Isny
besondere Anlässe wie das Türkengebet 1592, Gebet zu Teuerung und Kriegsgefahr 1623, Kriegsgebet 1628,
Gebet in Sterbensläufen 1629/35, Gebete nach dem großen Stadtbrand 1631, Gebet zu den Friedensver-
handlungen 1645/46 oder ein Dankgebet für den Westfälischen Frieden 1648. Diese Gebete wurden nicht in
die Edition aufgenommen, da sie den hier gesteckten zeitlichen Rahmen bis 1618 überschreiten.66
Die Isnyer Agende weist zahlreiehe wörtliche Übereinstimmungen mit der württembergischen Kirchen-
ordnung von 1553 auf, etwa in den Texten zu Taufe, Abendmahl, Form der Absolution, in dem Abschnitt
mit den Einsetzungsworten sowie der Einsegnung der Eheleute. Abweichungen von der württembergischen
Kirchenordnung finden sich hingegen im Kapitel zum gemeinen Gebet. Der Abschnitt, wem das Abendmahl
nicht gewährt werden soll, ähnelt demjenigen in Konrad Sams Ulmer „Handbüchlein“ von 1531.67
66 Die Gebete werden ediert in den Blättern für württem-
bergische Kirchengeschichte 106 (2006).
67 Zur württembergischen Kirchenordnung von 1553 siehe
Sehling, EKO XVI, S. 223-276; ein Druck des Ulmer
Handbüchleins befindet sich in der Württ. LBibl Stutt-
gart Theol. oct. K 2113.
428
besondere Anlässe wie das Türkengebet 1592, Gebet zu Teuerung und Kriegsgefahr 1623, Kriegsgebet 1628,
Gebet in Sterbensläufen 1629/35, Gebete nach dem großen Stadtbrand 1631, Gebet zu den Friedensver-
handlungen 1645/46 oder ein Dankgebet für den Westfälischen Frieden 1648. Diese Gebete wurden nicht in
die Edition aufgenommen, da sie den hier gesteckten zeitlichen Rahmen bis 1618 überschreiten.66
Die Isnyer Agende weist zahlreiehe wörtliche Übereinstimmungen mit der württembergischen Kirchen-
ordnung von 1553 auf, etwa in den Texten zu Taufe, Abendmahl, Form der Absolution, in dem Abschnitt
mit den Einsetzungsworten sowie der Einsegnung der Eheleute. Abweichungen von der württembergischen
Kirchenordnung finden sich hingegen im Kapitel zum gemeinen Gebet. Der Abschnitt, wem das Abendmahl
nicht gewährt werden soll, ähnelt demjenigen in Konrad Sams Ulmer „Handbüchlein“ von 1531.67
66 Die Gebete werden ediert in den Blättern für württem-
bergische Kirchengeschichte 106 (2006).
67 Zur württembergischen Kirchenordnung von 1553 siehe
Sehling, EKO XVI, S. 223-276; ein Druck des Ulmer
Handbüchleins befindet sich in der Württ. LBibl Stutt-
gart Theol. oct. K 2113.
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