Die Denkmäler der Domherren
Das 15. Jahrhundert brachte eine reichere Ausarbeitung der Domherrengrabsteine als eine
erste Stufe einer Annäherung an das Vorbild der Erzbischofsdenkmäler. Von den noch vor-
handenen Steinen seien die des Konrad Rau von Holzhausen f 1464 (Nr. 163) und des Ger-
hard von Ehrenberg f 1498 (Nr. 247) genannt. Besonders reich war ehedem das Grab des
Domscholasters Vulpert von Ders f 1478 (Nr. 188) gestaltet, das in Form eines Tumben-
grabes aufgebaut war und innerhalb der durchbrochenen Tumbawände unten einen ver-
wesenden Leichnam, oben die Gestalt des Verstorbenen in der üblichen Weise darstellte. Je
mehr sich das Erzbischofsdenkmal und die Domherrengrabplatte zum Wanddenkmal ent-
wickelten, desto mehr nähern sich beide der Freiplastik in der Hauptfigur. Am besten ist das
beim Erzbischofsdenkmal, auch schon bei der Tumba, zu beobachten, die Entwicklung der
Domherrengrabplatte hinkt scheinbar nach, da bei dieser größere Einfachheit gefordert
wurde. — Bei dem Erzbischofsdenkmal wird im Verlauf des 15. Jahrhunderts eine solche
Ausbildung der Figur des Erzbischofs erreicht, daß man diese aus dem Denkmal heraus-
nehmen und wie eine Rundplastik betrachten könnte. Die liegende Domherrengrabplatte
läßt die Figur meist dem Grunde verhaftet sein, oft kann man bis in das 17. Jahrhundert
hinein nur ganz flaches Relief feststellen. Nur einzelne, wie die oben genannten Platten, heben
diese Figur bis zur Hälfte heraus. Wahrscheinlich waren das meist Tumbengrabmäler, die
keine Rücksicht auf darüberhinweggehende Personen nehmen mußten.
In der Renaissance kommt auch das Wandepitaph für die Domherren in Gebrauch. Nun
konnte sich die vollrunde Figurengruppe entfalten. Das erste bedeutende Denkmal dieser Art
ist das des Johann von Hattstein J 1518 (Nr. 319). Der Typus bleibt innerhalb des Zeitraums,
der hier behandelt wird, ziemlich der gleiche. Ein architektonischer Rahmen umschließt ein
Andachtsbild oder eine Szene aus der Bibel oder dem Leben der Heiligen, vor dem der Ver-
storbene in Andacht kniet. Der gleiche Typus kann auch als Tafelgemälde vorkommen.
Die Epitaphien konnten figurenreiche Kompositionen von bedeutendem äußerem Umfang
sein, z. B. das des Rupert Rau v. Holzhausen t 1588 (Nr. 501). Es konnten nunmehr auch
große Epitaphien von Domherren innerhalb des Domes aufgestellt werden, so das des Johann
Bernhard von der Gablenz f 1592 und seiner Familie (Nr. 508). Das größte dieser Zeit vor
1650 ist das riesenhafte Monument des Dompropstes Georg von Schönenberg f 1595 (Nr. 517)
im südlichen Q'uerhausarm. Es könnte allerdings auch diesen Ehrenplatz erhalten haben, weil
Georg von Schönenberg Bischof von Worms war und er somit besonders hoch im Range stand.
Eine weitere, fast völlig verschwundene Gruppe stellen die Holzepitaphien dar. Diese waren
meist als Tafelbilder mit einer religiösen Darstellung und dem dabei-knieenden Stifter oder
Verstorbenen, also von Form eines Andachtsepitaphs angefertigt.
Es müssen noch gotische Gemälde dagewesen sein, wie das Bild des hl. Martinus (Nr. 634) und
das der hl. Anna Selbdritt von 1494 und eine Kreuzigung von 1511 (Nr. 300).
