Nr. 57
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Rs. 2’
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16’
17’
18’
19’
20’
Bemerkungen:
Vs. 2-5 Siehe für diese Zeilen das Kollationsergebnis auf S. 468.
3 Die Reste des in dieser Zeile erhaltenen Zeichens KÜR hat E. Ebeling fälschlicherweise für einen Strich gehalten (siehe
KAR 437).
9-10 Zur Ergänzung der Apodose siehe VAT 9934 (Nr. 1) iii 15-16. Die beiden nachgeordneten Omenapodosen sind recht unein-
deutig formuliert worden, da die Wendung iTtu sakänu „siegen“ sonst meist mit c//(UGU) „über“ eingeleitet wird, siehe etwa
VAT 10914 (Nr. 29) Vs. 7’ und VAT 8710 (Nr. 60, KAR 422) Rs. 32. Die Zeichen li ku ti in Z. 10 erscheinen im Kontext
nicht sinnvoll deutbar. Aufgrund der vorhergehenden Apodose ist zu erwarten, daß hier iTtu „Sieg“ erscheint, weshalb die
Stelle emendiert wurde.
15-16 Eine andere Auffassung der Apodose wird in CAD L 130a vertreten, da dort statt IGI ni-tu rein syllabisch lem-ne-tu „Böses“
gelesen wird. Dies wurde aber weder in CAD L 74a noch in CAD N/II 300b aufgenommen, die beide die korrekte Deutung
bieten.
20-21 Hier wird die ältere Form des Zeichens DAG verwendet, siehe dazu R. Borger, ABZ 119 und ders., MesZL 123f.
Rs. 6’ Die Deutung des zweiten Teils der Apodose bleibt unsicher, insbesondere die genaue Lesung von EGIR MUF ist unklar, und
statt KUR NU sä-tü, das jedoch auch in AO 7264 [Nr. 31] Vs. 19 vorliegen könnte, hätte man das in ähnlichen Apodosen
(VAT 9934 [Nr. 1] i 30, VAT 10428 [Nr. 36, KAR 453] Rs. 7’) erscheinende KURNU//« su-a-tü/\JR5-tü erwartet.
8’ Siehe das Kollationsergebnis auf S. 468.
11’ Für eine ähnliche Apodose siehe J. Nougayrol, RA 40 (1945-46) 90:26 mit S. 94.
12’ Die Protase erscheint auch in VAT 10100 (Nr. 70) Vs. 55b. Die Lesung us-pär(a)-qad in AHw 735a für die Verbalform
der Apodose und die Annahme eines Belegs für den S-Stamm von naparqudu wurde schon in CAD N/I 283 zurückgewie-
sen, siehe auch R. Borger, MesZL 331 zu 438 DAG und 367 zu 567 SU.
15’ Vgl. CAD Q 292b und AHw 913a zur Emendation zu qu-bu-rat l.
16’ Der erste Teil der Apodose bleibt mir unklar.
19’ Die Ergänzung der Apodose ist unsicher. Das nach SUHUS.ÄM erhaltene Zeichen kann aber weder NU noch GI sein, so daß
die übliche Wendung SUHUS.ÄM (NU) GI.NA hier nicht vorliegt.
20’ Die Stichzeile ist hier ungewöhnlicherweise mit dem Fingemagel fast vollständig weggedrückt worden. Vgl. zu EGIR BI
VAT 10115 (Nr. 43,KAR 446) Rs. ll’.
[.der Feind] wird deine [Niederlage] bewirken.
[.] ... ein Kranker wird genesen.
[.] ... ein Kranker [wird sterben].
[.]: ... wird es im Haus des Mannes geben ... [.].
[.]: Eine Erkrankung der Frau und [.].
[.]: Ein Herr wird befördert, eine Stadt des Königs wird ihre Herren [ ... ].
[.]: Die Feindesstadt wird ihre Herren ... [ ... ].
[.: Dem Fürsten] werden sich seine erzürnten [Götte]r wieder zuwenden, und nach ? dem Jahr ? wird er ein
Land, das ihm nicht gehört, erobern.
[.] sein [ ... ] baut, diese Ehefrau wird sein Haus erweitern und [ ... ].
[.]: Die Stadtältesten werden dem Feind schreiben, oder sie werden die Festung ... [ ... ] übergeben.
[.ba]ut, diese Ehefrau wird jemand anderes heiraten.
[.]....£ Wenn der Griff ? des mittleren Lungenfingers sich umdreht: dito.
[.t: Wenn] der mittlere Lungenfinger auf der rechten Seite bedeckt ist: Der Feind wird meine Stellungen
einnehmen.
[.t: Wenn] der mittlere Lungenfinger auf dem Rücken liegt: Diesen Mann wird seine Ehefrau umbringen
lassen.
[.] ... : Deine Grenzstadt, die gegen dich revoltierte, wird zu dir zurückkehren.
[.] ... : Meine Grenzstadt wird zum Feind überlaufen.
[.]. t: Wenn der Griff ? des mittleren Lungenfingers zur linken Seite hin zusammengerollt ist: Das Feindesland
wird sich in der Festung versammeln.
[.].: Für die Schlacht (bedeutet es) ein nanmurtu-Ereignis.
[.]: Die Disziplin meines Heeres wird nicht fest sein.
[.]: Die Disziplin meines Heeres wird nicht fest sein.
[.]: Ein Fundament, ein fried[voller Wohnsitz ?],
[.] (kommt) nach ihr [(.)].
