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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (6. Band: Niedersachsen ; 2. Hälfte): Die welfischen Lande: Halbbd. 2, Die Fürstentümer Calenberg-Göttingen und Grubenhagen mit den Städten Göttingen, Northeim, Hannover, Hameln und Einbeck. Die Grafschaften Hoya und Diepholz. Anhang: Das freie Reichsstift Loccum — Tübingen, 1957

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https://doi.org/10.11588/diglit.30041#0206
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Calenberg-Göttingen

persohnen alle der reinen, wahren oder noch
etzliche der papistischen religion zugethan, und
wann sie deren etzliche finden, mit denselben,
jedoch freundlich und glimpflich, daraus reden
und, wo muglich, von ihren falschen irthumben
abwenden und bekehren, auch in acht haben,
daß alles vermuege unserer kirchen- und klöster-
ordnungen angeordnet und der papistisch greuel,
als die messe, anbettung der heiligen und miß-
breuche der bilder und was dessen mehr ist, ver-
muege unsers dabevor publicirten mandats und
ausschreibens abgetan und abgeschafft werde,
da sich auch einige persohnen dawieder setzen
und legen sollten, solchs an uns forderlich ge-
langen lassen. Und sollen unsere visitatores sich
fleissig erkundigen, was sie für exercitia in ge-
sengen, betten und andere in unsern sowoll
mans- und jungfernklostern haben, ob die un-
serer christlichen kirchenordnung gemeß oder
nicht, und so sie die richtig finden werden, sie
confirmiren, sonsten aber solche abschaffen und
den klosterpersonen ernstlich bevehlen, sich aller-
dings nach angezogenen unser kirchen- und klo-
sterordnung zu verhalten, ein christliches, gottes-
fürchtiges, eingezogenes, nuchtern und stilles
leben zu fuhren, aller zwispalt, uneinigkeit, haß,
neid, hoffarth und wildes leben, oder was dessen
mehr ist, genzlich zu eußern und davon abzu-
stehen. Wa sie auch befinden werden, daß in
jungfrauenklöstern die klosterpersohnen die kap-
pen abgeleget und andere weltliche kleider an-
gezogen, sie vermahnen, daß sie feine, reinliche,
demüttige, christliche kleidung, ihrem stand ge-
meß, tragen und sich aller weitlichen und über-
meßigen pracht enthalten woiiten, welches, wie
bei den klosterjungfrauen unsers wolfenbüttel-
schen fürstenthumbs, auch nicht geduldet und
gelitten werden solle. Würden aber auch etzliche
sein, welche in der alten klosterkleidung noch
verharreten und dieselbige abezulegen sich be-

28 Gemeint ist die Visitation vom 11. Oktob.—
Ende Nov. 1568. Visitatoren waren damals
der Abt des Klosters Bergen bei Magdeburg,
Peter Ulner v. Gladbach, der Tübinger Kanz-
ler Jakob Andreä, der Superintendent in

schwereten, auch dafür pitten würden, ist uns
nicht zuwieder, daß sie darbei gelassen, doch
daß sie erinnert und unterrichtet werden, daß
sie mit solcher kleidung nichts verdienen oder
darin Gott angenemer sein können oder würden
dann andere, so in weltlichen, schlechten, ein-
gezogenen kleidern hereingehen. Und in summa
sollen unsre visitatores allen aberglauben und
mißgepreuch genzlich abeschaffen und, soviel
muglich, aus der klosterpersohnen herzen mit
höchsten glimpf und bescheidenheit wegreumen
und -nehmen, wie sie dann auch alle kloster-
personen, sowol der professen als conversen,
nahmen, wohero sie pürtig und wie lang eine
jede in den kloster gewesen, fordern, fleißig uf-
zeichnen und zu ihrer wiederkunft uns relation
und bericht thuen, uns auch sonsten, wie sich
die visitation anlasse, was sie jedesmal verrich-
tet, wo sie ihren weg hinnaußzunehmen bedacht
und sie anzutreffen sein werden, oftmahls zu
schreiben.
Was sonsten in solcher christlichen visitation
fürfallen und zu verrichten nottig sein würde
oder möchte, darauf wir sie in specie nicht in-
struiret, solches alles wollen wir ihrer sambt-
lichen bescheidenheit befohlen haben, sich bei
jedern fall in unser kirchenordnung mit allem
fleiß zu ersehen und vermuege derselben auch
zufürderst aus Gottes wort dahin richten, daß
es gereiche zu Gottes ehre, erhaltung und aus-
breitung der reinen, wahren und unverfelschten
lehre und wie sie es hiernechst vor Gott, uns
und unsern erben und jedermenniglichen unver-
weislich verantworten können und mögen. Wie
wir sie sambt und sonderlich auch hiemit gne-
diglich verwarnen, daß sie kein gift noch gaben,
wie in unsers wulffenbüttelschen furstenthumbs
visitation durch D. Chemnitium seligen und Ja-
cobum Andreae leider geschehen sein solle28,
nehmen, noch sonst uf gunst oder ungunst oder
Braunschweig Martin Chemnitz, der Wolfen-
büttler Kanzler Joachim Mynsinger v. Fron-
deck und die Edelleute Franz v. Cramm u.
Heinrich v. Reden. Vgl. K. Kayser, a. a. O.
118 f., Anm. 1; Sehling VI, 1, 84. - Die An-

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