Textbearbeitungen: Nr. 1-2
95
Unterschrift lautet: “Wortlaut der Beschwörung (zugehörig zu folgender Handlung): Rindfleisch. Hammelfleisch.
Fisch. Vogel. Bierwürze (billatu) guter (Qualität). Ziegenhaar. Wolle, rote Wolle. Teig. Ton (und) Eisenspäne
legst du auf kleine Brote. Mit Honig und Butterschmalz berührst du (den Patienten) (vgl. dazu oben Z. 9’) und
reibst ihn damit ab" (siehe W. Schramm. Compendium. 146. Z. 50-54).
Warum Kisir-Assur. der Schreiber des vorliegenden ‘Leitfadens’, in Z. 16” n"lda-"eäGESTUG statt der zu
erwartenden Pluralform mnda "eäGESTUG.MES schrieb, bleibt unklar.
17”—18” Der Wortlaut der hier vorgeschriebenen Beschwörung EN digir kalam-ma si sä-e-de. die - anders als das
Incipit nahelegt - weitgehend in akkadischer Sprache gehalten ist. ist aus Text Nr. 45 vollständig bekannt. Die dort
in den Zeilen 16 ’—18’ formulierten Handlungsanweisungen entsprechen sehr genau denen aus Z. 17”f Während
in dem hier kommentierten ‘Leitfaden’ die Graphie “EN 7-sü SID-m/” nicht hergibt, ob der Therapieleiter die
in der 1. Person Sg. formulierte Beschwörung stellvertretend für seinen Patienten oder ob der Kranke sie selbst
sprechen sollte, geht aus der Parallelstelle Text Nr. 45. 18’ (EN 7-sü tu-sam-na-\su) hervor, daß zumindest jener
Tradition zufolge der Patient den ihm vom Heiler vorgesprochenen Text zu wiederholen hatte (zu dieser Deutung
vonsumnü siehe S. M. Maul. BaF 18.68). Daher wurde auch hier EN 7-sü SID-nu als “Die Beschwörung rezitiert
er siebenmal” übersetzt.
Die zweizeilige Einleitung der sumerischen Beschwörung EN digir kalam-ma si sä-e-de ist auch aus einem
heilkundlichen Text aus Assur bekannt ist (BAM 174 [VAT 13761]. Rs. 18-19). Siehe dazu den Kommentar zu
Text Nr. 45. 1-2.
Zu der im Ritualgeschehen hier erneut im Mittelpunkt stehenden Verbrennung von Opfermehl, die mit der
litaneiartigen Bitte um Bannlösung verbunden wurde, siehe bereits oben Z. 17’-20’ und die zugehörigen
Kommentare sowie ferner Text Nr. 3. 63-64 und Text Nr. 38-39. 23”-28”. In dem ‘Leitfaden’ wurde nicht
eigens thematisiert, warum die zuvor nur vor den Patienten gestellte Kohlenpfanne (siehe oben Z. 17’) in dieser
Phase des Geschehens unmittelbar auf den Bauch des Kranken plaziert werden sollte. Der Grund hierfür mag
darin liegen, daß das in physischen Beschwerden kulminierende, von einem “Bann” verursachte Übel tatsächlich
im (Unter)bauch des zu Heilenden lokalisiert wurde und nun die mit der Bitte um Bannlösung verbundene
Verbrennung von Opfermehl in unmittelbarer Nähe zu dem physischen ‘Sitz’ des Übels durchgeführt werden
sollte, um so die Wirkung dieser Behandlung zu erhöhen. Der Umstand, daß man die nappatu genannte
Kohlenpfanne auf den Bauch eines Kranken stellen konnte, zeigt, daß diese einen Durchmesser von 30 cm wohl
kaum überschritten haben dürfte (hierzu siehe auch Text Nr. 4-10. 9 mit der Maßangabe von einer Elle).
