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Wolgast, Eike [Hrsg.]; Seebaß, Gottfried [Hrsg.]; Heidelberger Akademie der Wissenschaften [Hrsg.]; Kirchenrechtliches Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland [Hrsg.]; Bergholz, Thomas [Bearb.]; Sehling, Emil [Begr.]
Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts (18. Band = Rheinland-Pfalz, 1): Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, die Grafschaften Pfalz-Veldenz, Sponheim, Sickingen, Manderscheid, Oberstein, Falkenstein und Hohenfels-Reipoltskirchen — Tübingen: Mohr Siebeck, 2006

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https://doi.org/10.11588/diglit.30658#0059
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Einleitung

den neuen Vorworten des 18. Jahrhunderts fehlt jeder Hinweis, dass sie schon zu Zeiten Johanns I. in Kraft
getreten wären.
Schon 1604 war auf einigen Pfarrkonventen angeregt worden, die in der Kirchenordnung aufgezählten,
typisch lutherischen Apostel- und Marientage nicht mehr zu feiern.122 1605 erging dann ein Rundschreiben
an die Amtleute mit einem beigelegten Korrekturzettel zur Kirchenordnung.

40. Korrekturen zur Kirchenordnung 15. Juni 1605 (Text S. 439)
Dieses Mandat belegt, dass mittlerweile offensichtlich neben der Wolfgangschen Ordnung auch die refor-
mierte Heidelberger weitverbreitet war, was nach der Einführung des Heidelberger Katechismus nicht
verwundern kann. Wer die Wolfgangsche Ordnung weiter benutzen wollte, musste an neun Stellen kleinere
Korrekturen eintragen, die die allzu lutherische Ausrichtung einiger Textstellen abmildern sollten.

41. Bußtagsordnung 1610 (Text im Band XIX, Teil Kurpfalz)
Bei diesem Text, der nach Ausweis des Umschlages zu den Bußtagen in den Jahren 1610, 1619, 1620, 1621,
1626, 1628, 1631, 1632 und 1633 benutzt wurde, handelt es sich um eine wörtliche Übernahme aus der
Kurpfalz. Lediglich die Nennung des Fürstentums wurde durch eine Streichung im Manuskript geändert.
Der Text wird deshalb im Teil „Nachträge Kurpfalz“ in Band XIX abgedruckt.

42. Pfarrkonventsordnung 25. April 1616 (Text S. 441)
Bei diesem scheint es sich um einen Entwurf zu handeln, wie die Beischrift zur Überschrift nahelegt. Ob und
in welcher Form er ratifiziert und gebraucht wurde, ist nicht belegt.

43. Reformationsjubiläum 1617 (Text S. 443)
Das 100jährige Reformationsjubiläum 1617 wurde auch in Zweibrücken feierlich begangen. Zu diesem
Zweck wurden alle Amtleute angewiesen, die Superintendenten und Pfarrer auf die gemeinsame Feier am
Sonntag, den 2. November, hinzuweisen. Dazu gab es vorgefertige Entwürfe für Predigt und Dankgebet,
die zwar im Anschreiben erwähnt, aber leider nicht erhalten sind.

8. Ausgang der Reformationszeit

Somit waren zu Ende des 16. Jahrhunderts die pfälzischen Hauptlinien zum reformierten Bekenntnis über-
gegangen, während das lutherische Bekenntnis nur in den Nebenlinien Pfalz-Birkenfeld und Pfalz-Veldenz
in Kraft blieb. In Pfalz-Neuburg trat der Sohn Philipp Ludwigs, Wolfgang Wilhelm, 1614 zum Katholizis-
mus über.123 Nach dem Aussterben der Neuburger124 und der Zweibrücker125 Linie und dem Zwischenspiel
der schwedischen Regentschaft (1681-1718)126 blieb die Birkenfelder Linie der letzte erbberechtigte Zweig

122 HWS-A II/186, vgl. Biundo, Synoden im Oberamt 124 1742 mit Johann Wilhelm von Pfalz-Neuburg bzw. 1799
Zweibrücken, S. 120. mit Karl Theodor von Pfalz-Sulzbach.
123 Vgl. Sehling, EKO XIII, S. 37. 125 1681 mit Friedrich Ludwig von Zweibrücken-Landsberg.

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