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CONFESSIO TETRAPOLITANA
in seinem letzten Stadium vorgelegen haben muß, da der lateinische
Druck von 1531 diesen Text bietet.
Der Text der lateinischen Handschrift weicht insbesondere in einer
Hinsicht einschneidend von dem deutschen Text ab: Ihm fehlen zwei
Artikel, der 20. und der 23. Alle mir bekannten lateinischen Abschriften
haben denselben Fehler. Er war aber nicht beabsichtigt und ist Bucer
selbst nicht bewußt gewesen, wie seine Bemerkung in der Apologie 8 *
beweist. Ob die eben postulierte Vorlage des lateinischen Drucks von
1531 die beiden Artikel enthielt, ist nicht sicher zu beweisen, aber doch
sehr wahrscheinlich. Jedenfalls ist der Druck selbst vollständig. Ganz
offensichtlich ist hieraus zu erkennen, mit welcher Eile die Fertigstellung
des Bekenntnisses in Augsburg betrieben wurde.
Der Abstand von der Originalhandschrift zu diesem ersten Druck (im
folgenden: a) ist im Fall des lateinischen Texts noch wesentlich größer
als im Fall des deutschen. Es gibt wohl keine Seite, auf der Bucer die
frühere Fassung nicht korrigiert hat. Teilweise (besonders in den Arti-
keln 4 und 5 und in der Peroratio am Schluß) ist kaum ein Wort bei dem
andern geblieben. Die fehlenden Ardkel sind jetzt eingefügt. Aber es
hat sich in gewisser Weise auch die Stimmung gewandelt; es herrscht,
nach der Gründung des Schmalkaldischen Bunds und, für Bucer, nach
dem Sieg der Reformation in Ulm eine bestimmtere Festigkeit und ein
gleichmäßigeres Selbstbewußtsein; und im Vorwort (unten S. 194fr.) wie
in der lateinischen Fassung des Bekenntnisses selbst sprechen die Magi-
strate der vier Städte noch klarer und allgemeiner als zuvor ihre eigene
Verantwortung für die Reformation aus 8 ü Dieser lateinische Druck
erschien im September 1531, einen Monat nach dem deutschen, bei
Georg Ulricher in Straßburg. Man kann sagen, daß Bucer in ihm seine
Endredaktion der CT vorgelegt hat, und es ist offenbar, daß der lateinische
Drucktext neben dem Text der deutschen Wiener Handschrift den höch-
sten Wert unter allen Fassungen des oberdeutschen Bekenntnisses besitzt.
Dennoch legen wir, um den Leser nicht zu verwirren und die Paralleli-
tät der Texte deutlich machen zu können, auch unserer Ausgabe des
lateinischen Textes - jeweils auf den rechten Seiten in der zweiten
Spalte - nicht den Druck a, sondern die Handschrift A zugrunde, und
wir drucken sie bis auf Schreibfehlerkorrekturen unverändert ab. In den
Apparat sind die Varianten der wichtigsten handschriftlichen Kopien
84. Siehe unten S. 292.
85. Diese Änderung wurde mit vollem Bewußtsein eingeführt, wie die Notiz bei
Dacheux, Nr. 4941 zeigt. Eine genauere Gegenüberstellung der beiden lateinischen
Texte, als wir sie hier geben können, findet sich bei Ficker: Die Fassungen, S. 241 f.
Ferner Förstemann II, S. 42ff. - Daß die CT von der städtischen Obrigkeit »zu eigen
gemacht«, nicht aber »unmittelbar veranlaßt« sei (O. Weher, in: Hören u. Handeln,
Festschr. f. E. Wolf, 1962, S. 393f.), trifft nicht ganz zu.
CONFESSIO TETRAPOLITANA
in seinem letzten Stadium vorgelegen haben muß, da der lateinische
Druck von 1531 diesen Text bietet.
Der Text der lateinischen Handschrift weicht insbesondere in einer
Hinsicht einschneidend von dem deutschen Text ab: Ihm fehlen zwei
Artikel, der 20. und der 23. Alle mir bekannten lateinischen Abschriften
haben denselben Fehler. Er war aber nicht beabsichtigt und ist Bucer
selbst nicht bewußt gewesen, wie seine Bemerkung in der Apologie 8 *
beweist. Ob die eben postulierte Vorlage des lateinischen Drucks von
1531 die beiden Artikel enthielt, ist nicht sicher zu beweisen, aber doch
sehr wahrscheinlich. Jedenfalls ist der Druck selbst vollständig. Ganz
offensichtlich ist hieraus zu erkennen, mit welcher Eile die Fertigstellung
des Bekenntnisses in Augsburg betrieben wurde.
Der Abstand von der Originalhandschrift zu diesem ersten Druck (im
folgenden: a) ist im Fall des lateinischen Texts noch wesentlich größer
als im Fall des deutschen. Es gibt wohl keine Seite, auf der Bucer die
frühere Fassung nicht korrigiert hat. Teilweise (besonders in den Arti-
keln 4 und 5 und in der Peroratio am Schluß) ist kaum ein Wort bei dem
andern geblieben. Die fehlenden Ardkel sind jetzt eingefügt. Aber es
hat sich in gewisser Weise auch die Stimmung gewandelt; es herrscht,
nach der Gründung des Schmalkaldischen Bunds und, für Bucer, nach
dem Sieg der Reformation in Ulm eine bestimmtere Festigkeit und ein
gleichmäßigeres Selbstbewußtsein; und im Vorwort (unten S. 194fr.) wie
in der lateinischen Fassung des Bekenntnisses selbst sprechen die Magi-
strate der vier Städte noch klarer und allgemeiner als zuvor ihre eigene
Verantwortung für die Reformation aus 8 ü Dieser lateinische Druck
erschien im September 1531, einen Monat nach dem deutschen, bei
Georg Ulricher in Straßburg. Man kann sagen, daß Bucer in ihm seine
Endredaktion der CT vorgelegt hat, und es ist offenbar, daß der lateinische
Drucktext neben dem Text der deutschen Wiener Handschrift den höch-
sten Wert unter allen Fassungen des oberdeutschen Bekenntnisses besitzt.
Dennoch legen wir, um den Leser nicht zu verwirren und die Paralleli-
tät der Texte deutlich machen zu können, auch unserer Ausgabe des
lateinischen Textes - jeweils auf den rechten Seiten in der zweiten
Spalte - nicht den Druck a, sondern die Handschrift A zugrunde, und
wir drucken sie bis auf Schreibfehlerkorrekturen unverändert ab. In den
Apparat sind die Varianten der wichtigsten handschriftlichen Kopien
84. Siehe unten S. 292.
85. Diese Änderung wurde mit vollem Bewußtsein eingeführt, wie die Notiz bei
Dacheux, Nr. 4941 zeigt. Eine genauere Gegenüberstellung der beiden lateinischen
Texte, als wir sie hier geben können, findet sich bei Ficker: Die Fassungen, S. 241 f.
Ferner Förstemann II, S. 42ff. - Daß die CT von der städtischen Obrigkeit »zu eigen
gemacht«, nicht aber »unmittelbar veranlaßt« sei (O. Weher, in: Hören u. Handeln,
Festschr. f. E. Wolf, 1962, S. 393f.), trifft nicht ganz zu.