Die im ‘Leitfaden’ nur in Z. 18” anzutreffende Anweisung, daß nunmehr das Feuer zu löschen sei. darf als
Hinweis dafür gelten, daß die Surpu-ähnlichen Verbrennungen in der hier besprochenen Heilbehandlung nun ein
endgültiges Ende fanden. Der Wortlaut des Gebetes EN nüh(u) Girru quräd(u), das der äsipu beim Löschen des
Feuers mit Bier zu sprechen hatte (vgl. die Parallelstelle aus Text Nr. 3. 65). ist aus Surpu. Tafel 5-6. 187-199
bekannt (siehe E. Reiner. Surpu. 35; vgl. auch den zugehörigen ‘Leitfaden’. LKA 91. Vs. 24 und Rs. Kol. II. 1’
[= E. Reiner. Surpu. 12]). Die Rezitation des Gebetes war auch in dem ilT ul Ide (“Mein Gott, ich weiß es nicht”)
genannten Heilverfahren vorgeschrieben (KAR 90. Rs. 9).
19” Nur aufgrund dieser Stelle haben wir Kenntnis von der Beschwörung EN udug-gin7 ki-in dü-a-bi. Ihr
Wortlaut ist noch unbekannt. Die Bedeutung des syllabisch geschriebenen ki-in bleibt ungewiß. Es könnte
hier für kig = sipru. “Arbeit” stehen. Die in Z. 19” beschriebenen, mit der Beschwörung verbundenen
Handlungen hingegen sind aus den Kontexten jener Rituale geläufig, die der Abwehr von Schadenzauber dienen
sollten (siehe T. Abusch. D. Schwemer. CMAwR 1. 126-127. Text 7.5; ebd.. 193-194. Text 7.8. Z. 18’—32’;
ebd.. 312. Text 8.5; ebd.. 390-391. Text 9.2; ebd.. 395-396. Text 9.3; vgl. auchD. Schwemer. Abwehrzauber und
Behexung. 54. Anm. 96; siehe ferner T. Abusch. Maqlü. 158. Z. 88’f. und 162. Z. 123’ [jeweils ‘Leitfaden’ zu
Maqlü}'. siehe auchD. W. Myhrman. PBS 1/1. Text Nr. 13. Z. 15 [bitrimki]). Den erhalten gebliebenen dicenda
und den zugehörigen Handlungsanweisungen kann man entnehmen, daß aban sadi. “Stein aus dem Gebirge”,
ein sehr geläufiges Epitheton für den Basaltstein (atbaru) ist. auf den (so wie auch in Z. 19” des ‘Leitfadens’
gesagt) deijenige. für den das Heilverfahren durchgeführt wurde, am frühen Morgen treten sollte, wenn die
Sonne aufging. Dabei hatte er Samas. dem Richter- und Sonnengott, gegenüberzutreten mit Lupine (tarmus)
im Mund, dem Zwanzig-trat-es-entgegen-Kraut (imhur-asra) in der Linken und dem “Bier(gott). dem Löser”
(Siras päsiru). in der Rechten. Der Basalt verkörperte dabei offenbar die Reinheit der festen Erde, die auf den
Erkrankten übergehen sollte, während dieser sich mit Wasser - verbunden mit der an Samas gerichteten Bitte
um endgültige Verurteilung seines Schädigers - über dessen Figürchen wusch und es auf diese Weise mit den
Unheilsstoffen ‘infizierte’, die zuvor von ihm ausgegangen waren (Zu einem ganz ähnlichen Ritus, bei dem ein
steinerner Mörser (ursu) die Stelle des “Steins aus dem Gebirge” einnahm, siehe S. M. Maul. BaF 18. 97 und 499.
Z. 10-14).
Zu dem hier vorgeschriebenen Mundwaschungsritual siehe auch Text Nr. 46-47. 50-53. Es ist nicht
unwahrscheinlich, daß auch in dem hier kommentierten Abschnitt des Handlungsablaufs vorgesehen war. das
Wasser, mit dem der Patient seinen Mund ausspülte, über das bzw. die Bann-Figürchen auszuspucken.
20”-21” Durch die bis zu diesem Punkt vollzogene Heilbehandlung war die pathogene Kraft des Banns gebrochen, der
Bann von dem Erkrankten genommen, auf das ihn darstellenden Figürchen zurückgeführt und darin gebannt.