Diese hier genannten Gemälde wurden zu Lebzeiten der Besteller gestiftet, es handelt sich also
nicht um Epitaphien. Es ist jedoch klar, daß das Holzepitaph in größerem Umfange vorhan-
den gewesen sein muß. Vielleicht waren wegen der Vergänglichkeit des Materials schon manche
älteren Stücke wieder zur Zeit Bourdons verschwunden. Wir kennen aus der Überlieferung
Bourdons an heute verschwundenen Holzepitaphien das der Familie Eisenkremer von 1521/40
(Nr. 332), des Vikars Heinrich Keen f 1547 (Nr. 403) und des Valentin Weither f 1587
(Nr. 499).
Einige wenige Stücke haben sich erhalten, so im Dom die Darstellung des jüngsten Gerichts
(Nr. 110), aus St. Agnes die eigentlich zu einem Altar gehörigen, doch als Epitaphien gedach-
ten Flügel von 1606 und 1611 (Nr. 551, 569) und in St. Stephan das Epitaph des Johann
Winter von 1582 (Nr. 1321). Das vergängliche Material und die viel Holzwerk verschlin-
genden Kriegsjahre zwischen 1793—1813 haben wohl auch hier so aufgeräumt, daß nur der
genannte kleine Bruchteil übrigblieb.
Noch eine weitere Möglichkeit blieb den Domherrn bei der Wahl eines Grabmonuments: Sie
konnten einen Altaraufsatz stiften. Die Hauptdarstellung mußte natürlich der Patron des
Altars oder der Kapelle bilden. Der Altaraufsatz erhielt dann eine Inschrift auf den betref-
fenden Kapitular, vielleicht auch in seinem plastischen Schmuck dessen Namenspatrone.. In
der Regel wurde dann noch das Seelgedächtnis für diesen Altar gestiftet und dazu vielleicht
noch Meßgewänder und Geräte angeschafft. Der Verstorbene selbst konnte dann vor
[38]
Das 15. Jahrhundert brachte eine reichere Ausarbeitung der Domherrengrabsteine als eine
erste Stufe einer Annäherung an das Vorbild der Erzbischofsdenkmäler. Von den noch vor-
handenen Steinen seien die des Konrad Rau von Holzhausen f 1464 (Nr. 163) und des Ger-
hard von Ehrenberg f 1498 (Nr. 247) genannt. Besonders reich war ehedem das Grab des
Domscholasters Vulpert von Ders f 1478 (Nr. 188) gestaltet, das in Form eines Tumben-
grabes aufgebaut war und innerhalb der durchbrochenen Tumbawände unten einen ver-
wesenden Leichnam, oben die Gestalt des Verstorbenen in der üblichen Weise darstellte. Je
mehr sich das Erzbischofsdenkmal und die Domherrengrabplatte zum Wanddenkmal ent-
wickelten, desto mehr nähern sich beide der Freiplastik in der Hauptfigur. Am besten ist das
beim Erzbischofsdenkmal, auch schon bei der Tumba, zu beobachten, die Entwicklung der
Domherrengrabplatte hinkt scheinbar nach, da bei dieser größere Einfachheit gefordert
wurde. — Bei dem Erzbischofsdenkmal wird im Verlauf des 15. Jahrhunderts eine solche
Ausbildung der Figur des Erzbischofs erreicht, daß man diese aus dem Denkmal heraus-
nehmen und wie eine Rundplastik betrachten könnte. Die liegende Domherrengrabplatte
läßt die Figur meist dem Grunde verhaftet sein, oft kann man bis in das 17. Jahrhundert
hinein nur ganz flaches Relief feststellen. Nur einzelne, wie die oben genannten Platten, heben
diese Figur bis zur Hälfte heraus. Wahrscheinlich waren das meist Tumbengrabmäler, die
keine Rücksicht auf darüberhinweggehende Personen nehmen mußten.
