Metadaten

Bucer, Martin; Stupperich, Robert [Editor]; Neuser, Wilhelm H. [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Strohm, Christoph [Editor]
Martin Bucers Deutsche Schriften (Band 5): Strassburg und Münster im Kampf um den rechten Glauben, 1532 - 1534 — Gütersloh, 1978

DOI Page / Citation link: 
https://doi.org/10.11588/diglit.29142#0120
License: Free access  - all rights reserved

DWork-Logo
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
116

IM KAMPF UM DEN RECHTEN GLAUBEN

nun sein Wesen in Augsburg trieb. Aber nicht nur in Straßburg und Konstanz,
auch in anderen Städten Oberdeutschlands war die Meinung verbreitet, daß
Schwenckfeld an den Vorgängen in Münster nicht ganz unschuldig sei. Nicht um-
sonst nennt ihn Martin Frecht in Ulm in einem Brief an A. Blarer »keinen
schlechten Münsterer«44.
Bucer selbst bekennt in einem Brief an Thomas und Margarete Blarer vom
25.Juli 1535, sich in dieser Schrift zu allen aktuellen kirchlichen Fragen geäußert
zu haben. Dabei wollte er bleiben: »in libro Monasteriensi et contra Abrincensem45
exposui fidem meam in omnibus, quae hodie praecipue nobis contravertuntur,
tam contra papistas quam contra anabaptistas et omnes erroneos. In his persisto.«46
Das Buch >Ad Monasterienses< hatte nicht geringe Wirkungen.
1. Nach außen: es machte der Obrigkeit deutlich, welche Folgen vom Täufertum
ausgingen. In seinem Brief an Joh.Schwebel vom 24.9.1534 schrieb Bucer:
»casus Monasterii certe nostris metum incussit«; die Folge war, daß Flüchtlinge
nicht mehr so leicht in Straßburg aufgenommen wurden wie bisher. Aber nicht
nur dieses: auch die Aufgabe der Obrigkeit in Fragen der Religion wurde hier
akut, zumal die Täufer die Forderung aufstellten, »dum volunt magistratum
alienum esse a cura religionis, functionem eius ex toto impiam faciunt«47. Diese
Ordnungen, über die die Synode beraten hatte, sollen jetzt strenger gehandhabt
werden.
2. Nach innen: Das Buch löste eine neue Erörterung über die Sakramente aus.
Leo Jud schrieb am 27.4.1534, es würde noch weitere Unterweisungen geben »de
ecclesiae ministerio, de administratione et virtute sacramentorum«48. Aber auch
Andreas Osiander schrieb, er selbst sei mit Bucers Auffassung zufrieden und viele
seiner Freunde seien davon überzeugt, »sententiam nostram (sc. Buceri) de Sacra-
mentis tolerabilem esse«49. Bucer selbst war sich dessen bewußt, daß seine Auf-
fassung vom Sakrament, wie er sie in diesem Buch vortrug, im lutherischen Sinne
gefaßt war (»pro Lutheranis contra haereticos Monasterienses«)50. In seinem Buche
hatte er auszusprechen versucht, was dem Volke über das Abendmahl gesagt
werden müsse. Auch aus Konstanz hörte er Zustimmung; nur beschwerte ihn die
letzte Äußerung von Margarete Blarer: »Nondum videret, wo ich hinauß wolte«.
»Ach, wo will ich da hinauß?«51, ruft Bucer aus und klagt über das Mißtrauen, dem
er bei vielen begegnete. Bucer hatte offensichtlich gehofft, daß die Obrigkeit
energischer gegen die schädlichen Erscheinungen einschreiten würde. Schon im
Jahre zuvor (29.5.1534) hatte Bucer an Margarete Blarer geschrieben: »Sudler

44. Schieß I, S.482.
45. Bibl. Nr. 45: >Defensio adversus axioma catholicum<.
46. Schieß I, S.721.
47. TB 6, S.194.
48. AST, Nr.151.
49. So B. an Melanchthon, d.7.Oktober 1535. Autograph in Landshut, Wallenberg-Fender-
linsche Bibliothek. Hs. 1,f.238.
50. Schieß I, S. 718.
51. B. an Thomas und Margareta Blarer, d.25. Juli 1535. Schieß I, S.719.
 
Annotationen
© Heidelberger Akademie der Wissenschaften