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Raible, Wolfgang; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Editor]; Heger, Klaus [Honoree]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1992, 2. Abhandlung): Junktion: eine Dimension der Sprache und ihre Realisierungsformen zwischen Aggregation und Integration ; vorgetragen am 4. Juli 1987 ; Klaus Heger zum 22.6.1992 — Heidelberg: Winter, 1992

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https://doi.org/10.11588/diglit.48166#0043
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II. Die außereinzelsprachliche Perspektive

41

mit
- Lo medecin qu‘ arriba.
(„Le médecin arrive.“ - Pilawa, S. 73.)
Sätze wie die beiden obigen Beispiele ohne Enunziativ situieren, sie set-
zen („thetisch“) etwas und schaffen damit erst die Voraussetzung für
Nachfolgendes, ohne selbst Folge zu sein.
Dieses System der Enunziative ist im Hauptsatz inzwischen weitgehend
grammatikalisiert. Es ist nicht mehr an die genaue Übereinstimmung
von Partizipanten gebunden und hat eine zusätzliche modale Kompo-
nente. Wie in den anderen romanischen Sprachen ist ein finites Verb im
Gaskognischen assertiert, d.h, der Sprecher drückt aus, ob er die „kom-
munikative Regreßpflicht“25 für das Gesagte übernimmt (und damit die
Voraussetzung dafür schafft, daß man ihm widersprechen kann) oder
nicht. Die Enunziative modulieren nun zusätzlich die affirmative Spiel-
art der Assertion: Enunziative und Negation des Verbs schließen sich in
aller Regel aus26. Die „Normalform“ des Enunziativs im Hauptsatz ist
que. Die Enunziative ja und be unterstreichen die Assertion noch stär-
ker, e schwächt sie ab.
Der modale Aspekt der durch Koaleszenz von Sachverhaltsdarstel-
lungen entstandenen Enunziative wird besonders deutlich in Kompletiv-
sätzen. In den romanischen Sprachen führt hier der Konjunktiv als Si-
gnal der Unterordnung und zugleich als Modus der eingeschränkten
kommunikativen Regreßpflicht zu „regelmäßigen Ausnahmen“: Statt
des unterordnenden Konjunktivs finden wir in Objekt- und Subjekt-
Sätzen dort den Indikativ, wo das Verb des Hauptsatzes durch seine
Semantik deutlich macht, daß der Sprecher die Regreßpflicht über-
nimmt {ich behaupte, daß .. . mit Indikativ gegenüber ich behaupte
nicht, daß ... mit „normalem“ Konjunktiv)27. Dadurch wird ein moda-
ler Widerspruch zwischen der Semantik des Verbs im Hauptsatz und
dem Modus des untergeordneten Satzes vermieden. Im Gaskognischen
bedeutet nun das Enunziativ que im Objekt- oder Subjektsatz, daß der
Sprecher hinter der Information des Nebensatzes steht, während das
Enunziativ e das Gegenteil signalisiert. Das Fehlen des Enunziativs ver-
25 Vgl. Heger 1976, Kap. 6.1.
26 Zu (scheinbaren) Ausnahmen vgl. Pilawa (1990), S. 38.
27 Vgl. hierzu u.a. Raible (1983). Zur Genese dieser Form der Subordination vgl. Raible
(1992) [Festschrift zum 75. Geburtstag von Oswald Szemerényi].
 
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