In der Renaissance kommt auch das Wandepitaph für die Domherren in Gebrauch. Nun
konnte sich die vollrunde Figurengruppe entfalten. Das erste bedeutende Denkmal dieser Art
ist das des Johann von Hattstein J 1518 (Nr. 319). Der Typus bleibt innerhalb des Zeitraums,
der hier behandelt wird, ziemlich der gleiche. Ein architektonischer Rahmen umschließt ein
Andachtsbild oder eine Szene aus der Bibel oder dem Leben der Heiligen, vor dem der Ver-
storbene in Andacht kniet. Der gleiche Typus kann auch als Tafelgemälde vorkommen.
Die Epitaphien konnten figurenreiche Kompositionen von bedeutendem äußerem Umfang
sein, z. B. das des Rupert Rau v. Holzhausen t 1588 (Nr. 501). Es konnten nunmehr auch
große Epitaphien von Domherren innerhalb des Domes aufgestellt werden, so das des Johann
Bernhard von der Gablenz f 1592 und seiner Familie (Nr. 508). Das größte dieser Zeit vor
1650 ist das riesenhafte Monument des Dompropstes Georg von Schönenberg f 1595 (Nr. 517)
im südlichen Q'uerhausarm. Es könnte allerdings auch diesen Ehrenplatz erhalten haben, weil
Georg von Schönenberg Bischof von Worms war und er somit besonders hoch im Range stand.
Eine weitere, fast völlig verschwundene Gruppe stellen die Holzepitaphien dar. Diese waren
meist als Tafelbilder mit einer religiösen Darstellung und dem dabei-knieenden Stifter oder
Verstorbenen, also von Form eines Andachtsepitaphs angefertigt.
Es müssen noch gotische Gemälde dagewesen sein, wie das Bild des hl. Martinus (Nr. 634) und
das der hl. Anna Selbdritt von 1494 und eine Kreuzigung von 1511 (Nr. 300).
Diese hier genannten Gemälde wurden zu Lebzeiten der Besteller gestiftet, es handelt sich also
nicht um Epitaphien. Es ist jedoch klar, daß das Holzepitaph in größerem Umfange vorhan-
den gewesen sein muß. Vielleicht waren wegen der Vergänglichkeit des Materials schon manche
älteren Stücke wieder zur Zeit Bourdons verschwunden. Wir kennen aus der Überlieferung
Bourdons an heute verschwundenen Holzepitaphien das der Familie Eisenkremer von 1521/40
(Nr. 332), des Vikars Heinrich Keen f 1547 (Nr. 403) und des Valentin Weither f 1587
(Nr. 499).
Einige wenige Stücke haben sich erhalten, so im Dom die Darstellung des jüngsten Gerichts
(Nr. 110), aus St. Agnes die eigentlich zu einem Altar gehörigen, doch als Epitaphien gedach-
ten Flügel von 1606 und 1611 (Nr. 551, 569) und in St. Stephan das Epitaph des Johann
Winter von 1582 (Nr. 1321). Das vergängliche Material und die viel Holzwerk verschlin-
genden Kriegsjahre zwischen 1793—1813 haben wohl auch hier so aufgeräumt, daß nur der
genannte kleine Bruchteil übrigblieb.
Noch eine weitere Möglichkeit blieb den Domherrn bei der Wahl eines Grabmonuments: Sie
konnten einen Altaraufsatz stiften. Die Hauptdarstellung mußte natürlich der Patron des
Altars oder der Kapelle bilden. Der Altaraufsatz erhielt dann eine Inschrift auf den betref-
fenden Kapitular, vielleicht auch in seinem plastischen Schmuck dessen Namenspatrone.. In
der Regel wurde dann noch das Seelgedächtnis für diesen Altar gestiftet und dazu vielleicht
noch Meßgewänder und Geräte angeschafft. Der Verstorbene selbst konnte dann vor
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