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Wolgast, Eike [Editor]; Seebaß, Gottfried [Editor]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Editor]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Editor]; Arend, Sabine [Oth.]; Sehling, Emil [Bibliogr. antecedent]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (17. Band, 1. Teilband = Baden-Württemberg, 3): Schwäbisch Hall, Heilbronn, Konstanz, Isny und Gengenbach — Tübingen: Mohr Siebeck, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30656#0052
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Schwäbisch Hall

Luthers Katechismus zu Brenz’ Katechismusfragen hinzuzufügen. Im Gegensatz zu Heilbronn, wo man zu
Beginn des 17. Jahrhunderts neben dem Katechismus von Brenz auch Luthers Kleinen Katechismus ver-
wendete,133 galt in Schwäbisch Hall zu dieser Zeit weiterhin einzig und allein der Brenz-Katechismus.
11. Ordnung der Feiertage 1545 (Text S. 192)
Der Haller Rat berief sich in diesem Mandat auf die zahlreichen Klagen der Handwerker, die offensichtlich
im Unklaren darüber waren, welche Tage als Feiertage zu gelten hatten. Der Rat bekräftigte eine bereits
vor Jahren in dieser Sache ausgegangene Weisung, wobei es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um das
Ratsmandat zu den Feiertagen aus der ersten Hälfte des Jahres 1527 handelt (Nr. 4c). In diesem waren
neben den Sonn- und Aposteltagen weitere 17 Feiertage festgesetzt worden, die allesamt in der Kirchenord-
nung von 1543 bestätigt (Nr. 10) wurden. In der 1545 erlassenen Ordnung der Feiertage wurden Mariae
Himmelfahrt und Allerheiligen wieder abgeschafft.

Täufermandate
12a. Verbot, sich den Täufern anzuschließen 1545 (Text S. 193)
12b. Verbot, mit den Täufern Handel zu treiben 1548 (Text S. 195)
12c. Einzug der Täufergüter durch den Rat 31. Januar 1576 (Text S. 196)
Aufgrund der schlechten Überlieferungslage ist über die Täufer im Gebiet der Reichsstadt nur wenig
bekannt.134 Ende der 1520er Jahre tauchten die ersten Täufer in der Haller Gegend auf. Auf dem Augs-
burger Reichstag 1530 versicherte der Haller Rat noch, dass diese in der Stadt bislang keinen großen
Einfluss ausgeübt hätten.135 Aber bereits in den 1530er Jahren scheint sich die Täuferbewegung in Hall
bemerkbar gemacht zu haben.136 Zwischen 1528 und 1532 sind Täufer in Hall bezeugt,137 und zum Jahr 1534
berichtet der Haller Chronist Johann Herolt: vil baurn mit weib unnd kindt, die dem widertauff anhengig,
hinweg in Merenlandt gezogen, verhofften, da beszer christen zu werden, dann so sie hie pleiben.138 Diese Täufer,
die aus anderen Territorien - etwa aus Württemberg - durch Schwäbisch Hall nach Böhmen und Mähren
zogen, wurden für die Reichsstadt jedoch erst Mitte der 1540er Jahre zum Problem,139 gegen das der Rat
1545 mit einem Mandat vorging (Nr. 12a). Dem Abdruck des Textes bei Köhler lag offensichtlich eine
andere Druckvorlage zugrunde. Köhler datierte den Text auf 1529/30 und wies darauf hin, dass eine Loka-
lisierung für eine bestimmte Stadt nicht vorgenommen werden könne. Das hier als Textvorlage dienende
Exemplar aus dem Stadtarchiv Schwäbisch Hall ist demgegenüber von zeitgenössischer Hand auf 1545
datiert und stellt durch seine Überlieferungsgeschichte im Statutenbuch der Stadt Schwäbisch Hall den

brauchlich, das die versicul bey die angezogne dicta notirt,
solches auch hierin observiret, so dan auch weil under-
schiedne dicta Latein mit underlaufen, dieselbige umb der
gemeinen leyen willen, so im Latein uhnerfahren, ver-
teutscht werden konten.
133 Arend, Heilbronner Kirchenordnung, vgl. unten,
S. 235.
134 Lenckner, Täufer, S. 16-24.

135 Clasen, Wiedertäufer, S. 24; Lenckner, Täufer,
S. 17.
136 Lenckner, Täufer, S. 17f.
137 Seebass, Haeretici, S. 80ff.; Clasen, Wiedertäufer,
S. 24; Lenckner, Täufer, S. 24; Kantzenbach,
Brenz, S. 76f.
138 Herolt, Chronik, S. 255.
139 Seebass, Haeretici, S. 80; Lenckner, Täufer, S. 18-
21.

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