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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Sehling, Emil [Begr.]; Arend, Sabine [Bearb.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (17. Band, 1. Teilband = Baden-Württemberg, 3): Schwäbisch Hall, Heilbronn, Konstanz, Isny und Gengenbach — Tübingen: Mohr Siebeck, 2007

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https://doi.org/10.11588/diglit.30656#0502
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Gengenbach

6. Ordnung zu Eherechtsfragen [1536-1544] (Text S. 512)
Neben den beiden Ordnungen zu Anstellung und Aufgaben der Schulmeister (Nr. 1 und 2) findet sich im
Gengenbacher Stadtbuch64 eine weitere Ordnung, die für die Konsolidierung der Reformation in Gengen-
bach von Bedeutung ist. Hierbei handelt es sich um einen kurzen Text, in dem einzelne Belange des Ehe-
gerichts abgehandelt werden. Die regelungsbedürftigen Punkte umfassen die Themen des Ehebruchs, des
vorehelichen Geschlechtsverkehrs sowie das Zusammenwohnen Unverheirateter. Die Strafgelder, die bei
Übertretung der Gebote erhoben wurden, flossen in die Stadtkasse. Wie auch in anderen Reichsstädten
nahm der Gengenbacher Rat die seit jeher dem bischöflichen Gericht unterstehenden Eherechtsfragen mit
der Einführung der Reformation mehr und mehr selbst in die Hand.
Die Ordnung ist nicht datiert, stammt aber von derselben Schreiberhand wie die beiden Ordnungen für
den Schulmeister (Nr. 1 und 2) und dürfte damit ebenfalls in die Zeit zwischen 1536 und 1544 zu datieren
sein.

3. Das Interim und die Rekatholisierung der Stadt nach 1548

Der Rat der Reichsstadt Gengenbach musste das kaiserliche Interim vom Mai 1548 annehmen, die evan-
gelischen Prädikanten verließen daraufhin die Stadt. Thomas Lindner ging nach Ravensburg, Lorenz Mon-
tanus in die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, Lucius Kyber nach Straßburg.65 Der Gengenbacher Abt
ernannte 1547 den Leutpriester Cornelius Eselsberger als Pfarrer an der Martinskirche.66 Dieser wurde
offensichtlich gegen den Willen der mehrheitlich protestantischen Bevölkerung eingesetzt, denn noch 1560
sah er sich gezwungen, die Messe gegen öffentliche Streitschriften in einer ausführlichen Antwort zu ver-
teidigen.
Nach der offiziellen Beendigung des Interims 1552 kehrte die Reichsstadt nicht wieder zum evangeli-
schen Glauben zurück, nicht zuletzt deshalb, weil der Förderer der Reformation in der Ortenau, Graf
Wilhelm von Fürstenberg, 1549 aus gesundheitlichen Gründen von der Regierung zurückgetreten war und
die Amtsgeschäfte seinem katholisch gebliebenen jüngeren Bruder Graf Friedrich III. überlassen hatte.
Dieser rekatholisierte die Ortenau. Erst im 19. Jahrhundert entstand wieder eine evangelische Gemeinde in
der Stadt.67

64 Siehe oben, S. 477.
65 Vgl. Hitzfeld, Abtei, S. 83.

66 Krebs, Ortenau, S. 181.
67 End, Benediktinerabtei, S. 231-233.

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