IV. Veranstaltungen im Jubiläumsjahr
INTERDISZIPLINÄRE FACHTAGUNG
„ 500Jahre Tenglers Laienspiegel (1509) —
Ein Rechtsbuch zwischen Humanismus und Hexenwahn “
4. bis 6. März 2009
Tagung der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch:
Als Beitrag zum Jubiläumsjahr der Akademie veranstaltete die Forschungsstelle
Deutsches Rechtswörterbuch vom 4. bis 6. März 2009 die interdisziplinär ausge-
richtete Fachtagung „500 Jahre Tenglers Laienspiegel (1509) — Ein Rechtsbuch zwi-
schen Humanismus und Hexenwahn“. An der von Forschungsstellenleiter Andreas
Deutsch organisierten Konferenz nahmen rund 90 Wissenschaftlerinnen und Wis-
senschaftler aus mehreren europäischen Staaten teil.
Kaum ein juristisches Werk bietet sich derart als Thema für eine interdisziplinär
ausgerichtete Tagung an, wie der Laienspiegel des Höchstädter Landvogts Ulrich
Tengler. Das in zahlreichen Ausgaben erschienene Werk ist nicht nur eines der
bedeutendsten Rechtsbücher der Frühen Neuzeit, sondern zugleich berühmt für
seine über dreißig kunstvollen Holzschnitte, geschaffen von Hans Schäufelin und
dem Monogrammisten HF. Zudem enthält das Werk zahlreiche aus theologie-, lite-
ratur- und sprachhistorischer Sicht spannende Abschnitte, so etwa einen in Dialogen
angelegten „Prozess des Teufels gegen die Menschheit“. Von den Vor- und Beschluss-
reden sind jene der Humanisten Sebastian Brant und Jacobus Locher Philomusus
hervorzuheben.
In Anbetracht der hohen Bedeutung des Buchs für die Rechts-, Literatur- und
Kunstgeschichte waren die Forschungsdefizite bis dato erstaunlich groß. Dies mag
die große Resonanz erklären, welche die Tagung in der Wissenschaftswelt, aber auch
im regionalen Fernsehen sowie in der auswärtigen und überregionalen Presse erfuhr.
Die Ergebnisse der Tagung werden in einigen nicht ganz unbedeutenden Punkten
ein Umschreiben der Lehrbücher und biographischen Einträge in den Lexika erfor-
derlich machen.
Bereits die erste Sektion, die sich mit der Person des Laienspiegel-Autors aus-
einandersetzte, brachte neue Erkenntnisse: Nicht Rottenacker, sondern eher Hei-
denheim (Brenz) ist Tenglers Geburtsort. Reinhard H. Seitz (Neuburg/Donau)
konnte zudem plausibel machen, dass Tengler adliger Herkunft war, was seine schnel-
le Karriere vom Gerichtsschreiber zum Landvogt erklären könnte. Wie Seitz und
INTERDISZIPLINÄRE FACHTAGUNG
„ 500Jahre Tenglers Laienspiegel (1509) —
Ein Rechtsbuch zwischen Humanismus und Hexenwahn “
4. bis 6. März 2009
Tagung der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch:
Als Beitrag zum Jubiläumsjahr der Akademie veranstaltete die Forschungsstelle
Deutsches Rechtswörterbuch vom 4. bis 6. März 2009 die interdisziplinär ausge-
richtete Fachtagung „500 Jahre Tenglers Laienspiegel (1509) — Ein Rechtsbuch zwi-
schen Humanismus und Hexenwahn“. An der von Forschungsstellenleiter Andreas
Deutsch organisierten Konferenz nahmen rund 90 Wissenschaftlerinnen und Wis-
senschaftler aus mehreren europäischen Staaten teil.
Kaum ein juristisches Werk bietet sich derart als Thema für eine interdisziplinär
ausgerichtete Tagung an, wie der Laienspiegel des Höchstädter Landvogts Ulrich
Tengler. Das in zahlreichen Ausgaben erschienene Werk ist nicht nur eines der
bedeutendsten Rechtsbücher der Frühen Neuzeit, sondern zugleich berühmt für
seine über dreißig kunstvollen Holzschnitte, geschaffen von Hans Schäufelin und
dem Monogrammisten HF. Zudem enthält das Werk zahlreiche aus theologie-, lite-
ratur- und sprachhistorischer Sicht spannende Abschnitte, so etwa einen in Dialogen
angelegten „Prozess des Teufels gegen die Menschheit“. Von den Vor- und Beschluss-
reden sind jene der Humanisten Sebastian Brant und Jacobus Locher Philomusus
hervorzuheben.
In Anbetracht der hohen Bedeutung des Buchs für die Rechts-, Literatur- und
Kunstgeschichte waren die Forschungsdefizite bis dato erstaunlich groß. Dies mag
die große Resonanz erklären, welche die Tagung in der Wissenschaftswelt, aber auch
im regionalen Fernsehen sowie in der auswärtigen und überregionalen Presse erfuhr.
Die Ergebnisse der Tagung werden in einigen nicht ganz unbedeutenden Punkten
ein Umschreiben der Lehrbücher und biographischen Einträge in den Lexika erfor-
derlich machen.
Bereits die erste Sektion, die sich mit der Person des Laienspiegel-Autors aus-
einandersetzte, brachte neue Erkenntnisse: Nicht Rottenacker, sondern eher Hei-
denheim (Brenz) ist Tenglers Geburtsort. Reinhard H. Seitz (Neuburg/Donau)
konnte zudem plausibel machen, dass Tengler adliger Herkunft war, was seine schnel-
le Karriere vom Gerichtsschreiber zum Landvogt erklären könnte. Wie Seitz und