Sayn
[Wider das] 2. [gebot].
Ob auch jemandt dem götzendienst anhange, diesel-
bige ehre oder zur gotzentracht2 auslaufe.
[Wider das] 3. [gebot],
Welche den namen Gottes aus bosheitt oder böser
gewonheitt mitt fluchen, schweren, verwünschen
mißbrauchen und solches auch an iren kindern und
den irigen nachgeben. |5|
Item welche meineidig seien.
[Wider das] 4. [gebot].
Welche ahn sontagen, festagen, bettagen undt an-
dern zeitten nicht fleisig zur kirchen kommen.
Item welche die h[eiligen] sacramenten verach-
ten undt entweder gar nicht oder anderswo gebrau-
chen.
Item welche uf sontag keine almosen zur gemei-
nen steur fur die armen geben, auch sonsten arme
hausarmen unbarmhertziger weiß vortweisen.
Item welche uf sontag und dergleichen ein up-
piges wesen und leben mitt freßen, sauffen, spielen,
tantzen etc. ahnstellen.
Welche einer einigen handarbeit, sie wehre wie
sie wolle, auser der noth obligen und die sabbattäg-
liche bestimte zeit damit verbringen.
[Wider das] 5. [gebot].
Welche kinder ihren eltern ungehorsamlich mitt flu-
chen und schlagen sich wiedersetzen.
Item welche knechte und megde ihren herrn
undt frawen ungehorsam undt untreu seien. |6|
Item welche eltern ihr kinder undt gesindt zur
Gottesforcht nicht fleisig anhalten.
Item welche den ihrigen nicht fleisig undt trew-
lich vorstehen.
Item welche sich des pastors und eltesten lehr
und vermahnung mitt geburlichem gehorsam sich
nicht underwerffen, sondern vielmehr mitt wortten
undt thaten wiedersetzen.
2 Prozession, vgl. Grimm, DWb 8, Sp. 1450.
Item welche sich ihrer von Gott gegebener ob-
rigkeit heimlich oder offentlich wiederstreben undt
andere zur meuterey gegen solche [ver]anlassen.
Item welche ehrliche, alt, betagte leudt nicht eh-
ren, sönder verhönen, verspotten und verlachen mit
nachhinken und -gehen, reden und sprechen.
[Wider das] 6. [gebot].
Welche eheleudt unruwig undereinander leben.
Item welche nachbarn unruwig, sich schmehen
und haßen.
Item welche sich schlagen und balgen.
Item welche mitt worten andern nach ihrem le-
ben zu stehen trewen oder auch wohl in der thadt
darnach gestanden oder nachstehen etc. |7|
[Wider das] 7. [gebot].
Welche ehbruch undt hurerey treiben.
Item welche des nachts uf buhlschafft ausgehen.
Item welche unkeusche, garstige geberde und re-
den fuhren.
Item welche spinstuben, nachtstentze etc. an-
stellen und welche sich darbey finden lasen.
Item welche andere personen sich heimlich zu
verkuppelen lasen gebrauchen.
[Wider das] 8. [gebot].
Welche sich raubens und stelens befleisigen.
Item welche unrecht maß, ehl,3 gewicht etc., ih-
ren nechsten zu betriegen, gebrauchen.
Item welche in ihrem handell und wandel mitt
betrug umbgehen.
Item welche sich des müsiggangs befleisigen und
nicht fleisig arbeiten.
[Wider das] 9. [gebot].
Welche sein lügner und verleumbter, |8| dadurch zwi-
schen eheleuten undt nachbarn zanck und zwitracht
stifften.
Item welche andere schmehen undt lestern.
3 Elle.
450
[Wider das] 2. [gebot].
Ob auch jemandt dem götzendienst anhange, diesel-
bige ehre oder zur gotzentracht2 auslaufe.
[Wider das] 3. [gebot],
Welche den namen Gottes aus bosheitt oder böser
gewonheitt mitt fluchen, schweren, verwünschen
mißbrauchen und solches auch an iren kindern und
den irigen nachgeben. |5|
Item welche meineidig seien.
[Wider das] 4. [gebot].
Welche ahn sontagen, festagen, bettagen undt an-
dern zeitten nicht fleisig zur kirchen kommen.
Item welche die h[eiligen] sacramenten verach-
ten undt entweder gar nicht oder anderswo gebrau-
chen.
Item welche uf sontag keine almosen zur gemei-
nen steur fur die armen geben, auch sonsten arme
hausarmen unbarmhertziger weiß vortweisen.
Item welche uf sontag und dergleichen ein up-
piges wesen und leben mitt freßen, sauffen, spielen,
tantzen etc. ahnstellen.
Welche einer einigen handarbeit, sie wehre wie
sie wolle, auser der noth obligen und die sabbattäg-
liche bestimte zeit damit verbringen.
[Wider das] 5. [gebot].
Welche kinder ihren eltern ungehorsamlich mitt flu-
chen und schlagen sich wiedersetzen.
Item welche knechte und megde ihren herrn
undt frawen ungehorsam undt untreu seien. |6|
Item welche eltern ihr kinder undt gesindt zur
Gottesforcht nicht fleisig anhalten.
Item welche den ihrigen nicht fleisig undt trew-
lich vorstehen.
Item welche sich des pastors und eltesten lehr
und vermahnung mitt geburlichem gehorsam sich
nicht underwerffen, sondern vielmehr mitt wortten
undt thaten wiedersetzen.
2 Prozession, vgl. Grimm, DWb 8, Sp. 1450.
Item welche sich ihrer von Gott gegebener ob-
rigkeit heimlich oder offentlich wiederstreben undt
andere zur meuterey gegen solche [ver]anlassen.
Item welche ehrliche, alt, betagte leudt nicht eh-
ren, sönder verhönen, verspotten und verlachen mit
nachhinken und -gehen, reden und sprechen.
[Wider das] 6. [gebot].
Welche eheleudt unruwig undereinander leben.
Item welche nachbarn unruwig, sich schmehen
und haßen.
Item welche sich schlagen und balgen.
Item welche mitt worten andern nach ihrem le-
ben zu stehen trewen oder auch wohl in der thadt
darnach gestanden oder nachstehen etc. |7|
[Wider das] 7. [gebot].
Welche ehbruch undt hurerey treiben.
Item welche des nachts uf buhlschafft ausgehen.
Item welche unkeusche, garstige geberde und re-
den fuhren.
Item welche spinstuben, nachtstentze etc. an-
stellen und welche sich darbey finden lasen.
Item welche andere personen sich heimlich zu
verkuppelen lasen gebrauchen.
[Wider das] 8. [gebot].
Welche sich raubens und stelens befleisigen.
Item welche unrecht maß, ehl,3 gewicht etc., ih-
ren nechsten zu betriegen, gebrauchen.
Item welche in ihrem handell und wandel mitt
betrug umbgehen.
Item welche sich des müsiggangs befleisigen und
nicht fleisig arbeiten.
[Wider das] 9. [gebot].
Welche sein lügner und verleumbter, |8| dadurch zwi-
schen eheleuten undt nachbarn zanck und zwitracht
stifften.
Item welche andere schmehen undt lestern.
3 Elle.
450