nach der Teilung des
Herzogtums hatten die Herzöge der verschie-
denen braunschweigisch-lüneburgischen Häu-
ser gemeinsam den Patronat über das Stift
mit dem Recht der Präbendenverleihung. 1542
wurde das Stift vom Schmalkaldischen Bund
der Reformation zugeführt, nachdem der von
den 4 Patronen allein noch katholisch geblie-
bene Heinrich d. Jüng. aus seinem Land ver-
trieben worden war. Nach Heinrichs Rückkehr
1547 wurde die Kirche 1548 geschlossen. 1553
kamen alle 4 Patrone überein, daß dort künf-
tig ev. Gottesdienst gehalten werden sollte. —
Das Stift St. Cyriaci, vor Braunschweig auf
einem Berg gelegen, wurde 1068 eingeweiht
ten, stedten und dorfern sein, die man zu sti-
pendiis fur junge studenten verordenen konne,
und die aber doch vorhin examinirt, und ob sie
zu studeren geschicket, wol verstunden werden
sollen, und sollen forderlich zu der behuf, was
unserm freundlichen, lieben son zu S. Blasio und
Ciriaco zu Brunschweigk11 zukumpt, und der
stift zu Hamelen12 verordenet sein und bleiben.
Und die solche stipendie bruchen, sollen in-
wendig funf jaren baccalarii und in den volgen-
den drien jaren magister werden, sollen auch
caution thun, das sie sich an den ortern, davon
sie die stipendia haben, oder im furstenthum
brauchen lassen wollen, und wo sie die zeit ubel
zubringen und die stipendia unnutzlich verzeren
und man solch in der warheit erfaren wurde,
sollen der stipendia dieselbiegen beraubet sein.
Wir sehen auch vor guth an, das sie jerlich
aus den universiteten, da sie studieren, von ihren
preceptoribus ein gezeugnis ihres studierens und
wandels bringen und zeigen mussen, und wo sie
nhun mit sollichem gezeugnus ausbleiben wur-
den, sollen sie abermals ihres stipendiums enf-
setzt sein und andere damit belehnet werden.
Zum eilften sollen sie in allen klostern, stiften,
kirchen und pharren das heilthumb, wes des
und später von den braunschweigisch-lüne-
burgischen Herzögen mit vielen Gütern und
Einkünften bedacht. Auch hier hatten die
verschiedenen Herzöge der Teilfürstentümer
gemeinsam das Patronat inne. Nach der Rück-
kehr Heinrichs d. Jüng. 1545 wurde das Stift
von den ev. Bürgern der Stadt Braunschweig
zerstört. Vgl. Ph. J. Rehtmeyer, Der berühm-
ten Stadt Braunschweig Kirchen-Historie I.
1707, 84 ff. 31 ff.; III. 1710, 183 f. 203 ff. 168 f.;
J. Beste, Geschichte d. Braunschweigischen
Landeskirche. 1889, 56 f. 52 f.
12 Das Bonifaciusstift in Hameln soll der Le-
gende nach vom hl. Bonifacius gegründet
worden sein. Die erste Kirche brannte um
1200 ab. Ein neues Gotteshaus wurde bis
ca. 1400 errichtet. Vogtei und Schutzherr-
schaft hatte der Herzog inne. Vgl. Sprenger-
Reitzenstein, a.a. O. 266 ff.; bes. A. Brenneke
1, 25 ff. 116.
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