Das als Braut ausgestattete Abbild des nunmehr kraftlosen, im Rahmen eines rituellen Revisionsprozesses
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Unterschrift lautet: “Wortlaut der Beschwörung (zugehörig zu folgender Handlung): Rindfleisch. Hammelfleisch.
Fisch. Vogel. Bierwürze (billatu) guter (Qualität). Ziegenhaar. Wolle, rote Wolle. Teig. Ton (und) Eisenspäne
legst du auf kleine Brote. Mit Honig und Butterschmalz berührst du (den Patienten) (vgl. dazu oben Z. 9’) und
reibst ihn damit ab" (siehe W. Schramm. Compendium. 146. Z. 50-54).
Warum Kisir-Assur. der Schreiber des vorliegenden ‘Leitfadens’, in Z. 16” n"lda-"eäGESTUG statt der zu
erwartenden Pluralform mnda "eäGESTUG.MES schrieb, bleibt unklar.
17”—18” Der Wortlaut der hier vorgeschriebenen Beschwörung EN digir kalam-ma si sä-e-de. die - anders als das
Incipit nahelegt - weitgehend in akkadischer Sprache gehalten ist. ist aus Text Nr. 45 vollständig bekannt. Die dort
in den Zeilen 16 ’—18’ formulierten Handlungsanweisungen entsprechen sehr genau denen aus Z. 17”f Während
in dem hier kommentierten ‘Leitfaden’ die Graphie “EN 7-sü SID-m/” nicht hergibt, ob der Therapieleiter die
in der 1. Person Sg. formulierte Beschwörung stellvertretend für seinen Patienten oder ob der Kranke sie selbst
sprechen sollte, geht aus der Parallelstelle Text Nr. 45. 18’ (EN 7-sü tu-sam-na-\su) hervor, daß zumindest jener
Tradition zufolge der Patient den ihm vom Heiler vorgesprochenen Text zu wiederholen hatte (zu dieser Deutung
vonsumnü siehe S. M. Maul. BaF 18.68). Daher wurde auch hier EN 7-sü SID-nu als “Die Beschwörung rezitiert
er siebenmal” übersetzt.
Die zweizeilige Einleitung der sumerischen Beschwörung EN digir kalam-ma si sä-e-de ist auch aus einem
heilkundlichen Text aus Assur bekannt ist (BAM 174 [VAT 13761]. Rs. 18-19). Siehe dazu den Kommentar zu
Text Nr. 45. 1-2.
Zu der im Ritualgeschehen hier erneut im Mittelpunkt stehenden Verbrennung von Opfermehl, die mit der
litaneiartigen Bitte um Bannlösung verbunden wurde, siehe bereits oben Z. 17’-20’ und die zugehörigen
Kommentare sowie ferner Text Nr. 3. 63-64 und Text Nr. 38-39. 23”-28”. In dem ‘Leitfaden’ wurde nicht
eigens thematisiert, warum die zuvor nur vor den Patienten gestellte Kohlenpfanne (siehe oben Z. 17’) in dieser
Phase des Geschehens unmittelbar auf den Bauch des Kranken plaziert werden sollte. Der Grund hierfür mag
darin liegen, daß das in physischen Beschwerden kulminierende, von einem “Bann” verursachte Übel tatsächlich
im (Unter)bauch des zu Heilenden lokalisiert wurde und nun die mit der Bitte um Bannlösung verbundene
Verbrennung von Opfermehl in unmittelbarer Nähe zu dem physischen ‘Sitz’ des Übels durchgeführt werden
sollte, um so die Wirkung dieser Behandlung zu erhöhen. Der Umstand, daß man die nappatu genannte
Kohlenpfanne auf den Bauch eines Kranken stellen konnte, zeigt, daß diese einen Durchmesser von 30 cm wohl
kaum überschritten haben dürfte (hierzu siehe auch Text Nr. 4-10. 9 mit der Maßangabe von einer Elle).
