646 Kreuzgang Grabstein eines Vikars
Im südwestlichen Eckjoch des Domkreuzgangs (Joch 6) liegt vielleicht noch an alter
Stelle ein Grabstein mit der Figur eines den Kelch haltenden Priesters. Stark ab-
getretener roter Sandstein 200 : 95 cm. Sehr. 6 u. 7,5 cm. Got. Minuskel.
Bourdon las nur noch:
ISicartus >..,
Heute liest man nur in der unteren Zeile: lljubau (?)
Neben dem Kopf steht die Bourdonnummer 76. Die große Erztafel, die die untere
Hälfte des Steines ausfüllte, war schon zu Bourdons Zeit verschwunden.
Bourdon Nr. 76. —
647 Grabstein eines Unbekannten
Im 4. Joch von Norden im Westflügel (Joch 4) ein Grabstein mit der Figur eines
Priesters. Zu beiden Seiten des Kopfes je ein Wappen. Abgetretener roter Sandstein
230 : 115 cm. Sehr. 6 cm. Bourdon konnte schon nichts mehr lesen, heute nur noch
Anno sichtbar.
Von einer Nachbestattung kündet inmitten: N.S. V.M.
1672
Man liest heute 1672, Bourdon las 1622. Möglicherweise ist durch die Abnutzung
des Steines die Zahl 7 in die Zahl 2 verändert.
Bourdon Nr. 61. — A
Zu Nr. 602
S. 319
340
Im südwestlichen Eckjoch des Domkreuzgangs (Joch 6) liegt vielleicht noch an alter
Stelle ein Grabstein mit der Figur eines den Kelch haltenden Priesters. Stark ab-
getretener roter Sandstein 200 : 95 cm. Sehr. 6 u. 7,5 cm. Got. Minuskel.
Bourdon las nur noch:
ISicartus >..,
Heute liest man nur in der unteren Zeile: lljubau (?)
Neben dem Kopf steht die Bourdonnummer 76. Die große Erztafel, die die untere
Hälfte des Steines ausfüllte, war schon zu Bourdons Zeit verschwunden.
Bourdon Nr. 76. —
647 Grabstein eines Unbekannten
Im 4. Joch von Norden im Westflügel (Joch 4) ein Grabstein mit der Figur eines
Priesters. Zu beiden Seiten des Kopfes je ein Wappen. Abgetretener roter Sandstein
230 : 115 cm. Sehr. 6 cm. Bourdon konnte schon nichts mehr lesen, heute nur noch
Anno sichtbar.
Von einer Nachbestattung kündet inmitten: N.S. V.M.
1672
Man liest heute 1672, Bourdon las 1622. Möglicherweise ist durch die Abnutzung
des Steines die Zahl 7 in die Zahl 2 verändert.
Bourdon Nr. 61. — A
Zu Nr. 602
S. 319
340