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Raible, Wolfgang; Heidelberger Akademie der Wissenschaften / Philosophisch-Historische Klasse [Hrsg.]; Heger, Klaus [Gefeierte Pers.]
Sitzungsberichte der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse (1992, 2. Abhandlung): Junktion: eine Dimension der Sprache und ihre Realisierungsformen zwischen Aggregation und Integration ; vorgetragen am 4. Juli 1987 ; Klaus Heger zum 22.6.1992 — Heidelberg: Winter, 1992

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https://doi.org/10.11588/diglit.48166#0221
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V. Junktion, Mündlichkeit und Schriftlichkeit

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- John asked Bill to go.
Sie wird von einigen Kindern noch mit 10 Jahren nicht verstanden. Der
Grund liegt hier darin, daß ,ΒίΙΓ, der Zweit-Aktant der einbettenden
Sachverhaltsdarstellung, als Erst-Aktant der eingebetteten zu verstehen
ist. Ob in der eingebetteten Sachverhaltsdarstellung der Erst-Aktant der
einbettenden weitergilt oder nicht, wird nicht durch spezielle syntakti-
sche Signale, also syntaktische Sicherheitsnetze, deutlich gemacht. Der
Rezipient ist darauf angewiesen, dies selbst aus der Semantik des Verbs
der einbettenden Sachverhaltsdarstellung abzuleiten.
Der Vergleich zwischen he knew that John was going to win the race
mit John asked Bill to go soll Anlaß zu drei abschließenden Bemerkun-
gen sein. Er zeigt erstens, daß weniger integrative Techniken der Junk-
tion leichter verständlich sein können und daß zur Signalisierung einer
Junktion syntaktische Sicherheitsnetze gute Dienste leisten. So wird er-
neut verständlich, weshalb Bernard H. Bichakijan (1988:128-135) die
These vertreten kann, Subordination sei, diachronisch gesehen, in den
indogermanischen Sprachen aus der Korrelation entstanden, also aus
einer der Formen der Koaleszenz. Korrelative Techniken setzen eindeu-
tige syntaktische Bezüge. Man denke an den oben zitierten Passus aus
einem Rechtstext von 860, wo sich folgende Beispiele finden: „. . . qui
contra me sic fecerunt, sicut scitis . . oder . et sic ibi vivant, sicut
Christiani in Christiano regno vivere debent“; oder man denke an die
Gepflogenheit der Verfasser von frühen lateinischen Texten, insbeson-
dere von Rechtstexten, im Relativsatz nach dem Relativpronomen das
Bezugsnomen zu wiederholen („.. . exemplum, quo exemplo . . .“). Mit
einem Beispiel aus der Lex agraria 4:
- quei ager publicus . . . fuit, extra eum agrum . . ,40
Die zweite Bemerkung relativiert die erste. In dem für die getesteten
kindlichen Probanden besonders schwierigen Fall John asked Bill to go
wird der Zweit-Aktant der einbettenden zum Erst-Aktanten der einge-
betteten Sachverhaltsdarstellung. Dies kann nicht prinzipiell eine son-
4U Vgl. Hofmann/Szantyr 1972:563: „Diese der Deutlichkeit dienenden und daher im Ku-
rialstil oft ebenso wie in der literarisch anspruchslosen Erzählung lästig gehäuften Struk-
turen finden sich im Altlatein bei den Szenikern, Cato und auf Inschriften.“ Im Sinne
von Lehmann (1984:237-240) ist dies die „Wiederholung des Nukleus“, die in allen von
ihm beschriebenen Relativsatztypen vorkomme, vorzugsweise in vorangestellten Rela-
tivsätzen.
 
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