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Vs. 2-5 Siehe für diese Zeilen das Kollationsergebnis auf S. 468.
3 Die Reste des in dieser Zeile erhaltenen Zeichens KÜR hat E. Ebeling fälschlicherweise für einen Strich gehalten (siehe
KAR 437).
9-10 Zur Ergänzung der Apodose siehe VAT 9934 (Nr. 1) iii 15-16. Die beiden nachgeordneten Omenapodosen sind recht unein-
deutig formuliert worden, da die Wendung iTtu sakänu „siegen“ sonst meist mit c//(UGU) „über“ eingeleitet wird, siehe etwa
VAT 10914 (Nr. 29) Vs. 7’ und VAT 8710 (Nr. 60, KAR 422) Rs. 32. Die Zeichen li ku ti in Z. 10 erscheinen im Kontext
nicht sinnvoll deutbar. Aufgrund der vorhergehenden Apodose ist zu erwarten, daß hier iTtu „Sieg“ erscheint, weshalb die
Stelle emendiert wurde.
15-16 Eine andere Auffassung der Apodose wird in CAD L 130a vertreten, da dort statt IGI ni-tu rein syllabisch lem-ne-tu „Böses“
gelesen wird. Dies wurde aber weder in CAD L 74a noch in CAD N/II 300b aufgenommen, die beide die korrekte Deutung
bieten.
20-21 Hier wird die ältere Form des Zeichens DAG verwendet, siehe dazu R. Borger, ABZ 119 und ders., MesZL 123f.
Rs. 6’ Die Deutung des zweiten Teils der Apodose bleibt unsicher, insbesondere die genaue Lesung von EGIR MUF ist unklar, und
statt KUR NU sä-tü, das jedoch auch in AO 7264 [Nr. 31] Vs. 19 vorliegen könnte, hätte man das in ähnlichen Apodosen
(VAT 9934 [Nr. 1] i 30, VAT 10428 [Nr. 36, KAR 453] Rs. 7’) erscheinende KURNU//« su-a-tü/\JR5-tü erwartet.
8’ Siehe das Kollationsergebnis auf S. 468.
11’ Für eine ähnliche Apodose siehe J. Nougayrol, RA 40 (1945-46) 90:26 mit S. 94.
12’ Die Protase erscheint auch in VAT 10100 (Nr. 70) Vs. 55b. Die Lesung us-pär(a)-qad in AHw 735a für die Verbalform
der Apodose und die Annahme eines Belegs für den S-Stamm von naparqudu wurde schon in CAD N/I 283 zurückgewie-
sen, siehe auch R. Borger, MesZL 331 zu 438 DAG und 367 zu 567 SU.
15’ Vgl. CAD Q 292b und AHw 913a zur Emendation zu qu-bu-rat l.
16’ Der erste Teil der Apodose bleibt mir unklar.
19’ Die Ergänzung der Apodose ist unsicher. Das nach SUHUS.ÄM erhaltene Zeichen kann aber weder NU noch GI sein, so daß
die übliche Wendung SUHUS.ÄM (NU) GI.NA hier nicht vorliegt.
20’ Die Stichzeile ist hier ungewöhnlicherweise mit dem Fingemagel fast vollständig weggedrückt worden. Vgl. zu EGIR BI
VAT 10115 (Nr. 43,KAR 446) Rs. ll’.
[.der Feind] wird deine [Niederlage] bewirken.
[.] ... ein Kranker wird genesen.
[.] ... ein Kranker [wird sterben].
[.]: ... wird es im Haus des Mannes geben ... [.].
[.]: Eine Erkrankung der Frau und [.].
[.]: Ein Herr wird befördert, eine Stadt des Königs wird ihre Herren [ ... ].
[.]: Die Feindesstadt wird ihre Herren ... [ ... ].
[.: Dem Fürsten] werden sich seine erzürnten [Götte]r wieder zuwenden, und nach ? dem Jahr ? wird er ein
Land, das ihm nicht gehört, erobern.
[.] sein [ ... ] baut, diese Ehefrau wird sein Haus erweitern und [ ... ].
[.]: Die Stadtältesten werden dem Feind schreiben, oder sie werden die Festung ... [ ... ] übergeben.
[.ba]ut, diese Ehefrau wird jemand anderes heiraten.
[.]....£ Wenn der Griff ? des mittleren Lungenfingers sich umdreht: dito.
[.t: Wenn] der mittlere Lungenfinger auf der rechten Seite bedeckt ist: Der Feind wird meine Stellungen
einnehmen.
[.t: Wenn] der mittlere Lungenfinger auf dem Rücken liegt: Diesen Mann wird seine Ehefrau umbringen
lassen.
[.] ... : Deine Grenzstadt, die gegen dich revoltierte, wird zu dir zurückkehren.
[.] ... : Meine Grenzstadt wird zum Feind überlaufen.
[.]. t: Wenn der Griff ? des mittleren Lungenfingers zur linken Seite hin zusammengerollt ist: Das Feindesland
wird sich in der Festung versammeln.
[.].: Für die Schlacht (bedeutet es) ein nanmurtu-Ereignis.
[.]: Die Disziplin meines Heeres wird nicht fest sein.
[.]: Die Disziplin meines Heeres wird nicht fest sein.
[.]: Ein Fundament, ein fried[voller Wohnsitz ?],
[.] (kommt) nach ihr [(.)].