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CONFESSIO TETRAPOLITANA
der ursprünglichen Konzeption, der sich wohl nicht zuletzt unter dem
Einfluß der Augustana vollzogen hat, jetzt zum erstenmal klar zu sehen 2 ?.
Einen Tag nach dem eben zitierten Brief konnten die Gesandten bereits
über die Anordnung der neuen Schrift nach Straßburg berichten, ins-
besondere stand jetzt fest, daß sie mit der Forderung nach einem Konzil
abschließen sollte? 0 , daß also das Grundmotiv aller bisherigen Entwürfe
von Sturms Konzept an auch in dem Bekenntnis angeschlagen werden
sollte.
In diesem Brief vom 28. 6., in dem sogar schon die bevorstehende
Fertigstellung des Bekenntnisses angekündigt wurde, konnten die Ge-
sandten auch mitteilen, sie seien »der zuversicht, es werden sich etlich
von stetten unserm ingeben underschriben«? 1 . Tatsächlich hatten mehrere
der in der Gestaltung der neuen kirchlichen Verhältnisse mit Straßburg
verbundenen oberdeutschen Schwesterstädte eigene R.echtfertigungs-
schriften auf den Reichstag mitgebracht. Am bekanntesten ist das
schöne, abgewogen-sachliche Konstanzer Bekenntnis Ambrosius Bia-
rers? 2 . Derselbe Blarer hatte auch für die Stadt Memmingen eine Ver-
teidigungsschrift verfaßt, die sogar eben damals gedruckt wurdeW Auch
die, Straßburg allerdings weniger nahestehende, Stadt Ulm war mit einer
kurzen Erklärung über ihre Teilnahme an der Protestation von 1529
versehen? 4 . Doch hatte für diese Städte wie für Straßburg der Verlauf
des Reichstags die früheren Schriftstücke wertlos gemacht, und die
gemeinsame Gefahr, in der die »Zwinglianer« standen, mußte ein ge-
meinsames Vorgehen, wie es auch die Lutheraner praktizierten, nahe-
legen. So haben sich Straßburg und Konstanz wohl rasch grundsätzlich
verständigt. Der Memminger Gesandte Hans Ehinger schrieb schon am
26. 6. so, als ob das oberdeutsche Bekenntnis von Straßburg und
Konstanz gemeinsam verfaßt würde, und er kündigte an, auch Lindau
werde wohl beitreten, vielleicht auch Kempten, Isny und andere. Seinem
eigenen Rat legte er denselben Schritt nahe? 5 . Am 30. Juni luden dann,
29. Diese Abhängigkeit von der CA wird allerdings, wie mir scheint, bei Gussmann
übertrieben; er schreibt zum Beispiel, die Tetrapolitana sei »nicht geworden, sondern
gemacht, das heißt: unter der beherrschenden Einwirkung des Fürstenbekenntnisses
entworfen und ausgearbeitet« (I,i, S. 43). Vergleicht man die beiden Bekenntnisse
jedoch im einzelnen, so wird die eigene Prägung der CT in jedem Artikel deutlich.
30. Pol. Cor. I, Nr. 751.
31. Ebd.
32. Veröffentlicht von J. Ficker in: Theol. Abhandlungen. Festgabe für H. J. Holtz-
mann, 1902, S. 245-249.
33. Titel bei Moeller, S. 280, Nr. 39. Dort auch weitere Literatur.
34. Abgedruckt bei Gussmann I,i, S. 322t. Über die Ulmer Haltung im Weiteren
vgl. vor allem H. Steck: Die Reichsstadt Ulm und der Augsburger Reichstag ... 1530
(Diss. Tübingen, masch., 1926), S. 39ff.
35. Dobel IV, S. 33. Von Beratschlagungen der protestierenden Städteumden 26. 6.
CONFESSIO TETRAPOLITANA
der ursprünglichen Konzeption, der sich wohl nicht zuletzt unter dem
Einfluß der Augustana vollzogen hat, jetzt zum erstenmal klar zu sehen 2 ?.
Einen Tag nach dem eben zitierten Brief konnten die Gesandten bereits
über die Anordnung der neuen Schrift nach Straßburg berichten, ins-
besondere stand jetzt fest, daß sie mit der Forderung nach einem Konzil
abschließen sollte? 0 , daß also das Grundmotiv aller bisherigen Entwürfe
von Sturms Konzept an auch in dem Bekenntnis angeschlagen werden
sollte.
In diesem Brief vom 28. 6., in dem sogar schon die bevorstehende
Fertigstellung des Bekenntnisses angekündigt wurde, konnten die Ge-
sandten auch mitteilen, sie seien »der zuversicht, es werden sich etlich
von stetten unserm ingeben underschriben«? 1 . Tatsächlich hatten mehrere
der in der Gestaltung der neuen kirchlichen Verhältnisse mit Straßburg
verbundenen oberdeutschen Schwesterstädte eigene R.echtfertigungs-
schriften auf den Reichstag mitgebracht. Am bekanntesten ist das
schöne, abgewogen-sachliche Konstanzer Bekenntnis Ambrosius Bia-
rers? 2 . Derselbe Blarer hatte auch für die Stadt Memmingen eine Ver-
teidigungsschrift verfaßt, die sogar eben damals gedruckt wurdeW Auch
die, Straßburg allerdings weniger nahestehende, Stadt Ulm war mit einer
kurzen Erklärung über ihre Teilnahme an der Protestation von 1529
versehen? 4 . Doch hatte für diese Städte wie für Straßburg der Verlauf
des Reichstags die früheren Schriftstücke wertlos gemacht, und die
gemeinsame Gefahr, in der die »Zwinglianer« standen, mußte ein ge-
meinsames Vorgehen, wie es auch die Lutheraner praktizierten, nahe-
legen. So haben sich Straßburg und Konstanz wohl rasch grundsätzlich
verständigt. Der Memminger Gesandte Hans Ehinger schrieb schon am
26. 6. so, als ob das oberdeutsche Bekenntnis von Straßburg und
Konstanz gemeinsam verfaßt würde, und er kündigte an, auch Lindau
werde wohl beitreten, vielleicht auch Kempten, Isny und andere. Seinem
eigenen Rat legte er denselben Schritt nahe? 5 . Am 30. Juni luden dann,
29. Diese Abhängigkeit von der CA wird allerdings, wie mir scheint, bei Gussmann
übertrieben; er schreibt zum Beispiel, die Tetrapolitana sei »nicht geworden, sondern
gemacht, das heißt: unter der beherrschenden Einwirkung des Fürstenbekenntnisses
entworfen und ausgearbeitet« (I,i, S. 43). Vergleicht man die beiden Bekenntnisse
jedoch im einzelnen, so wird die eigene Prägung der CT in jedem Artikel deutlich.
30. Pol. Cor. I, Nr. 751.
31. Ebd.
32. Veröffentlicht von J. Ficker in: Theol. Abhandlungen. Festgabe für H. J. Holtz-
mann, 1902, S. 245-249.
33. Titel bei Moeller, S. 280, Nr. 39. Dort auch weitere Literatur.
34. Abgedruckt bei Gussmann I,i, S. 322t. Über die Ulmer Haltung im Weiteren
vgl. vor allem H. Steck: Die Reichsstadt Ulm und der Augsburger Reichstag ... 1530
(Diss. Tübingen, masch., 1926), S. 39ff.
35. Dobel IV, S. 33. Von Beratschlagungen der protestierenden Städteumden 26. 6.