BERICHT AUSS DER HEYLIGEN GESCHRIFT
113
Möglicherweise ist der niederländische Täufer Cornelis Polderman aus Middel-
burg, der sich gerade in Straßburg aufhielt, ein Mittelsmann gewesen, denn in
seinem Gesuch an den Rat von Straßburg schreibt er: »auch wird in Westfalen,
in der stat Munster auff vreyem platz der grunt, der hie verdampt ist von den
gelerten, gepredigt fur worheit und geschriben in offenbar bekentnis«. Er beruft
sich dabei auf Rothmanns >Bekenntnis van beyden sacramenten, doepe und
aventmal<, das im November 1533 in Münster im Druck erschien17. Der Straß-
burger Rat ließ sich jedoch auf keine Verhandlungen ein, sondern wies Polder-
man aus18.
In diesem Zusammenhang hatte es sich herausgestellt, daß es notwendig war,
die Ergebnisse der Straßburger Synode von 153319 bekanntzumachen. Darum
ist auf Veranlassung des Rates von Münster der Prediger Brictius thon Noirde
beauftragt worden, Bucers Bericht >Handlung in dem offentlichen gesprech zu
Straßburg iungest in Synodo gehalten gegen Melchior Hoffman ...<20 ins Nieder-
deutsche zu übersetzen und in Münster drucken zu lassen.
Um dieselbe Zeit (November 1533) hatte Bucer eine Anfrage Rothmanns er-
halten, die leider verlorengegangen ist. Auf diesen Brief antwortete er mit dem
obengenannten offenen Sendschreiben >Quid de baptismate<21. Wie aus dem
Impressum zu ersehen ist, ist das Sendschreiben am 18.Dezember ausgedruckt
worden.
Bucer bezieht sich mehrfach auf den von Rothmann erhaltenen Brief, ohne ihn
mit Namen zu nennen. Er entnimmt dem Brief, daß Rothmann ein gebildeter
Mann sei (s.u.). Wenn er aber auch viele Kenntnisse besitze, so habe er doch zu
wenig Einblick in die Theologie. Offenbar kennt Bucer einzelne von Rothmanns
früheren Schriften22. Möglicherweise hatte er auch schon die Schrift >Van doepe
und nachtmaele<23 aus Münster erhalten. Jedenfalls nimmt er an, daß Rothmann
jetzt mit Melchior Hoffman übereinstimme24.
Bucer wußte sich also verpflichtet, in Münster einzugreifen. Freilich war es ihm
fraglich, ob er brieflich etwas ausrichten könne. Er hielt es für wirksamer, wenn
er sich persönlich dort einsetzen könnte, aber dazu hatte er keine Möglichkeit. Ob
er von dem Versuch des Landgrafen wußte, der seine Prediger Theodor Fabricius
und Peter Wirthemius nach Münster geschickt hatte und durch sie der schwärme-
rischen Richtung Rothmanns entgegenwirken lassen wollte, ist nicht zu belegen.
Vermutlich wußte er von diesem Unternehmen nichts, sonst wäre sein Aufruf:
»O quam opus nobis apostolis!« nicht zu verstehen25. Dieser Wunsch ist freilich
allgemein gefaßt und bezieht sich nicht nur auf Münster.
17. Vgl. SMTG I, S. 139-195.
18. Täuferakten 8,2, S.221.
19. In diesem Bd., S. 24ff.
20. Bibl. Nr. 40. In diesem Bd., S. 49 ff.
21. Vgl. Anm. 7.
22. Vgl. >Quid de baptismate<, SMTG I, S.47.
23. SMTG I, S. 139-195.
24. Vgl. >Quid de baptismate<, SMTG I, S.47.
25. Schieß I, S.443.
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Möglicherweise ist der niederländische Täufer Cornelis Polderman aus Middel-
burg, der sich gerade in Straßburg aufhielt, ein Mittelsmann gewesen, denn in
seinem Gesuch an den Rat von Straßburg schreibt er: »auch wird in Westfalen,
in der stat Munster auff vreyem platz der grunt, der hie verdampt ist von den
gelerten, gepredigt fur worheit und geschriben in offenbar bekentnis«. Er beruft
sich dabei auf Rothmanns >Bekenntnis van beyden sacramenten, doepe und
aventmal<, das im November 1533 in Münster im Druck erschien17. Der Straß-
burger Rat ließ sich jedoch auf keine Verhandlungen ein, sondern wies Polder-
man aus18.
In diesem Zusammenhang hatte es sich herausgestellt, daß es notwendig war,
die Ergebnisse der Straßburger Synode von 153319 bekanntzumachen. Darum
ist auf Veranlassung des Rates von Münster der Prediger Brictius thon Noirde
beauftragt worden, Bucers Bericht >Handlung in dem offentlichen gesprech zu
Straßburg iungest in Synodo gehalten gegen Melchior Hoffman ...<20 ins Nieder-
deutsche zu übersetzen und in Münster drucken zu lassen.
Um dieselbe Zeit (November 1533) hatte Bucer eine Anfrage Rothmanns er-
halten, die leider verlorengegangen ist. Auf diesen Brief antwortete er mit dem
obengenannten offenen Sendschreiben >Quid de baptismate<21. Wie aus dem
Impressum zu ersehen ist, ist das Sendschreiben am 18.Dezember ausgedruckt
worden.
Bucer bezieht sich mehrfach auf den von Rothmann erhaltenen Brief, ohne ihn
mit Namen zu nennen. Er entnimmt dem Brief, daß Rothmann ein gebildeter
Mann sei (s.u.). Wenn er aber auch viele Kenntnisse besitze, so habe er doch zu
wenig Einblick in die Theologie. Offenbar kennt Bucer einzelne von Rothmanns
früheren Schriften22. Möglicherweise hatte er auch schon die Schrift >Van doepe
und nachtmaele<23 aus Münster erhalten. Jedenfalls nimmt er an, daß Rothmann
jetzt mit Melchior Hoffman übereinstimme24.
Bucer wußte sich also verpflichtet, in Münster einzugreifen. Freilich war es ihm
fraglich, ob er brieflich etwas ausrichten könne. Er hielt es für wirksamer, wenn
er sich persönlich dort einsetzen könnte, aber dazu hatte er keine Möglichkeit. Ob
er von dem Versuch des Landgrafen wußte, der seine Prediger Theodor Fabricius
und Peter Wirthemius nach Münster geschickt hatte und durch sie der schwärme-
rischen Richtung Rothmanns entgegenwirken lassen wollte, ist nicht zu belegen.
Vermutlich wußte er von diesem Unternehmen nichts, sonst wäre sein Aufruf:
»O quam opus nobis apostolis!« nicht zu verstehen25. Dieser Wunsch ist freilich
allgemein gefaßt und bezieht sich nicht nur auf Münster.
17. Vgl. SMTG I, S. 139-195.
18. Täuferakten 8,2, S.221.
19. In diesem Bd., S. 24ff.
20. Bibl. Nr. 40. In diesem Bd., S. 49 ff.
21. Vgl. Anm. 7.
22. Vgl. >Quid de baptismate<, SMTG I, S.47.
23. SMTG I, S. 139-195.
24. Vgl. >Quid de baptismate<, SMTG I, S.47.
25. Schieß I, S.443.