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R. H. Goldschmidt:
musikalischen Instrumentes oder durch die Farben eines Land-
schaftsbildes. Es wirken aber musikalische Darbietungen rein als
solche, gleichsam „unmittelbar“ auf das künstlerische Erleben,
ohne daß Gedanken über Gegenstände oder Gegenstands-Bezogen-
heiten bewußt zu werden brauchen; während Landschaftsbilder
mit ihrer Gegenständlichkeit einem Betrachter Gegenstands-
Beziehungen aufdrängen und unter deren Wirkung oder Mit-
wirkung, also gleichsam „mittelbar“, zwar nicht als Abbilder, aber
eben durch deren ästhetische Gestaltung künstlerisch wirken.
Nach Mendelssohn steht in Frage, ob Farben nur derart „mit-
telbar“, oder auch „unmittelbar“, rein als solche künstlerisch wirken
können ? Darf nur an eine „mittelbare“ Beziehung zum mensch-
lichen GemütsJeben gedacht werden, wenn von „heller“ Freude
oder von „düsterer“ Schwermut geredet wird, weil etwa zwischen
der emotionalen und der optischen Komponente eine gemeinsame
Bezogenheit, nämlich eine Verwandtschaft der Eindringlichkeit,
der Reihenlage oder eines anderen supersensualen Faktors besteht ?
(im Sinne von Argelander, nach 7. ?) Beschränkt sich überhaupt
eine „unmittelbare“ Erweckung menschlicher Gemütsbewegungen,
und beschränkt sich deren „unmittelbare“ künstlerische Wieder-
erweckung auf diejenigen Sinneseindrücke, die ihrerseits als der
Ausdruck menschlicher Gemütsbewegungen entstanden sind, als
Ausdrucksbewegung, als Pantomimik oder als Klang der mensch-
lichen Stimme, etwa als Tanz oder als Gesang? Oder gilt diese
Beschränkung im strengen Sinne nur für den ersten Ursprung
künstlerischen Erlebens, während mit fortschreitender Kunst-
entwickelung weiter und weitergreifend auch andere Elemente ein
Kunstwerk gestalten oder mitgestalten, beispielsweise außer oder
statt der Klänge der menschlichen Stimme mannigfaltige und
immer wieder andere Klänge musikalischer Instrumente ? Ist eine
analog fortschreitende Kunstentwicklung etwa auch in dem Sinne
denkbar, daß außer oder statt der Tänze, der Bewegungen mensch-
licher Glieder mit oder ohne rhythmisch-musikalische Begleitung,
Bewegungen farbiger Gewänder u. a. m., sowie schließlich auch
„Färbwandelspiele“ (nach 1.—3.) zur Darbietung gelangen ? Ist
es dann (selbst nach Beibehaltung der, im Hinblick auf tatsächlich
zu beobachtende Übergänge, vielleicht unzulässig scharfen Unter-
scheidung eines „unmittelbaren“ und eines „mittelbaren“ Ein-
drucks) denkbar, daß die Farben als Elemente des Bewegtseins
an dessen „unmittelbarer“ Wirkung auf das künstlerische Erleben
R. H. Goldschmidt:
musikalischen Instrumentes oder durch die Farben eines Land-
schaftsbildes. Es wirken aber musikalische Darbietungen rein als
solche, gleichsam „unmittelbar“ auf das künstlerische Erleben,
ohne daß Gedanken über Gegenstände oder Gegenstands-Bezogen-
heiten bewußt zu werden brauchen; während Landschaftsbilder
mit ihrer Gegenständlichkeit einem Betrachter Gegenstands-
Beziehungen aufdrängen und unter deren Wirkung oder Mit-
wirkung, also gleichsam „mittelbar“, zwar nicht als Abbilder, aber
eben durch deren ästhetische Gestaltung künstlerisch wirken.
Nach Mendelssohn steht in Frage, ob Farben nur derart „mit-
telbar“, oder auch „unmittelbar“, rein als solche künstlerisch wirken
können ? Darf nur an eine „mittelbare“ Beziehung zum mensch-
lichen GemütsJeben gedacht werden, wenn von „heller“ Freude
oder von „düsterer“ Schwermut geredet wird, weil etwa zwischen
der emotionalen und der optischen Komponente eine gemeinsame
Bezogenheit, nämlich eine Verwandtschaft der Eindringlichkeit,
der Reihenlage oder eines anderen supersensualen Faktors besteht ?
(im Sinne von Argelander, nach 7. ?) Beschränkt sich überhaupt
eine „unmittelbare“ Erweckung menschlicher Gemütsbewegungen,
und beschränkt sich deren „unmittelbare“ künstlerische Wieder-
erweckung auf diejenigen Sinneseindrücke, die ihrerseits als der
Ausdruck menschlicher Gemütsbewegungen entstanden sind, als
Ausdrucksbewegung, als Pantomimik oder als Klang der mensch-
lichen Stimme, etwa als Tanz oder als Gesang? Oder gilt diese
Beschränkung im strengen Sinne nur für den ersten Ursprung
künstlerischen Erlebens, während mit fortschreitender Kunst-
entwickelung weiter und weitergreifend auch andere Elemente ein
Kunstwerk gestalten oder mitgestalten, beispielsweise außer oder
statt der Klänge der menschlichen Stimme mannigfaltige und
immer wieder andere Klänge musikalischer Instrumente ? Ist eine
analog fortschreitende Kunstentwicklung etwa auch in dem Sinne
denkbar, daß außer oder statt der Tänze, der Bewegungen mensch-
licher Glieder mit oder ohne rhythmisch-musikalische Begleitung,
Bewegungen farbiger Gewänder u. a. m., sowie schließlich auch
„Färbwandelspiele“ (nach 1.—3.) zur Darbietung gelangen ? Ist
es dann (selbst nach Beibehaltung der, im Hinblick auf tatsächlich
zu beobachtende Übergänge, vielleicht unzulässig scharfen Unter-
scheidung eines „unmittelbaren“ und eines „mittelbaren“ Ein-
drucks) denkbar, daß die Farben als Elemente des Bewegtseins
an dessen „unmittelbarer“ Wirkung auf das künstlerische Erleben