BERICHT AUSS DER HEYLIGEN GESCHRIFT
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binnen sechs Wochen zu taufen seien. Täufer, die nicht Bürger waren, wurden
ausgewiesen.
In diesen Gedanken bewegte sich Bucer schon, als er die Schrift >An die zu
Münster< schrieb. Die im Jahre 1533 von ihm verfaßten Schriften müssen als
Vorarbeiten dazu angesehen werden37.
Der von Bucer veröffentlichte Synodalbericht38 befaßte sich nur mit Melchior
Hoffman. Von Schwenckfeld, den Täufern und Schwärmern ist darin kaum die
Rede. Vermutlich erschien dem Verfasser und den anderen Straßburger Predigern
damals die Auseinandersetzung mit Hoffman wichtiger als die mit anderen Täu-
fern und Spiritualisten. Bucer mußte bald darauf einsehen, daß Schwenckfeld ein
nicht weniger gefährlicher Gegner war. Im August 1533 schrieb er daher eine
besondere lateinische Schrift gegen Schwenckfeld, ohne sie allerdings in Druck39
zu geben. Vermutlich hat er damals schon die Absicht gehabt, diese in der Schrift
>Ad Monasterienses< zu verwenden oder gar näher auszuführen.
Bucer lag es daran, in unserer Schrift nicht nur den Straßburger Standpunkt in
der Sakramentsauffassung darzulegen. Er wollte seinerseits über das Marburger
Gutachten von 1533 hinausführen, das nach seiner Ansicht von Rothmann in der
>Wydder Andwurt< keinesfalls widerlegt war40. Bucer begründete aus der Schrift
die Auffassung vom Amt und von der Gemeinde und betonte die Notwendigkeit,
die Schrift richtig zu interpretieren, da die Münsterischen Täufer, wie er meinte,
am Sinn der Schrift vorübergingen und daher zu einer falschen Sakraments-
deutung gelangten.
Diese größere Schrift nach Münster hat Bucer offenkundig gleichzeitig mit dem
Sendschreiben gegen Rothmann geplant und zu schreiben begonnen. Als er
Bullinger am 30. November 1533 mitteilte41: »Monasterium tumultuatur misere,
cui consulimus magno labore«, ist bei »magnus labor« vermutlich schon ein grö-
ßeres Werk gemeint als der Sendbrief, den er selbst eine »epistola« nennt42.
Bucer hat auch diese Schrift in kurzer Zeit fertiggestellt. Um ihr größeren
Nachdruck zu geben, ließ er sie nicht in seinem eigenen Namen, sondern im
Namen aller Prediger von Straßburg ausgehen. Auf den 5. März 1534 ist die Vorrede
datiert und vermutlich am selben Tage von den Predigern unterschrieben worden.
Um diese Zeit muß das Manuskript fertig gewesen sein oder gar schon im Druck
vorgelegen haben, denn Anfang April kann Bucer das fertige Buch bereits an
seine Freunde versenden43.
Ambrosius Blarer merkte gleich, warum die Schrift »An die von Münster« dem
Augsburger Rat gewidmet wurde. Sie richtete sich auch gegen Schwenckfeld, der
37. S. diesen Bd., S. 43 ff. 259ff.
38. S. oben, S. 49ff.
39. Vgl. Corpus Schwenckfeldianorum 5, S.154.
40. Vgl. A.Corvinus: Acta, Handlungen usw. Wittenberg 1536. Bl.F2a. Vgl. SMTG I,
S. 133 ff.
41. TB 2, S.245.
42. Vgl. Schieß I, S.450.
43. Vgl. TB 7, S.74.
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binnen sechs Wochen zu taufen seien. Täufer, die nicht Bürger waren, wurden
ausgewiesen.
In diesen Gedanken bewegte sich Bucer schon, als er die Schrift >An die zu
Münster< schrieb. Die im Jahre 1533 von ihm verfaßten Schriften müssen als
Vorarbeiten dazu angesehen werden37.
Der von Bucer veröffentlichte Synodalbericht38 befaßte sich nur mit Melchior
Hoffman. Von Schwenckfeld, den Täufern und Schwärmern ist darin kaum die
Rede. Vermutlich erschien dem Verfasser und den anderen Straßburger Predigern
damals die Auseinandersetzung mit Hoffman wichtiger als die mit anderen Täu-
fern und Spiritualisten. Bucer mußte bald darauf einsehen, daß Schwenckfeld ein
nicht weniger gefährlicher Gegner war. Im August 1533 schrieb er daher eine
besondere lateinische Schrift gegen Schwenckfeld, ohne sie allerdings in Druck39
zu geben. Vermutlich hat er damals schon die Absicht gehabt, diese in der Schrift
>Ad Monasterienses< zu verwenden oder gar näher auszuführen.
Bucer lag es daran, in unserer Schrift nicht nur den Straßburger Standpunkt in
der Sakramentsauffassung darzulegen. Er wollte seinerseits über das Marburger
Gutachten von 1533 hinausführen, das nach seiner Ansicht von Rothmann in der
>Wydder Andwurt< keinesfalls widerlegt war40. Bucer begründete aus der Schrift
die Auffassung vom Amt und von der Gemeinde und betonte die Notwendigkeit,
die Schrift richtig zu interpretieren, da die Münsterischen Täufer, wie er meinte,
am Sinn der Schrift vorübergingen und daher zu einer falschen Sakraments-
deutung gelangten.
Diese größere Schrift nach Münster hat Bucer offenkundig gleichzeitig mit dem
Sendschreiben gegen Rothmann geplant und zu schreiben begonnen. Als er
Bullinger am 30. November 1533 mitteilte41: »Monasterium tumultuatur misere,
cui consulimus magno labore«, ist bei »magnus labor« vermutlich schon ein grö-
ßeres Werk gemeint als der Sendbrief, den er selbst eine »epistola« nennt42.
Bucer hat auch diese Schrift in kurzer Zeit fertiggestellt. Um ihr größeren
Nachdruck zu geben, ließ er sie nicht in seinem eigenen Namen, sondern im
Namen aller Prediger von Straßburg ausgehen. Auf den 5. März 1534 ist die Vorrede
datiert und vermutlich am selben Tage von den Predigern unterschrieben worden.
Um diese Zeit muß das Manuskript fertig gewesen sein oder gar schon im Druck
vorgelegen haben, denn Anfang April kann Bucer das fertige Buch bereits an
seine Freunde versenden43.
Ambrosius Blarer merkte gleich, warum die Schrift »An die von Münster« dem
Augsburger Rat gewidmet wurde. Sie richtete sich auch gegen Schwenckfeld, der
37. S. diesen Bd., S. 43 ff. 259ff.
38. S. oben, S. 49ff.
39. Vgl. Corpus Schwenckfeldianorum 5, S.154.
40. Vgl. A.Corvinus: Acta, Handlungen usw. Wittenberg 1536. Bl.F2a. Vgl. SMTG I,
S. 133 ff.
41. TB 2, S.245.
42. Vgl. Schieß I, S.450.
43. Vgl. TB 7, S.74.