Die im ‘Leitfaden’ nur in Z. 18” anzutreffende Anweisung, daß nunmehr das Feuer zu löschen sei. darf als
Hinweis dafür gelten, daß die Surpu-ähnlichen Verbrennungen in der hier besprochenen Heilbehandlung nun ein
endgültiges Ende fanden. Der Wortlaut des Gebetes EN nüh(u) Girru quräd(u), das der äsipu beim Löschen des
Feuers mit Bier zu sprechen hatte (vgl. die Parallelstelle aus Text Nr. 3. 65). ist aus Surpu. Tafel 5-6. 187-199
bekannt (siehe E. Reiner. Surpu. 35; vgl. auch den zugehörigen ‘Leitfaden’. LKA 91. Vs. 24 und Rs. Kol. II. 1’
[= E. Reiner. Surpu. 12]). Die Rezitation des Gebetes war auch in dem ilT ul Ide (“Mein Gott, ich weiß es nicht”)
genannten Heilverfahren vorgeschrieben (KAR 90. Rs. 9).
19” Nur aufgrund dieser Stelle haben wir Kenntnis von der Beschwörung EN udug-gin7 ki-in dü-a-bi. Ihr
Wortlaut ist noch unbekannt. Die Bedeutung des syllabisch geschriebenen ki-in bleibt ungewiß. Es könnte
hier für kig = sipru. “Arbeit” stehen. Die in Z. 19” beschriebenen, mit der Beschwörung verbundenen
Handlungen hingegen sind aus den Kontexten jener Rituale geläufig, die der Abwehr von Schadenzauber dienen
sollten (siehe T. Abusch. D. Schwemer. CMAwR 1. 126-127. Text 7.5; ebd.. 193-194. Text 7.8. Z. 18’—32’;
ebd.. 312. Text 8.5; ebd.. 390-391. Text 9.2; ebd.. 395-396. Text 9.3; vgl. auchD. Schwemer. Abwehrzauber und
Behexung. 54. Anm. 96; siehe ferner T. Abusch. Maqlü. 158. Z. 88’f. und 162. Z. 123’ [jeweils ‘Leitfaden’ zu
Maqlü}'. siehe auchD. W. Myhrman. PBS 1/1. Text Nr. 13. Z. 15 [bitrimki]). Den erhalten gebliebenen dicenda
und den zugehörigen Handlungsanweisungen kann man entnehmen, daß aban sadi. “Stein aus dem Gebirge”,
ein sehr geläufiges Epitheton für den Basaltstein (atbaru) ist. auf den (so wie auch in Z. 19” des ‘Leitfadens’
gesagt) deijenige. für den das Heilverfahren durchgeführt wurde, am frühen Morgen treten sollte, wenn die
Sonne aufging. Dabei hatte er Samas. dem Richter- und Sonnengott, gegenüberzutreten mit Lupine (tarmus)
im Mund, dem Zwanzig-trat-es-entgegen-Kraut (imhur-asra) in der Linken und dem “Bier(gott). dem Löser”
(Siras päsiru). in der Rechten. Der Basalt verkörperte dabei offenbar die Reinheit der festen Erde, die auf den
Erkrankten übergehen sollte, während dieser sich mit Wasser - verbunden mit der an Samas gerichteten Bitte
um endgültige Verurteilung seines Schädigers - über dessen Figürchen wusch und es auf diese Weise mit den
Unheilsstoffen ‘infizierte’, die zuvor von ihm ausgegangen waren (Zu einem ganz ähnlichen Ritus, bei dem ein
steinerner Mörser (ursu) die Stelle des “Steins aus dem Gebirge” einnahm, siehe S. M. Maul. BaF 18. 97 und 499.
Z. 10-14).
Zu dem hier vorgeschriebenen Mundwaschungsritual siehe auch Text Nr. 46-47. 50-53. Es ist nicht
unwahrscheinlich, daß auch in dem hier kommentierten Abschnitt des Handlungsablaufs vorgesehen war. das
Wasser, mit dem der Patient seinen Mund ausspülte, über das bzw. die Bann-Figürchen auszuspucken.
20”-21” Durch die bis zu diesem Punkt vollzogene Heilbehandlung war die pathogene Kraft des Banns gebrochen, der
Bann von dem Erkrankten genommen, auf das ihn darstellenden Figürchen zurückgeführt und darin gebannt.
Das als Braut ausgestattete Abbild des nunmehr kraftlosen, im Rahmen eines rituellen Revisionsprozesses